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amiga-news.de Forum > Get a Life > Mich Nervt es... Diese Werbung auf den DVDS [ - Search - New posts - Register - Login - ]

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2008-05-07, 19:56 h

Archeon
Posts: 1811
User
Wem stört es nicht, man kommt mit einer neu gekauften DVD aus dem Geschäft raus, möchte sich mit Freunden einen schönen Abend machen.
Man schaltet den Fernseher ein und öffnet die DVD Chat legt die DVD rein und freut sich auf den Film. Das erste was ich lese...
Der Hinweis auf die Urheberrechte und bei Verstößen. Was ja noch erträglich wäre wenn man wegzappen könnte. Nein diese Funktion ist gesperrt. Dann kommt noch die Übersetzung in 18Sprachen dieser Urheberhinweises und das in einer ewigen Länge.
Die sinnlose Werbung danach kann man zwar wegzappen oder manchmal ist diese auch gesperrt. Bis ich endlich ins Menü komme sind etliche Minuten vergangen... Wieso können die Produzende nicht gleich ein Menü auf die DVD schmeißen wo ich selber Entscheiden kann ob ich mir die Werbung und die Neuerscheinungen anschauen oder gleich zum Film kommen möchte.

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2008-05-07, 20:23 h

Begeisterter_Amiga_User
Posts: 665
User
weil das ja zu einfach wäre...

:P
--
AMD Athlon XP 2500+, MSI K7N2 Delta, 1024MB DDRam PC400, Leadtek WinFast A6600GT/TDH, Philips DVD/RW+R/-R;

Egal wie erfüllt Ihr Leben ist, es ist immer noch Platz für
ein Bier.

Bild: http://www.moebel-schreff.de/cplog1.jpg

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2008-05-07, 20:29 h

Wolfman
Posts: 3669
User
Es passiert selten ;) , aber hier muss ich Archeon zustimmen - am besten werben die gleich für pöse Soft wie a**dvd, mit dem man dann den Film direkt anspringen kann ;)
--
God forgives - who forgives God ?

[ Dieser Beitrag wurde von Wolfman am 07.05.2008 um 20:37 Uhr geändert. ]

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2008-05-08, 00:34 h

Maja
Posts: 15429
User
DVD einlegen. Starten. Leckerkram und Bier holen. Vielleicht noch die Wohlfühlklamotten anziehen. Voilà, der Hauptfilm fängt an. Problem gelöst.

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2008-05-08, 00:57 h

Lord_Helmchen
Posts: 532
User
@Maja

Aber was nachst Du, wenn diese ganzen Vorbereitungen schon vor dem Einlegen der DVD getroffen wurden? ;)
--
"Durchkämmt die Wüste!"

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2008-05-08, 01:00 h

Maja
Posts: 15429
User
@Lord_Helmchen:

Ich bin die Frau im Haus und erfahrungsgemäß bleibt das immer an mir nängen. Traditionelle Rollenteilung hat auch seine positiven Seiten. :D

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2008-05-08, 08:30 h

Bogomil76
Posts: 2800
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Jeder Warner Bro. Film fängt direkt mit dem Hauptfilm an, und erst durch Druck auf die Menü Taste gelangt man ins Hauptmenü, haben die sogar auch bei HD-DVD so gemacht.

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2008-05-08, 08:41 h

Jinx
Posts: 2077
User
Zitat:
Original von Lord_Helmchen:
Aber was nachst Du, wenn diese ganzen Vorbereitungen schon vor dem Einlegen der DVD getroffen wurden? ;)


Die Wüste duchkämmen? :D
--
eMail: TheJinx@web.de
Homepage: http://www.TheJinx.de
Tales of Tamar-Seite: http://www.eonwes-halle.de

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2008-05-08, 09:10 h

Michael_Mann
Posts: 1012
User
Ähh,

ich habe noch ein paar *Kauf*-Videos hier. Da ist immer die Altersfreigabe und der Urheberrechtshinweis mit dem ganzen blablabla drauf... :D :D
Wenn ich mal Lust habe die Bänder auf DVD zu retten, die Qualität läßt halt mittlerweile leicht zu wünschen übrig, muß man schauen das erstmals der komplette Film auf der DVD landet.


Michael

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2008-05-08, 10:00 h

Alchemy
Posts: 784
[Banned user]
Also eigentlich sollte es doch legal sein, wenn man den Film ohne vorwerbung auf eine DVD zieht.

Den Euro mehr für eine DVD,... und ausserdem schont man sein Original vor Kratzern.

Und falls nicht Legal, weis es eh niemand, und wenn man den Film satt hat, kann man die gebrannte DVD auch in die Tonne kloppen.

Die vorgehensweisen sollten eigentlich allgemein bekannt sein.






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2008-05-09, 00:57 h

Maja
Posts: 15429
User
Zitat:
Original von Alchemy:
Also eigentlich sollte es doch legal sein, wenn man den Film ohne vorwerbung auf eine DVD zieht.


Das ist legal, so lange man das Original nicht an Dritte weiter gibt.

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2008-05-09, 01:27 h

whose
Posts: 2156
User
Zitat:
Original von Maja:
Zitat:
Original von Alchemy:
Also eigentlich sollte es doch legal sein, wenn man den Film ohne vorwerbung auf eine DVD zieht.


Das ist legal, so lange man das Original nicht an Dritte weiter gibt.


Wenn da ein Hinweis von wegen "dieser Datenträger ist kopiergeschützt" draufsteht ist es nicht legal, denn dann handelte es sich prinzipiell um die Umgehung einer Kopierschutzmaßnahme (es spielt rechtlich dabei keine Rolle, ob auf diesem Datenträger tatsächlich und nachweisbar Kopierschutzmaßnahmen angewendet werden oder ob der Text vom technischen Standpunkt gesehen nur Spiegelfechterei ist) und das ist seit einiger Zeit nicht mehr legal, unabhängig davon, ob die damit erzeugte Kopie für den Privatgebrauch bestimmt ist oder nicht (netter kleiner Trick, um die immer noch grundsätzlich gestattete Privatkopie rechtlich auszuhebeln).

Andererseits, wer will das überprüfen, solange eine solche Kopie nicht weiterverbreitet wird?

Grüße

--
---

:boing: µA1 PPC 750GX-800
:boing: A4000 PPC 604e-233

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2008-05-09, 01:38 h

Maja
Posts: 15429
User
@whose:

Gekaufte DVDs rippen (den Film darauf auf einen anderen Datenträger kopieren) ist nach wie vor legal. Dabei handelt es sich nicht um ein Umgehen des Kopierschutzes, weil der Kopierschutz nicht das Kopieren einzelner Dateien vom Datenträgers verhindern soll, sondern das Erstellen einer 1:1 Kopie des gesamten Datenträgers.

Weil das so ist, darf z.B. DVD Clone in Deutschland weiterhin vertrieben werden.

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2008-05-09, 02:22 h

rbn
Posts: 2001
User
Jaja ... DVD ... Das Medium der Zukunft ... :glow:

rbn

--

Marketing.
Modern.
Mittelständisch.

http://www.rhein-sieg-design.de

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2008-05-09, 02:38 h

Maja
Posts: 15429
User
@rbn:

Zukunft ist heutzutage manchmal schneller Vergangenheit als man gucken kann. ;)

Allerdings ist BlueRay noch nicht wirklich Gegenwart. So gern die Industrie das auch hätte.

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2008-05-09, 03:24 h

whose
Posts: 2156
User
Zitat:
Original von Maja:
@whose:

Gekaufte DVDs rippen (den Film darauf auf einen anderen Datenträger kopieren) ist nach wie vor legal. Dabei handelt es sich nicht um ein Umgehen des Kopierschutzes, weil der Kopierschutz nicht das Kopieren einzelner Dateien vom Datenträgers verhindern soll, sondern das Erstellen einer 1:1 Kopie des gesamten Datenträgers.

Weil das so ist, darf z.B. DVD Clone in Deutschland weiterhin vertrieben werden.


Zitat:
It is against the law to reproduce copyrighted material for the purpose of selling it to third parties. Some country's laws only allows for you to make one backup copy of any software or media for personal and archival purposes, which is the only intended use for DVD Clone Studio. This program is not meant for those who intend on breaking copyright laws. In no way will we be held responsible if you do. Any other illegal use of this software is strictly prohibited.

Deswegen dürfen solche Programme nun wieder vertrieben werden.

Ursprünglich war es so, daß per Gesetz die Erzeugung einer Privatkopie generell untersagt werden sollte, sich einige Interessenverbände engagierter Bürger aber vehement dagegen gewehrt haben.

Daraufhin hat man die Regelung mit "Umgehung einer Kopierschutzmaßnahme" ausgeheckt (weil die Lobbyisten der Musik- Software- und Filmindustrie mit teilweise drastischen Mitteln auf eine Lösung nach ihren Vorstellungen, ohne Möglichkeit, sich über "Privatkopie" herauszuwinden, gedrängt haben).

Wenn Du Dir diese Regelung in der aktuellen Form (und ich denke, Du bist da einfach nicht auf dem neuesten Stand, das Thema war schon 2001 akut!) genau durchliest wirst Du feststellen, daß keine Form der Kopie zugelassen ist, wenn dieser Hinweis auf dem Datenträger zu finden ist. Weder 1:1 noch auszugsweise oder gar "gerippt". Selbst die auszugsweise Kopie eines so "geschützten" Datenträgers wird als Umgehung einer Kopierschutzmaßnahme gewertet, u.A. da sich mehrere Teile zum gesamten Werk zusammensetzen lassen, und es geht ausschließlich um eine Kopie des Werkes, die Zusammensetzung des kopietragenden Datenträgers ist für eine Wertung als "unrechtmäßige Kopie eines urheberrechtlich sowie gegen Datenträger-Kopierversuche geschützten Werkes" irrelevant.

Wäre es nicht so, wäre eine technisch mögliche Kopiermethode, die den Kopierschutz einfach ausläßt oder z.B. die .vob "umwürfelt" sowie das Menü wegläßt, legal, dann wäre das nach Deiner Definition keine Umgehung, es befände sich ja "nur ein Ripp" aller auf dem Originaldatenträger vorhandenen Daten des Werkes auf der Kopie und noch dazu in veränderter Anordnung.

Genau das soll aber mit diesem Gesetz illegal sein, dafür wurde es erdacht! Es geht nicht darum, die Weiterverbreitung zu illegalisieren, das war sie schon immer. Es geht darum, das "Schlupfloch" Privatkopie zu schließen, was der Musikindustrie schon ewig lang ein Dorn im Auge war.

Die Hersteller der Kopierprogramme haben dann auch laut geweint, als die Kopierschutz-Geschichte zuerst rauskam und haben dann durchsetzen können, daß sie für die EU keine Spezialversionen mehr erzeugen müssen (müßte die erste Änderung des Gesetzes gewesen sein, 2001 oder 2002, weiß ich nicht mehr genau). Erinnerst Du Dich daran, daß CloneCD eine kleine Zeit lang illegal war? Es war das aus genau diesem Grund. Möglichmachung der Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen. Daraufhin wurde der Unschuldsnachweis auf den Konsumenten gelegt, damit diese Firmen wieder verkaufen können, ohne zusätzlichen Aufwand treiben zu müssen.

Wer Kopien anlegt, ob 1:1 oder teilweise, obwohl sich auf dem Datenträger der angesprochene Hinweis findet, handelt auf jeden Fall illegal, Punkt. Hersteller der Werkzeuge für diesen Vorgang können nicht haftbar gemacht werden, der Konsument ist verpflichtet, die entsprechenden Hinweise (die zu solchen Programmen gegeben werden müssen, wenn der Hersteller nicht in Haftung genommen werden möchte) zu beachten. So sind alle fein raus, außer dem Konsumenten. Der hat die goldene A*schkarte gezogen. Die Zeiten der Privatkopie zur Archivierung von digitalen Datenträgern sind vorbei, ohne Wenn und Aber.

Urteile dazu gabs schon ein Paar, müßte man mal nach suchen. Die, die ich letztes Jahr aus der FAZ mitbekommen habe, lauteten ausschließlich zu Ungunsten der Kopierer. Es gibt auch Infoveranstaltungen der IHKs zu diesem Thema, da wird Dir das auf Nachfrage gern erläutert und man wird Dir genau das sagen, was ich hier schon ausgeführt habe.

Es hat einen Grund, weshalb z.B. die CD-Version von Amijeweled RTG diesen Hinweis nicht trägt. Ansonsten wären die Kunden theoretisch kriminalisiert worden, die sich eine Kopie zu Sicherungszwecken anlegen wollen (was wegen der verwendeten CD-R durchaus Sinn macht). Rechtlich wäre der Hinweis nämlich auf alle Fälle bindend gewesen. Ok, solange wir nichts in der Richtung anstrengen oder ein Staatsanwalt nicht zufällig darauf stößt, wird kaum etwas passieren. Das habe ich oben ja schon gesagt, wer wills kontrollieren. Rechtlich aber machte man sich strafbar, so oder so.

Grüße

Nachtrag: Ich habe mal ein wenig gegooglet und bin schnurstracks auf ein paar alte, aber trotzdem aktuelle Beiträge zu diesem Thema gestoßen. Hier mal einer, der 2001 bereits die heutigen Auswirkungen dieses Gesetzes vor Auge führt:

klick

Dort findet man auch weiterführende Links, wo man wirklich erschöpfend Informationen (auch aktuelle) zu dem Thema findet. Eventuell begegnest Du da auch dem einen oder anderen Musterurteil.
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[ Dieser Beitrag wurde von whose am 09.05.2008 um 03:29 Uhr geändert. ]

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2008-05-09, 06:43 h

Maja
Posts: 15429
User
@whose:

Wenn auch das Symbol für Copyright hier gern dazu genutzt wird zu verdeutlichen, wer das Urheberrecht an einem Werk hat. Das US- bzw. britische Copyright ist mit dem deutschen Urheberrecht nicht identisch. Im Übrigen war es noch nie erlaubt, urheberrechtlich geschütze Werke mit dem Zweck zu kopieren, die Kopie zu verkaufen. Hinweise darauf gab es auch in D schon vor der Novellierung der UrhG. Einfach um als Entwickler/Vertrieb aus der Haftung zu kommen. Das ist nicht neu. Auch das Original verkaufen und die Kopie behalten ist nicht erlaubt.

Und nun zum realen Leben. Ich halte es für höchst Unwahrscheinlich, dass jemand verklagt wird, weil er seine Originale kopiert, so lange sich die Originale noch in seinem Besitz befinden und die Kopien nicht weiter gegeben werden. Richtig. Damit ist es immer noch nicht legal, Kopiergeschütztes zu kopieren. Da hast Du recht.

Aber: CloneDVD, so wie alle anderen vergleichbaren Tools, die in Deutschland vertrieben werden dürfen, können keine kopiergeschützten Medien kopieren. U.a. wurde auch Alkohol deswegen "entschärft". Wo das trotzdem möglich ist, hat der Kopierschutz auf der verwendeten Hardware versagt. Womit zu vermuten wäre, dass es auf der Hardware kein wirksamer Kopierschutz gemäß dem Gesetz ist. Präzidenzfälle für dieses Szenario gibt es aber (noch) nicht.

Wird es vermutlich auch nie geben. Denn wenn so eine Klage zugunsten des Kopieres ausgehen sollte, würden bald darauf "spezielle" Brenner auf dem Markt erscheinen, die alle Verkaufsrekorde brechen würden. Plextor ist schon jetzt nicht von ungefähr eine beliebte Marke. ;)


[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 09.05.2008 um 06:44 Uhr geändert. ]

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2008-05-09, 08:42 h

Amaris
Posts: 941
User

Nun...ich finde die Werbung auch nervig, auf jeden Fall. Noch schlimmer finde ich jedoch daß man - zumindest bei meinem DVD-Recorder - die DVD nicht mal stoppen kann solange Werbung läuft! Diese Funktion ist dann ebenfalls gesperrt!
Will ich also die DVD anhalten muß ich den Recorder komplett ausschalten.

Der Witz....durch erstellen einer 1:1 Kopie der DVD werden all diese Sperren ausgehebelt. Eine Kopie hat also in gewissem Sinn eine bessere "Qualität" als das Original....wenn das nicht zu Raubkopien einlädt...

Mindestens genauso schlimm wie die Werbung finde ich aber manche DVD-Menüs. Wenn ich Sprachen und Untertitel auswähle (ich schaue immer O-Ton bzw. OmU), dann will ich nicht schon den ganzen Film im Menü sehen. Ich möchte dann instantan vom Hauptmenü ins Sprachenmenü springen und nicht erst dazwischen irgendwelche Filmszenen oder Animationen anschauen müssen. Warum kann man diese Menüs nicht etwas schlichter gestalten ?

Gruß,
Amaris




--
:amiga: Amiga 1200, Infinitiv-Tower, Blizzard 1260 @66 MHz, Mediator 1200 LT4, 2 MB Chip / 128 MB Fast-RAM, 4 GB HDD, Voodoo 3, Realtek Ethernet-Karte, Soundkarte Abit Home Theater AU10, CD-Brenner, OS 3.9



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2008-05-09, 21:48 h

NoImag
Posts: 1050
User
Wann wurde der Passus, dass ein Kopierschutz technisch wirksam sein muss, aus dem Gesetz gestrichen? Ein Aufdruck auf einer Hülle ist nicht technisch wirksam.

Tschüß



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2008-05-09, 23:42 h

Maja
Posts: 15429
User
@NoImag:

Dieser Passus (§ 95a UrhG) ist nach wie vor drin.
http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG002501377

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2008-05-10, 22:06 h

NoImag
Posts: 1050
User
@Maja:

Dann ist aber doch

Zitat:
Original von whoose:
Wenn da ein Hinweis von wegen "dieser Datenträger ist kopiergeschützt" draufsteht ist es nicht legal, denn dann handelte es sich prinzipiell um die Umgehung einer Kopierschutzmaßnahme (es spielt rechtlich dabei keine Rolle, ob auf diesem Datenträger tatsächlich und nachweisbar Kopierschutzmaßnahmen angewendet werden oder ob der Text vom technischen Standpunkt gesehen nur Spiegelfechterei ist) und das ist seit einiger Zeit nicht mehr legal, unabhängig davon, ob die damit erzeugte Kopie für den Privatgebrauch bestimmt ist oder nicht (netter kleiner Trick, um die immer noch grundsätzlich gestattete Privatkopie rechtlich auszuhebeln).


falsch. Oder habe ich hier irgendwas nicht verstanden?

Tschüß



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2008-05-11, 01:03 h

Maja
Posts: 15429
User
@NoImag:

Na ja. Der Hinweis "kopiergeschützt" allein reicht nicht. Der Kopierschutz muss dann auf dem Datenträger auch vorhanden sein. Was nicht vorhanden ist, kann auch nicht umgangen werden.

Was die Situation betrifft, wenn ein Kopierschutz auf der eigenen Hardware nicht funktioniert, also im Einzelfall keine wirksame technische Maßnahme darstellt, dazu gibt es (noch) keine Rechtsprechung. Zumindest ist mir nichts dergleichen bekannt. Zum Tatbestand des Umgehens eines Kopierschutzes gehört afaik zielgerichtetes, aktives Handeln. Unter Umständen würde es darauf ankommen, wer in der Beweispflicht ist dem Privatkopierer nachzuweisen, dass er diese spezielle Hardware nur zu dem Zweck besitzt, den Kopierschutz zu umgehen. Das ist aber nur eine Vermutung. Ich bin kein Jurist.

Nachtrag: Die Kennzeichnung erfolgt aufgrund von § 95d UrhG (Kennzeichnungspflichten). Allerdings eigentlich nie auch tatsächlich entsprechend diesem, denn dieser Paragrah fordert Angaben über die Eigenschaften des Kopierschutzes. So müsste z.B. bei der Verwendung bestimmter Mechanismen eine Liste von Laufwerken nebst Firmware-Version aufgedruckt sein, die kein Problem mit der Erkennung des Datenträgers haben.

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 11.05.2008 um 01:20 Uhr geändert. ]

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2008-05-11, 13:19 h

Zettmaster
Posts: 722
User
Einfach, wie ich, keine Filme kaufen. Es gibt im Frühling/Sommer wahrlich anderes als langweilige Filme gucken...

Beispiele:

-Gesellschaftspiele
-Grillpartys
-Wii oder DS Partys
-Internetradio ohne gequatsche für die Stunden zu zweit
-Garten anschaffen
-Urlaub fahren
-alternative Computersysteme uvm...

So habe ich noch nie in meinem 32 Jährigen Leben eine DVD
gesehen oder gekauft...

Ach ja, im Kino war ich natürlich...Wäre auch ne Aternative. Um die
Kinowerbung zu übergehen einfach 30min zu spät kommen...

Gruß
Enrico
--
Demnächst ohne Classic...in der Hoffnung auf neue OS4 Computer!!!

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2008-05-11, 16:14 h

Andreas_Wolf
Posts: 2980
User
> Daraufhin hat man die Regelung mit "Umgehung einer Kopierschutzmaßnahme"
> ausgeheckt (weil die Lobbyisten der Musik- Software- und
> Filmindustrie mit teilweise drastischen Mitteln auf eine Lösung nach
> ihren Vorstellungen, ohne Möglichkeit, sich über "Privatkopie"
> herauszuwinden, gedrängt haben).

Man sollte hier unbedingt Musik/Film auf der einen und Software (i.e.S., also Computerprogramme und deren Daten) auf der anderen Seite unterscheiden.
Die Sache mit der Kopierschutzmaßnahme und die gesamte Privatkopie-Diskussion gilt nur für Musik/Film. Das Kopieren von Computerprogrammen war und ist in einem anderen Paragrafen geregelt.

> ich denke, Du bist da einfach nicht auf dem neuesten Stand, das
> Thema war schon 2001 akut!

Ich erinnere mich noch an eine damalige Diskussion mit Maja:
http://www.amiga-news.de/forum/thread.php?id=5035&BoardID=5

> Es hat einen Grund, weshalb z.B. die CD-Version von Amijeweled RTG
> diesen Hinweis nicht trägt. Ansonsten wären die Kunden theoretisch
> kriminalisiert worden, die sich eine Kopie zu Sicherungszwecken
> anlegen wollen (was wegen der verwendeten CD-R durchaus Sinn macht).
> Rechtlich wäre der Hinweis nämlich auf alle Fälle bindend gewesen.
> [...] Rechtlich aber machte man sich strafbar, so oder so.

Nein, denn Computerprogramme sind wie gesagt eine andere Baustelle.

> Hier mal einer, der 2001 bereits die heutigen Auswirkungen dieses
> Gesetzes vor Auge führt: [...]

Der Artikel ist von 2003.


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2008-05-11, 18:13 h

CarstenS
Posts: 5566
User
> Einfach, wie ich, keine Filme kaufen.

Oder sich einfach nicht nerven lassen. :D DVDs ohne Werbung finde ich zwar auch benutzerfreundlicher, aber dass mich die Werbung nervt, kann ich nicht sagen (zumal ich sie oftmals mit der Menütaste vorzeitig beenden kann).

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2008-05-11, 18:43 h

Maja
Posts: 15429
User
@Andreas_Wolf:

Der Passus im Gesetz über Kopierschutzmaßnahmen gilt für alles, Software, Musik und Film. Es reicht aber nicht, nur drauf zu drucken der Datenträger sei Kopiergeschützt. Die strafbare Handlung ergibt sich aus dem aktiven Handeln Zwecks Umgehung eines Kopierschutzes, nicht aus dem Ignorieren eines Aufdruckes ohne realen Hintergrund.

Was die Privatkopie betrifft, die angeblich durch die Novellierung des Gesetzes kriminalisiert werden soll. Man lese aufmerksam § 108b UrhG. Ich denke, dass muss nicht weiter kommentiert werden.

Wer aber glaubt, seine "Sicherheitskopien" an Hinz und Kunz zu verteilen, online Verfügbar zu machen oder gar verkaufen zu müssen, dem geschieht es nur recht, wenn er dabei erwischt und dafür empfindlich bestraft wird. Mit und ohne Kopierschutz.

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2008-05-12, 03:46 h

Andreas_Wolf
Posts: 2980
User
> Der Passus im Gesetz über Kopierschutzmaßnahmen gilt für alles,
> Software, Musik und Film.

"Dieses Verbot greift vor allem für Bild- und Tonträger ein und gilt gemäß § 69a Abs. 5 UrhG nicht für Computerprogramme. Nach § 69d UrhG hat dort der berechtigte Benutzer vielmehr unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Ermöglichung einer Kopie."
"Allerdings darf gemäß §69a UrhG bei Computerprogrammen der Kopierschutz legal umgangen werden."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz

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2008-05-12, 08:47 h

Bogomil76
Posts: 2800
User
Zitat:
Original von Zettmaster:
Einfach, wie ich, keine Filme kaufen. Es gibt im Frühling/Sommer wahrlich anderes als langweilige Filme gucken...

Beispiele:

-Gesellschaftspiele
-Grillpartys
-Wii oder DS Partys
-Internetradio ohne gequatsche für die Stunden zu zweit
-Garten anschaffen
-Urlaub fahren
-alternative Computersysteme uvm...

So habe ich noch nie in meinem 32 Jährigen Leben eine DVD
gesehen oder gekauft...

Ach ja, im Kino war ich natürlich...Wäre auch ne Aternative. Um die
Kinowerbung zu übergehen einfach 30min zu spät kommen...


Uund Sonntags/Pfingstsonntagsmittags/Muttertagsmittags vorm Compi zu hängen auch?
Sorry, aber sowas kann ich nicht haben, lästern darübe das ALLE!! Filme langeweilig sind, und dann selber ein "Klischee" nachgehen...

Man kann Filme lieben und dennoch kein "Kellerkind" sein ;)

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2008-05-12, 09:23 h

Kronos
Posts: 1168
User
Zitat:
Original von Amaris:


Der Witz....durch erstellen einer 1:1 Kopie der DVD werden all diese Sperren ausgehebelt. Eine Kopie hat also in gewissem Sinn eine bessere "Qualität" als das Original....wenn das nicht zu Raubkopien einlädt...



Das dürfte doch wohl nix neues sein, war doch schliesslich schon bei vielen Amiga-Spielen so, wo einen der Besitzt einer Raubkopie davor bewarte ständig nach und in Handbüchern zu suchen um lästige Codes eintippen zu können.

Jeder mag daraus seinen eigenen Schluss ziehen :P

MfG
Kronos
--
Only the good die young all the evil seem to live forever

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2008-05-12, 15:04 h

Maja
Posts: 15429
User
Zitat:
Original von Andreas_Wolf:
"Dieses Verbot greift vor allem für Bild- und Tonträger ein und gilt gemäß § 69a Abs. 5 UrhG nicht für Computerprogramme.


Stimmt.

Zitat:
Nach § 69d UrhG hat dort der berechtigte Benutzer vielmehr unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Ermöglichung einer Kopie."

Der ist insgesamt so schwammig forumliert, ohne Rechtsprechung (LG, BGH Urteile), kann damit keiner was anfangen.

Zitat:
"Allerdings darf gemäß §69a UrhG bei Computerprogrammen der Kopierschutz legal umgangen werden."

Wo steht das - so allgemein - deutlich und unmissverständlich in diesem Pragraphen?

Insgesamt halte ich 108b schon für greifbarer, was die Privatkopie trotz Kopierschutz betrifft. Unabhängig davon, ob es sich um Computerprogramme, Musik oder Film handelt.

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