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amiga-news.de Forum > Andere Systeme > Mac OS X auf Intel Billig PC [ - Search - New posts - Register - Login - ]

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2010-04-13, 14:48 h

Mr_Blues
Posts: 349
User
Mir flatterte eine Vollversion von MacOSX Leo ins Haus, nun plane ich sowieso aufgrund des Erscheinens von Civ V auf (minimum) einen Intel Dual Core (oder besser) umzusatteln und da ich die Vollversion ja nun habe am besten Win Vista/ Mac OS im Dualboot und das möglichst BILLIG. Als ich die Intel- Mac- Preise (auch in der Bucht) sah, fiel ich erstmal vom Glauben ab. Gibts da nicht auch billigere Möglichkeiten (preislich ca 200-300 Euro, mehr ist nicht drin)?
Jetzt habe ich ne Hackintosh- Seite gesehen, schaut mir aber etwas kompliziert aus und vor allem... welcher Rechner?
Gibts da (legale) Tips? Mit welcher Rechnerkonfig wüedet ihr es versuchen?

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2010-04-13, 15:43 h

thomas
Posts: 7718
User
@Mr_Blues:

Es gibt eine deutsche Firma, die USB-Dongles verkauft, die dem OS X einen Intel-Mac vorgaukeln. Hab ich vor einiger Zeit (kann schon 1 bis 1,5 Jahre her sein) in der PCgo gelesen, glaube ich. Details weiß ich nicht mehr. Preislich fiel das aber in deinen Rahmen.

Gruß Thomas

--
Email: thomas-rapp@web.de
Home: thomas-rapp.homepage.t-online.de/

[ Dieser Beitrag wurde von thomas am 13.04.2010 um 15:51 Uhr geändert. ]

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2010-04-13, 17:01 h

DrZarkov
Posts: 702
User
Legale Tipps gibt es natürlich nicht, denn die Sache ist nicht legal. Apple verbietet dies ausdrücklich, und zwar mit der Begründung, dass die preiswerten Softwareupdates durch die verkaufte Hardware quersubventioniert sind, immerhin ist das OS ja speziell für die Hardware von Apple entwickelt worden. Eine Ausnahme sind bestimmte Versionen von MacOS 7.5 bis 7.6.1, die ausdrücklich auch für Clones lizensiert waren. Du wirst also nicht umhin kommen, die benötigten Dateien von dubiosen Webseiten runterzusaugen. Das besagte Dongle musste auch wieder vom Markt genommen werden, es enthält aber auch nichts anderes, als das Zeug von besagten dubiosen Seiten. Hackintosh ist schon das richtige Suchwort, Google aber möglicherweise nicht die richtige Suchmaschine.
--
Dr. Zarkov

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2010-04-13, 17:12 h

Otis
Posts: 1377
User
Lese bitte > http://lifehacker.com/5360150/install-snow-leopard-on-your-hackintosh-pc-no-hacking-required

Mit viel Mühe und Zeitaufwand habe ich aus " Spaß " im Dezember ein Intel Notebook zum laufen gebracht, neben diversen Problemen , Grafik, Video und weil das nächste Update von Leo 10.5.8 grosse Probleme bereitete habe ich diese Spielerei sehr schnell beendet.

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2010-04-13, 17:14 h

Bogomil76
Posts: 2800
User
http://www.taranfx.com/how-to-install-snow-leopard-vmware-workstation-windows

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2010-04-14, 00:13 h

Andreas_Wolf
Posts: 2980
User
> Legale Tipps gibt es natürlich nicht, denn die Sache ist nicht legal. Apple verbietet
> dies ausdrücklich

"Ob Apple den Benutzern und Händlern die Installation und Nutzung des Betriebssystems auf fremder Hardware überhaupt rechtswirksam untersagen darf, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt."
http://de.wikipedia.org/wiki/Mac_OS_X#Mac_OS_X_auf_anderen_Computern


> habe ich aus " Spaß " im Dezember ein Intel Notebook zum laufen gebracht

http://www.apple.com/de/macbook/
http://www.apple.com/de/macbookpro/
http://www.apple.com/de/macbookair/

Eines von denen? ;-)

[ Dieser Beitrag wurde von Andreas_Wolf am 14.04.2010 um 00:27 Uhr geändert. ]

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2010-04-14, 08:51 h

Mr_Blues
Posts: 349
User
also ich halte das Installieren von Mac OS außerhalb der USA für legal, naja ist halt umstritten.
Wichtig wäre für mich: Welches System kaufen für einen Versuch?

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2010-04-14, 10:20 h

ylf
Posts: 4112
User
Zitat:
Original von Mr_Blues:
Wichtig wäre für mich: Welches System kaufen für einen Versuch?

Eins, welches der Original-Hardware entspricht. (Grafik ect.)


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2010-04-14, 17:38 h

Mr_Blues
Posts: 349
User
@Otis

ja da ist eine sehr hilfreiche Liste, mit der man was anfangen kann. Vielen Dank

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2010-04-15, 08:51 h

alex-kid
Posts: 200
User
@Mr_Blues:

Hi,

ich hatte mir vor ca. 1 1/2 ... 2 Jahren auch mal einen Hackintosh zusammengebaut (Asus A8N SLI Board, X1600 Pro GraKa, AMD CPU) und OSX installiert.
Das Problem ist, eine passende OSX Distri zu finden, die alle Komponenten unterstützt (LAN, GraKa, Sound...).
Wenn es denn dann läuft ist es gut.
Nur haut Apple ja alle paar Monate ein Update raus.
Und einige neuere Software verlangt dann oft auch nach der neuesten OSX Version.
Und die kann man nicht einfach installieren und glauben hinterher läuft das System noch. Zumindest war es bei dem AMD Prozi so. Es mußte immer irgendwas gepatched werden.
So lief zwar 10.5.1 und 10.5.2...aber dann gab es wieder GraKa Probs mit 10.5.4.
Ich habe mich dann davon verabschiedet, da Updates immer in einem Trial and Error Desaster endeten.

Wie es mit Intel CPUs aussieht und ob es dort einfacher ist, kann ich nicht sagen.

Auf wiki.OSX86project.org findet man Infos über Rechner oder auch Bauteile, die mit den jeweiligen OSX Versionen zusammenarbeiten.

Grüße!
alex

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2010-10-18, 12:21 h

Falcon
Posts: 3544
User
Moinsen zusammen,

also die Rechtsfrage ist MOMENTAN (!) noch so zu verstehen, das bestätigen unabhängig etliche Meldungen, die man im Inet recherchieren kann:

Wenn ich mir ein Mac OS kaufe und mich der Händler BEIM KAUF NICHT darauf aufmerksam macht, daß ich DIESE DVD NICHT AUF APPLE-FREMDER HARDWARE installieren DARF, bin ich fein aus'm Schneider.
Am besten einen Zeugen beim Kauf mitnhemen... ;)

Der Beilegzettel mit dem Vermerk reicht nicht aus, da man zum Lesen des Selben zuerst die Verpackung öffnen muß.


Was das Mac OS angeht, habe ich eine Version des 10.5.8 auf meinem AMD (Phenom II 6000+) seit ca. 1/2 Jahr (nahezu) perfekt am Laufen.
Wobei 'nahezu' bedeutet, daß Mac OS z.B. meine TV-Karte (Hauppauge HVR-1300) nicht erkennt, was aber nicht am Mac OS liegt, sondern daran, daß Hauppauge keine Treiber Liefert.

Die originale Apple Magic Mouse, sowie die Apple-BT Tastatur laufen 1A (auch unter Win XP).

Ansonsten gibt es genug Anlaufstellen im Netz (darunter auch deutsche Foren ;) ), wo man sich ausgezeichnet informieren und sich - öhm... - 'benötigte Dateien' herunter laden kann, um es ans Laufen zu bekommen.

Grüße.
--
Che-Hoa Yuin sagt:
Der Amiga kann alles, was man zum Arbeiten braucht...
... was er nicht kann, braucht man auch nicht !!!!!!!

Meine Homepage: http://www.elasticimages.de

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2010-10-18, 16:08 h

Holger
Posts: 8116
User
Zitat:
Original von Falcon:
Wenn ich mir ein Mac OS kaufe und mich der Händler BEIM KAUF NICHT darauf aufmerksam macht, daß ich DIESE DVD NICHT AUF APPLE-FREMDER HARDWARE installieren DARF, bin ich fein aus'm Schneider.
Am besten einen Zeugen beim Kauf mitnhemen... ;)

Der Händler müsste Dich nicht nur darauf aufmerksam machen, sondern mit Dir einen entsprechenden Vertrag abschließen. Da üblicherweise bezüglich des normalen Verkaufsvorgangs schriftliche Belege existieren, wäre es am Händler, im Zweifelsfall vor Gericht überzeugend darzulegen, dass es eine mündliche Zusatzvereinbarung zu diesem Verkaufsvorgang gibt, die Du angenommen hast, obwohl sie Dir nichts als Nachteile bringt. Letztendlich kannst Du sogar tatsächlich gesagt haben "Oh, äh, klar, installiere ich natürlich nur auf Apple-Hardware", da es aus nachvollziehbaren Gründen am Willen mangelt, ist es keine Willenserklärung und somit kein Vertrag (nach deutschem Recht).
Insofern lieber den Zeugen zu Hause lassen ;)

--
Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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2010-10-19, 17:55 h

Bogomil76
Posts: 2800
User
Hm,

es gab da mal vor 1-2 Jahren einen sehr ausführlichen interessanten Artikel in einer c't. Leider weiss ich nicht mehr wann ;)

Wie dem auch sei, EULA hin oder her. Verkäufer, Händler usw....
Ich werfe mal kurz das Stichwort "Nutzungsrecht" in den Raum.

Recherchiert mal selber...

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2010-10-20, 17:27 h

Maja
Posts: 15429
User
Zitat:
Original von Bogomil76:
Wie dem auch sei, EULA hin oder her. Verkäufer, Händler usw....
Ich werfe mal kurz das Stichwort "Nutzungsrecht" in den Raum.

IMHO ist die Frage, ob eine wie auch immer geartete Quersubventionierung der Entwicklung von Sofware ein (gegenüber Verbraucherrechten höherwertiges) schützenswertes Recht des Urhebers dieser Software darstellt.
--
** Tippfehler sind kostenlos und dürfen unbegrenzt an Dritte weitergegeben werden. **

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2010-10-20, 20:39 h

Holger
Posts: 8116
User
Zitat:
Original von Maja:
IMHO ist die Frage, ob eine wie auch immer geartete Quersubventionierung der Entwicklung von Sofware ein (gegenüber Verbraucherrechten höherwertiges) schützenswertes Recht des Urhebers dieser Software darstellt.

Es gibt kein Recht auf Quersubventionierung.

--
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2010-10-20, 22:23 h

Maja
Posts: 15429
User
@Holger:

Sehe ich genau so.

Kommt die nächste Frage. Stellt das Installieren des BS auf Intel billig PC (Topic) eine Urheberrechtsverletzung dar? Ich denke nicht. Was meinst Du?

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2010-10-21, 08:29 h

Bogomil76
Posts: 2800
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Was hat denn jetzt das Urheberrecht mit dem Nutzungsrecht zu tun?

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2010-10-21, 12:14 h

Elevoltek
Posts: 912
User
Oh man, hier wird ja schon wieder herumgequackt...
Um die Frage nach dem möglichst billigen & kompatiblen Hardware-Setup zu beantworten; nicht auf die Schnute fällst Du mit folgenden Komponenten:

- Mainboard Gigabyte GA-G41M-ES2L (45 Euro)
- Intel Pentium DualCore E5400 (55 Euro)
- Grafikkarte NVidia 9500GT (40 Euro)
- alle Laufwerke mit SATA-Schnittstellen (!)

Netzteil und Ram ist egal - wer hier zu billig kauft, wird aber nicht selten bestraft. Und dann eine Retail-Installation aufspielen, also die SnowLeo-DVD für 29.- Euro kaufen - das spart nerven.


--
Amithlon - Celeron 667 - 512MB - RivaTNT 32MB - Soundblaster-128 - Realtek-8029 - AmigaOS 3.9. BB2

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2010-10-21, 14:07 h

jochen22
Posts: 1139
[Banned user]
@all

Diese Diskussion beweist nur eins, daß A-Eon/Hyperion einen
Teufel tun sollten, Ihr AmigaOS auf x86/x64 zu portieren.


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2010-10-21, 15:29 h

Elevoltek
Posts: 912
User
... und der Aufwärtstrend des Amigamarktes, aufgrund der letzten 10 Jahre Amigahardware-Eigenbrödelei gibt ihnen diesbezüglich Recht :O
Aber egal, die stemmen sich nicht mehr aus dem Grab, und schon gar nicht aus eigener Kraft...

btt
--
Amithlon - Celeron 667 - 512MB - RivaTNT 32MB - Soundblaster-128 - Realtek-8029 - AmigaOS 3.9. BB2

[ Dieser Beitrag wurde von Elevoltek am 21.10.2010 um 15:30 Uhr geändert. ]

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2010-10-21, 15:53 h

Holger
Posts: 8116
User
Zitat:
Original von Maja:
Stellt das Installieren des BS auf Intel billig PC (Topic) eine Urheberrechtsverletzung dar? Ich denke nicht.

Natürlich nicht.

Zitat:
Original von jochen22:
@all
Diese Diskussion beweist nur eins, daß A-Eon/Hyperion einen
Teufel tun sollten, Ihr AmigaOS auf x86/x64 zu portieren.

Warum?

Nur weil dann möglicherweise User Exemplare von AOS4 kaufen würden, um sie auf Geräten zu installieren, für die Hyperion ausdrücklich keine Gewährleistung gibt?

Das ist heute doch auch schon so, vorausgesetzt, dass jemand das OS auf dem jeweiligen (ppc) Gerät zum Laufen bekommt.

Für Hyperion kann das nur gut sein, für die angeblich völlig andere Firma A-Eon natürlich nicht so. Aber die meisten User wollen eben das OS und keine völlig überteuerte Hardware.

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2010-10-21, 19:53 h

Maja
Posts: 15429
User
Zitat:
Original von Bogomil76:
Was hat denn jetzt das Urheberrecht mit dem Nutzungsrecht zu tun?

Der Punkt ist eher, das europäische Urheberrecht ist nicht das selbe wie US Copyright (CA/DMCA).

Zitat:
Original von jochen22:
..., daß A-Eon/Hyperion einen
Teufel tun sollten, Ihr AmigaOS auf x86/x64 zu portieren.

Darüber bin ich mir mittlerweile nicht mehr so sicher.
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2010-10-21, 23:12 h

Bogomil76
Posts: 2800
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Zitat:
Original von Maja:

Was hat denn jetzt das Urheberrecht mit dem Nutzungsrecht zu tun?

Der Punkt ist eher, das europäische Urheberrecht ist nicht das selbe wie US Copyright (CA/DMCA).

[/quote]

Und?
Es gibt ein deutsches nationales Recht der Nutzungsrechte bei Software.
Die gilt auch für Firmen aus dem Ausland!

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2010-10-22, 21:14 h

Maja
Posts: 15429
User
@Bogomil76:

Bei Veräußerer mit Sitz außerhalb der EU ist es keineswegs eindeutig, welches Rechtssystem Grundlage des Kaufvertrages ist. Den Kaufvertrag schließt der Nutzer allerdings mit einem Händler, nicht mit Apple selbst.

Ich wüßte jetzt nicht, welches deutsch nationale Gesetz für alle Verbindlich das Thema Nutzungsrecht von Software regelt. Falls Du damit das UrhG meinst, das regelt nur, was Softwarenutzer nicht dürfen. Und nicht mal das in Gänze eindeutig. Was allerdings auch nicht die Aufgabe von Gesetzen ist. Die sollen nur Rahmenbedingungen liefern.

Anwälte und Richter würden sonst arbeitslos werden. ;)
--
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2010-10-22, 23:26 h

Bogomil76
Posts: 2800
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Warum reiten eigentlich alle auf dem vermeintlichen Kaufvertrag mit dem Händler rum?
Ich bezweifle ja auch nicht, daß man mit dem Silberling Frisbee spielen darf.
Und das Urheberrecht verhindert auch, daß Du nur bedingt kopieren usw. darfst (ohne ins Detail zu gehen, was nu damit alles erschlagen wird)...

Aber, das Nutzungsrecht bei Software (ja sowas gibt es), und das kann und will ich nicht rechtlich hier einwandfrei schreiben (bin kein Anwalt), gibt es dennoch, unabhängig vom Kaufvertrag über die Sache mit dem Händler....

http://de.wikipedia.org/wiki/Software#Lizenzmodelle

Ihr zwingt mich noch dazu den c't Artiekl rauszusuchen... ;)

edit: Rechtschreibfehler!

[ Dieser Beitrag wurde von Bogomil76 am 22.10.2010 um 23:28 Uhr geändert. ]

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2010-10-23, 12:55 h

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von Bogomil76:
Warum reiten eigentlich alle auf dem vermeintlichen Kaufvertrag mit dem Händler rum?

Könnte daran liegen, dass zumindest private Nutzer beim Softwarekauf in der Regel keinen Kaufvertrag mit dem Softwareentwickler abschließen, sondern mit einem Händler, der gem. UrhG als Weiterverbreiter auftritt.

Zitat:
Aber, das Nutzungsrecht bei Software (ja sowas gibt es), und das kann und will ich nicht rechtlich hier einwandfrei schreiben (bin kein Anwalt), gibt es dennoch, unabhängig vom Kaufvertrag über die Sache mit dem Händler....

http://de.wikipedia.org/wiki/Software#Lizenzmodelle

Na, und das steht es ja auch noch mal. Das Urheberrecht ist die maßgebliche Grundlage für Lizenzmodelle.

Zitat:
Ihr zwingt mich noch dazu den c't Artiekl rauszusuchen... ;)
Bevor Du dir die Mühe machst, lies den Leitzatz dieses Urteils: http://www.jurpc.de/rechtspr/20000220.htm

Schließt ein Urheberrecht auf Quersubventionierung durch die Bündelung von Software mit Hardware IMHO bereits vom Grundsatz her aus, für den Softwarelizenzweiterverkauf innerhalb Deutschlands.
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 23.10.2010 um 12:57 Uhr geändert. ]

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2010-10-23, 13:38 h

Bogomil76
Posts: 2800
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Das bezieht sich aber auf OEM Software und den Kaufkreis/Weiterverkauf und vor allem auf den Preis.

Das Urteil hat keinerlei Bezug dazu, ob man Software "zweckentfremden" darf. Und Mac OS X ist ja als Vollversion gekauft, und nicht als OEM.

Nur ein Beispiel (aus dem Stehgreif). Würdest Du sagen, daß eine Lizenz des BS von Microsoft nur gültig ist, bei Datenträger UND Lizenzaufkleber?

Was ist das bezogen auf Apple? Die ersetzen den Lizenzaufkleber virtuell durch eine BIOS Komponente (quasi, mit eigenem EFI) (oder sonstige technische Maßnahme die die Installation überprüft). Ist die Trennung beides nun erlaubt?

Was ist mit z.B. CAD Software die einen Dongle nutzt?
Einsatz der Software ohne Dongle erlaubt?

Mir gehts hier nicht um Menschenverständnis, oder täglichem Alltag. Mir gehts nur um die Theorie ;) Ich weiss auch, wie die Wirklichkeit und das Ideal aussehen, und das beides differiert.

[ Dieser Beitrag wurde von Bogomil76 am 23.10.2010 um 13:39 Uhr geändert. ]

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2010-10-23, 15:15 h

Maja
Posts: 15429
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@Bogomil76:

Der Leitzatz des Urteils beschränkt sich nicht auf ein bestimmtes Lizenzmodell, sondern auf eine Programmversion zu güstigem Preis. Das Argument der Quersubventionierung über den Verkauf von Software und Hardware im Bundle war vom Grundprinzip her auch Microsofts Strategie. Diese ist in Deutschland gescheitert. Apple tritt selbst als OEM auf. Die Quersubventionierung erfolgt dort ohne den Umweg über den Verkauf günstiger Lizenzen an Dritthersteller. So viel zur Theorie.

Ich behaupte nicht, dieses Urteil sei 1:1 auf Apple übertragbar sei. Das wäre vermessen. Ich wage aber zu bezweifeln, dass Apple im Falle einer entsprechenden Klage in Deutschland garantierte Aussicht auf Erfolg bis zur höchsten Instanz haben würde. Allerdings braucht sich darüber auch niemand lang und breit zu streiten, so lange keiner klagt.

Gegen Microsoft hatten Computerhersteller (OEMs) geklagt, nicht Verbraucher. Angsichts Apples Vertriebsstrukturen ist damit hierbei nicht zu rechnen. Und Mac-User werden wohl kaum Apple verklagen. Wozu denn auch? Die sind doch zufrieden. Sonst würden sie die Systeme nicht kaufen. Jeder wie er mag.

Ach ja. Ein verbrieftes Verbraucherrecht, Mac OS X auf billig Intel PCs zu installieren, gibt es ebenfalls nicht. Nur deshalb zu klagen, wäre daher mehr als müßig. Das nur der Vollständigkeit halber.


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2010-10-23, 18:13 h

hjoerg
Posts: 3854
User
@Maja:
> Ein verbrieftes Verbraucherrecht, Mac OS X auf billig Intel PCs zu
> installieren, gibt es ebenfalls nicht. Nur deshalb zu klagen, wäre
> daher mehr als müßig. Das nur der Vollständigkeit halber.


Unverständlicher Satz. (Weshalb soll er auch noch "Vollständigkeit" haben?)

a) Wozu soll der "Verbraucher" für alles ein verbrieftes Recht benötigen?

Z.B. Hört er sich eine CD an so oft er will.


b) auf "teure" Hardware-PCs darf er ;)


c) Warum sollte der V. klagen? Er tut eh sich in seinem Rechtsverständins bewegen. Klagen müßte dann ein anderer, MAC?


--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands

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2010-10-23, 18:29 h

Bogomil76
Posts: 2800
User
Zitat:
Original von Maja:
@Bogomil76:

Der Leitzatz des Urteils beschränkt sich nicht auf ein bestimmtes Lizenzmodell, sondern auf eine Programmversion zu güstigem Preis. Das Argument der Quersubventionierung über den Verkauf von Software und Hardware im Bundle war vom Grundprinzip her auch Microsofts Strategie. Diese ist in Deutschland gescheitert. Apple tritt selbst als OEM auf. Die Quersubventionierung erfolgt dort ohne den Umweg über den Verkauf günstiger Lizenzen an Dritthersteller. So viel zur Theorie.

Ich behaupte nicht, dieses Urteil sei 1:1 auf Apple übertragbar sei. Das wäre vermessen. Ich wage aber zu bezweifeln, dass Apple im Falle einer entsprechenden Klage in Deutschland garantierte Aussicht auf Erfolg bis zur höchsten Instanz haben würde. Allerdings braucht sich darüber auch niemand lang und breit zu streiten, so lange keiner klagt.

Gegen Microsoft hatten Computerhersteller (OEMs) geklagt, nicht Verbraucher. Angsichts Apples Vertriebsstrukturen ist damit hierbei nicht zu rechnen. Und Mac-User werden wohl kaum Apple verklagen. Wozu denn auch? Die sind doch zufrieden. Sonst würden sie die Systeme nicht kaufen. Jeder wie er mag.

Ach ja. Ein verbrieftes Verbraucherrecht, Mac OS X auf billig Intel PCs zu installieren, gibt es ebenfalls nicht. Nur deshalb zu klagen, wäre daher mehr als müßig. Das nur der Vollständigkeit halber.


Tja, wunderbar.
Nur haben wir doch dann aneinander vorbei geredet (wobei Du mich anscheinend nich verstanden hattest ;) war ja Erster)...

Ergo, man hat mit der gekauften Software Mac OS X nicht das Recht gekauft es auf beliebiger Hardware zu installieren.

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