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amiga-news.de Forum > Get a Life > Hompages oder Foren von einem Juristen Prüfen lassen ? [ - Search - New posts - Register - Login - ]

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2003-04-29, 10:37 h

Archeon
Posts: 1810
User
In der Zeitung bei uns im steht ein Artikel über Hp Verstösse und deswegen die Abmahnwelle. z.B. Das vergessene Impressumpflicht, Links, Gästebucheinträge und angebliche Markengeschütze Symbole.
Im Momentan läuft eine Abmahnwelle durch Internet wobei jeden Tag dutzende Webbetreiber von Mahnbußen von 800-1000 Euro in Haus gelattert bekommen. Rechtsexperten geben den HP-Ersteller den Tipp bevor man eine HP in Internet stellt sollten diese von Fachkundigen Rechexperten geprüft werden um Verstöße zu vermeiden.


Ich finde diese Geldmacherei zu Kotzen, soll das Internet nur noch demnächst von gut Betuchten verwendet werden und der kleine Mann darf dann nur vom Schaufenster aus das Internet betrachten. Ich meine ich habe keine Absichten mit HP Geld zu verdienen oder irgendwelche Firmen oder Marken zu diskreditieren. Nur manchmal kommt mir das schwere Gefühl das der Versuch betrieben wird Meinungs und Gedankenfreiheit einzuschränken oder sogar zu verbieten.
Vielleicht werde ich wirklich bald mein I-Anschluss abmelden, weil mir die Abzockerei ankotzt!
Wie denkt ihr darüber ?
--
Archeon 1801...... Amiga forever....
Bild: http://images.google.de/images?q=tbn:IFjPoa7jAJAC:antitcpa.alsherok.net/graphics/notcpa.gif

[ Dieser Beitrag wurde von Archeon am 29.04.2003 editiert. ]

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2003-04-29, 21:18 h

thomash
Posts: 172
User
Hi.

So schlimm ist das Ganze auch wieder nicht. Es gibt nun mal Regeln bei Veröffentlichungen, die man einhalten muss. Im Internet genauso, wie bei Zeitungen, Filmvorführungen, usw. Das manche Zeitgenossen die Fehler, die man dabei machen kann ausnutzen, ist zwar verwerflich, aber letztlich legal. Leider.

Der beste Schutz ist, sich an die Bestimmungen zu halten. Benutzt man Markennamen, muß irgendwo stehen, daß diese den Rechteinhabern gehören. Stellt man mehr ins Netz, als eine persönliche, private Homepage, muß man ein Impressum bereitstellen. Verlinkt man auf andere Seiten, muß man sich von deren Inhalt distanzieren. Und verlangt man vom Besucher irgendwelche Eingaben (z.B. in Formulare) muß man offenlegen, was mit den Daten geschieht. Unser Gesetz zum Datenschutz ist recht scharf, da hat man gleich ein Bein im Kittchen.

So siehts bei mir aus:
http://schwabentour.de/impressum.html


Das Impressum muß unmittelbar zugänglich sein, also am besten auf jeder Seite, die als Einstieg dienen kann, einen Link drauf setzen.


Einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, halte ich für unnötig, zumindest für Privatpersonen und Homepages ohne finanzielle Absichten. Das ist eher die Zweite Welle, wenn die Abmahnangst greift. Einmal kassieren, wenn die Seite nicht in Ordnung ist, und zum zweiten Mal, wenn der Homepageinhaber die Hosen voll hat und sich absichern will. X(


Ciao,
Hoin.

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2003-05-16, 03:26 h

Maja
Posts: 15429
User
Diese Rechtsexperten, sprich fachkundige Rechtsexperten, wollen bei der Gelegenheit wohl auch noch den einen oder anderen Euro abzweigen. :D

Dieser Artikel passt in die Rubrik "gut getarnte Schleichwerbung". :itchy:
--
__________________________________________________

Lebe den Tag!

http://www.jacobs.privat.t-online.de/

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2003-05-16, 10:03 h

_PAB_
Posts: 3016
User
Also ich würde da nichts zahlen, sondern gleich mal schnell den Fehler korrigieren und es dann auf einen Prozess ankommen lassen - die meisten können garnicht nachweisen, daß auf der Seite mal ein Fehler bestand, weil diese Abzocker gar keine Beglaubigung eines Notars eingeholt haben (kostet nämlich auch Geld, daß man vorher ausgeben müßte...) und dann verzichten die meisten Abmahner nämlich auf die Eintreibung der Abmahngebühr, weil die sowieso nur auf schnelles Geld von unwissenden verängstigten Bürgern hoffen; ein Prozeß ist denen viel zu zeitintensiv.
Und falls es dann doch noch mal zum Gerichtstermin kommen sollte, wird der Richter die Strafe sicher sehr milde bemessen (wenn das Verfahren überhaupt angenommen wird!), da man als Privatperson ja keine große Straftat begangen hat, sondern sowieso nicht unter das Teledienstanbieter-Gesetz fällt. Bei einer Homepage einer Firma sieht das schon anders aus - da kann eine Rechtsberatung schon sinnvoll sein!
Letztenendes kann man vor Gericht auf darauf aufmerksam machen, daß es sich um einen Wellen-Abmahner handelt und dann wird der Richter schon merken daß hier abgezockt werden soll und besondere Milde walten lassen.

Just my 2 Euro-Cents.

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