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2002-07-19, 21:17 h

tasker
Posts: 54
User
Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA)

§ 1 Definition
Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.

§ 2 Anwendungsbereich
Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt

§ 3 Sitzgebot
Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt.

§ 4 Vorbereitungen
Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunterzuschieben.

§ 5 Sitzposition
Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmässig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.

§ 6 Darmentleerung
Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.

§ 7 Sichtkontrolle
Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180° nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.

§ 8 Reinigung des Rektums
Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig !!! zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Prozellanbecken zu entsorgen.

§ 9 Reinigung des Aborts
Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.

§ 10 Verlassen des Aborts
Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt.

§ 11 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft


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http://www.sinnlose-gesetze.de/


Gruß

tasker
--
Show You the way

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2002-07-19, 22:37 h

Otis
Posts: 1377
User
Tasker,
das ist wirklich ein sinnlose Gesetz.
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§ 9 Reinigung des Aborts
Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.
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Zu diesem Punkt kann ich mur sagen, als ich noch als Busfahrer International gefahren habe konnte ich folgendes feststellen.In den Fernreisebusse gibt es ein Toilette, wenn ich von Bremen nach Italien
gefahren bin konnte ich diesen Abort von Binden und Slippeinlagen
befreien, denn der Abfluoß war IMMER verstopft.
Mit den Arm in die blaue Chemiebrühe und die Sachen entfernen, was war das ekelig.

Leider gibt es dafür kein Gesetz oder ein Bußgeld, NUR TRINKGELD !!

Mfg Otis
http://www.udenimweb.de


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2002-07-20, 10:33 h

Hammer
Posts: 2899
User
Oh die sinnlosen Gesetze, ist da bei den Englischen nicht das dabei das man Sonntags keine Schotten mit Pfeil und Bogen erschiesen darf? :D
--
MFG

Hammer

Neue HP: http://people.freenet.de/ThaHammer/

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2002-07-21, 15:14 h

DrNOP
Posts: 4118
User
Zitat:
§ 8 Reinigung des Rektums
Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst ...


Ach!? und was ist mit Linkshändern?? :shock2:
Diese ständige, schon fast traditionell zu nennende, Diskrimierung von Linkshändern muß ein Ende haben!
Noch immer müssen die Opfer dieser Diskriminierungen ihre Geräte wie z.B. Scheren in speziellen Geschäften kaufen.
Sofern es passende Geräte überhaupt gibt!
- Gibt es links angeschliffene Kuchengabeln?
- Crimpzangen, Meßschieber und ähnliche Werkzeuge sind bauartbedingt nur mit der rechten Hand zu bedienen,
- Bisher wurde nur ein einziges Tastaturmodell mit linksseitigem Ziffernblock gesichtet,
- Noch immer ist die Standard-Tastaturbelegung von Spielen darauf ausgelegt, daß der Spieler die Maus mit der rechten Hand führt.

Durch diese Maßnahmen werden Linkshänder ausgegrenzt, gewissermaßen gebrandmarkt, gelten im besten Fall als "nicht normal" und haben tagtäglich mit den von ihren rechtshändigen Mitbürgern verursachten Widrigkeiten zu kämpfen.

... und jetzt verstoßen sie auch noch bei jedem Scheiß (im wahrsten Sinne des Wortes) gegen ein Gesetz! :angry:

[ Dieser Beitrag wurde von DrNOP am 21.07.2002 editiert. ]

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2002-07-21, 16:49 h

Michael_Mann
Posts: 1012
User
Zitat:
Durch diese Maßnahmen werden Linkshänder ausgegrenzt, gewissermaßen gebrandmarkt, gelten im besten Fall als "nicht normal" und haben tagtäglich mit den von ihren rechtshändigen Mitbürgern verursachten Widrigkeiten zu kämpfen.

... und jetzt verstoßen sie auch noch bei jedem Scheiß (im wahrsten Sinne des Wortes) gegen ein Gesetz! :angry:




Hi,

wie wäre es mit einem neuen Rubrum im Forum: Der vergessene und unterdrückte Rest... :D

Michael

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