2008-09-23, 00:19 h
Maja
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Wer hauptberuflich Selbstständig ist unterliegt nicht der Krankenversicherungspflicht, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig der GKV beitreten ((§ 9(1)1 SGB5). GKV muss jeden Antragsteller ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen; kommt je nach Alter, Gesundheitszustand und Familienstand des Antragstellers günstiger.
Was ist hauptberuflich selbstständig?
http://www.abc-der-krankenkassen.de/hauptberuflich%20selbstaendig.htm
Zitat: Original von woop:
Oha, bist du in Deutschland? Wenn ja unterliegst du möglicherweise einem Irrtum: Du bist auch nach 10 Jahren bei deiner letzten Krankenkasse versichert, du bist nur 10 Jahre mit deinen Zahlungen im Rückstand
Woraus leitest Du das ab?
Zitat: Original von Han_Omag:
Soweit mir bekannt ist, ist es seit der letzten Änderung nicht mehr zulässig, gar nicht krankenversichert zu sein.
Das betrifft Leistungsbezieher. ALGII führte u.U. zum Verlust der Versicherungspflicht und infolge dessen des Versicherungsschutzes in der GKV. Das ist nun nicht mehr in jedem Fall möglich (§ 5(1)2a SGB5).
[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 23.09.2008 um 00:19 Uhr geändert. ]
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