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amiga-news.de Forum > Andere Systeme > Windows Lizenzaufkleber [ - Search - New posts - Register - Login - ]

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2008-05-31, 23:06 h

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von Holger:
In der aktuellen c't steht, dass gerade ein Gerichtsurteil ergangen ist, nach dem die illegale Nutzung eines WLANs (auch wenn es nicht verschlüsselt ist) eine Straftat darstellt.

Das ist interessant. Mir ist ein Urteil in Erinnerung, gemäß dem Betreiber eines ungeschützten drahtlosen Netzwerkes für Missbrauch, den unautorisierte Dritte ohne ihr wissen darüber betreiben, haftbar gemacht werden können.
Zitat:
Das wird vermutlich viele überraschen, während andere sich eher wundern, wie viele so etwas überrascht.
Sich Gedanken über die Folgen des eigenen Handelns machen zu müssen überrascht erschreckend viele.
Zitat:
Ob und ggf wann das zu einem Umdenken bei den "Mitsurfern" führt...
Vermutlich in den wenigsten Fällen. X(

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 01.06.2008 um 01:22 Uhr geändert. ]

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2008-06-01, 18:19 h

Bogomil76
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Zitat:
Original von Maja:
Zitat:
Original von Holger:
In der aktuellen c't steht, dass gerade ein Gerichtsurteil ergangen ist, nach dem die illegale Nutzung eines WLANs (auch wenn es nicht verschlüsselt ist) eine Straftat darstellt.

Das ist interessant. Mir ist ein Urteil in Erinnerung, gemäß dem Betreiber eines ungeschützten drahtlosen Netzwerkes für Missbrauch, den unautorisierte Dritte ohne ihr wissen darüber betreiben, haftbar gemacht werden können.

Sagt mal, Ihr müsst schon RICHTIG lesen, und zwar geht es in besagtem Urteil (ct) darum, daß sich jemand AKTIV Zugang verschafft hat um selber Kosten zu sparen. Und es ist eben keine Owi mehr sondern eine Straftat obwohl dem Geschädigten kein "wirklicher" Schaden entstanden ist...

Also eher Spitzfindigkeiten aus der sich keiner Verallgemeinerung bzgl. WLAN ergibt...

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2008-06-01, 20:20 h

Maja
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@Bogomil76:

Ich hab die c't nicht, weiß also nicht, was dort über dieses Urteil geschrieben steht. Bei Heise finde ich nichts dazu.

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2008-06-02, 08:14 h

Bogomil76
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http://www.heise.de/newsticker/Gericht-erklaert-Nutzung-eines-privaten-offenen-WLAN-zur-Straftat--/meldung/107969

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2008-06-02, 14:44 h

rbn
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Also, es geht mir nicht darum, eine illegale WinXP Version zu ersteigern und zu betreiben (wie es mir hier von manchen vorgeworfen wurde).

Es geht mir darum, genau das zu verhindern.

Bei Ebay gibt es massig Angebote, bei denen leere Gehäuse oder Rechner ohne Festplatte mit Lizenzaufkleber angeboten werden (zumeist Rechner der Firma Siemens oder HP). Diese Angebote sind stets so formuliert, dass es sich für mich so anhört, dass dort ein Gehäuse mit funktionierender Lizenz verkauft wird.

@Holger: Etwas freundlicher das nächste Mal bitte. Du unterstellst mir in deinem Beitrag eine Straftat begehen zu wollen. Und das ist strafbar. :angry:

rbn

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2008-06-02, 16:07 h

Maja
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@Bogomil76:

Hm, ein Amtsgericht. Dazu eine IMHO recht abendteuerliche Urteilsbegründung und "nur" Verwarnung mit Strafvorbehalt. So absolut, wie es sich ihn der Überschrift liest, scheint mir das nicht zu sein. Der Richter war sich seiner Sache scheinbar selbst nicht ganz sicher.

@rbn

Zitat:
Bei Ebay gibt es massig Angebote, bei denen leere Gehäuse oder Rechner ohne Festplatte mit Lizenzaufkleber angeboten werden (zumeist Rechner der Firma Siemens oder HP). Diese Angebote sind stets so formuliert, dass es sich für mich so anhört, dass dort ein Gehäuse mit funktionierender Lizenz verkauft wird.

Grundsätzlich würde ich sagen: Wenn dir jemand, egal in welcher Form, eine Einzelplatzlizenz ohne original Datenträger verkaufen will -> gefährliche Kiste -> Finger davon lassen.

Der Produkt-Key einer Einzelplatzlizenz ist zwar nicht an einen bestimmten Datenträger gebunden, darf aber nur mit dem original Datenträger wieder verkauft werden. Soll heißen, der Kauf so eines Gehäuses ohne Datenträger wäre bezüglich der Windows-Lizenz null und nichtig. Auf dieser Basis könnte sich der Verkäufer im Streitfall aus der Affäre ziehen.

Generell: Bei Kauf auf schriftliche Quittung/Rechnung bestehen. Diese muss den Produkt-Key enthalten und der originale Datenträger muss dabei sein. Nur so ist der Kauf zweifelsfrei nachweisbar.

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2008-06-02, 17:34 h

kev
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Bei Billig-PCs mit Vista ist es zum Teil so, daß man sich die CD/DVD selber brennen muß. Da bekommt nur das Gehäuse mit Aufkleber und Vista ist bereits auf der Platte installiert.

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2008-06-02, 17:44 h

Bogomil76
Posts: 2800
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Zitat:
Original von rbn:
Also, es geht mir nicht darum, eine illegale WinXP Version zu ersteigern und zu betreiben (wie es mir hier von manchen vorgeworfen wurde).

Es geht mir darum, genau das zu verhindern.

Bei Ebay gibt es massig Angebote, bei denen leere Gehäuse oder Rechner ohne Festplatte mit Lizenzaufkleber angeboten werden (zumeist Rechner der Firma Siemens oder HP). Diese Angebote sind stets so formuliert, dass es sich für mich so anhört, dass dort ein Gehäuse mit funktionierender Lizenz verkauft wird.


Wie willste das verhindern? Durch ne Abmahnung?

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2008-06-02, 17:48 h

Bogomil76
Posts: 2800
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Zitat:
Original von Maja:
@Bogomil76:

Hm, ein Amtsgericht. Dazu eine IMHO recht abendteuerliche Urteilsbegründung und "nur" Verwarnung mit Strafvorbehalt. So absolut, wie es sich ihn der Überschrift liest, scheint mir das nicht zu sein. Der Richter war sich seiner Sache scheinbar selbst nicht ganz sicher.


Hm, naja wer weiss ja wie "vermögend" der Täter war, und vielleicht hatte der Richter einen guten Tag. Immerhin ist ja augenscheinlich kein "wirklicher" Schaden entstanden, jemanden dann wirklich zu verknacken wäre kacke ;) Weisste wie ich meine? Demnach ist die "Verwarnung" ausreichend genug um dennoch im Recht zu sein und zu haben, nicht nur gesetzlich sondern auch moralisch usw.

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2008-06-02, 18:27 h

Maja
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Zitat:
Original von kev:
Bei Billig-PCs mit Vista ist es zum Teil so, daß man sich die CD/DVD selber brennen muß. Da bekommt nur das Gehäuse mit Aufkleber und Vista ist bereits auf der Platte installiert.


Das war schon bei XP vielfach so und hat sich mehr und mehr durchgesetzt. Das hat nichts mit dem Preis des Rechners zu tun, sondern mit dem Hersteller. Der entscheidet wie er das handhaben will.

Und billig sind PCs schon lange. Auch die "Teuren". ;)

@Bogomil76

Tja, Amtsgericht, ein ungewöhniches Urteil und keine Revision. Da darf man sich bei denken was man will. "Geiz ist geil"? ;)


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2008-06-02, 18:58 h

kev
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Bei XP hatte ich bisher noch nie erlebt. Frage ist, wie man die Lizenz dann überhaupt veräussern soll, selbst komplett mit Computer sieht das etwas komisch aus, wenn da einpaar selbstgebrannte DVDs beiliegen...

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2008-06-02, 19:26 h

Maja
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Zitat:
Original von kev:
Bei XP hatte ich bisher noch nie erlebt.


Glück gehabt.

Zitat:
Frage ist, wie man die Lizenz dann überhaupt veräussern soll,

Auf einem leeren Gehäuse jedenfalls nicht.

Zitat:
selbst komplett mit Computer sieht das etwas komisch aus, wenn da einpaar selbstgebrannte DVDs beiliegen...

Warum? Ist doch von Computer-Hersteller so vorgesehen.

Selbst behalten darfst Du die DVD nach dem Verkauf nicht. Dass der Key vom Verkäufer nicht weiter genutzt werden darf, sollte eh klar sein.


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2008-06-02, 20:22 h

Begeisterter_Amiga_User
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@Maja:
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2008-06-02, 21:15 h

rbn
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Zitat:
Original von Bogomil76:
Zitat:
Original von rbn:
Also, es geht mir nicht darum, eine illegale WinXP Version zu ersteigern und zu betreiben (wie es mir hier von manchen vorgeworfen wurde).

Es geht mir darum, genau das zu verhindern.

Bei Ebay gibt es massig Angebote, bei denen leere Gehäuse oder Rechner ohne Festplatte mit Lizenzaufkleber angeboten werden (zumeist Rechner der Firma Siemens oder HP). Diese Angebote sind stets so formuliert, dass es sich für mich so anhört, dass dort ein Gehäuse mit funktionierender Lizenz verkauft wird.


Wie willste das verhindern? Durch ne Abmahnung?


Ne, aber durch nicht kaufen. Oder eben den Verkäufer fragen, ob er das mit Rechnung mit aufgedrucktem Key verkauft. Sind ja für gewöhnlich Händler, die das so anbieten.

Ich habe wenig Lust die zu verklagen, obwohl sie es verdient hätten, wenn Sie illegal handeln.

Gut dass ich hier mal vorher gefragt habe ... :)

rbn

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2008-06-02, 22:09 h

Maja
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Zitat:
Original von rbn:
Oder eben den Verkäufer fragen, ob er das mit Rechnung mit aufgedrucktem Key verkauft.


Noch mal. Leere Gehäuse dürfen mit dem Aufkleber gar nicht verkauft werden. Immer nur der vollständige Rechner inklusive dem Original des Betriessystems. Auf Festplatte (Recovery) oder CD/DVD.

Außerdem. Wer wissentlich so handelt, bei dem läufst Du Gefahr, dass der Key anderswo weiterverwendet wird. Am Ende bist Du der Dumme.

Zitat:
Sind ja für gewöhnlich Händler, die das so anbieten.

Das wird ja immer schöner.

Zitat:
Ich habe wenig Lust die zu verklagen, obwohl sie es verdient hätten, wenn Sie illegal handeln.

Es gibt da jemanden, der hätte große Lust die zu verklagen. Und das nötige Kleingeld dazu haben die auch. ;)

Zitat:
Gut dass ich hier mal vorher gefragt habe ... :)

Passt schon.

Aber psst... Muss es denn eBay sein?

http://www.amazon.de/gp/offer-listing/B000BQVA6Q/ref=dp_olp_2/302-3751386-8940016

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2008-06-02, 23:25 h

CarstenS
Posts: 5566
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@Maja:
> Aber psst... Muss es denn eBay sein?

> http://www.amazon.de/gp/offer-listing/B000BQVA6Q/ref=dp_olp_2/302-3751386-8940016

M.E. viel zu teuer. Windows XP Home bekommt man bei eBay mit Glück schon für ca. 30 Euro.

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2008-06-03, 00:26 h

Maja
Posts: 15429
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@CarstenS:

Geizkragen. ;)

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2008-06-03, 08:36 h

Bogomil76
Posts: 2800
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Zitat:
Original von Maja:

Noch mal. Leere Gehäuse dürfen mit dem Aufkleber gar nicht verkauft werden. Immer nur der vollständige Rechner inklusive dem Original des Betriessystems. Auf Festplatte (Recovery) oder CD/DVD.


Wer sagt das?
Ich darf sehr wohl leere Gehäuse mit dem Aufkleber verkaufen. Ich habe keinen Vertrag mit MS der mir das verbietet.
Und da der Aufkleber ja offensichtlich nichts rechtswidriges ist, kann der drauf bleiben.
Was ich nicht darf ist den Aufkleber aktiv und sei es auch indirekt bewerben.

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2008-06-03, 09:33 h

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von rbn:
Oder eben den Verkäufer fragen, ob er das mit Rechnung mit aufgedrucktem Key verkauft.

Das ist die beste Strategie.
Zitat:
Original von Maja:
Noch mal. Leere Gehäuse dürfen mit dem Aufkleber gar nicht verkauft werden. Immer nur der vollständige Rechner inklusive dem Original des Betriessystems. Auf Festplatte (Recovery) oder CD/DVD.

Wenn es eine CD/DVD gab, muss diese mitverkauft werden. Der Rechner, bzw. die Festplatte braucht natürlich nicht mitverkauft werden, wenn sie ordentlich gesäubert wurde.
Zitat:
Außerdem. Wer wissentlich so handelt, bei dem läufst Du Gefahr, dass der Key anderswo weiterverwendet wird. Am Ende bist Du der Dumme.
Nicht wenn er eine ordentliche Rechnung hat. Sollte der Händler den gleichen Key mehrfach verkauft haben, schenkt ihm Microsoft eine Gratis-Lizenz, wenn er ihnen dabei hilft, ihn zu überführen.
Zitat:
Original von Bogomil76:
Wer sagt das?
Ich darf sehr wohl leere Gehäuse mit dem Aufkleber verkaufen. Ich habe keinen Vertrag mit MS der mir das verbietet.
Und da der Aufkleber ja offensichtlich nichts rechtswidriges ist, kann der drauf bleiben.
Was ich nicht darf ist den Aufkleber aktiv und sei es auch indirekt bewerben.

Wenn Du nicht ausdrücklich die Windows-Lizenz mitverkaufst, stellt die Weitergabe des Keys am Gehäuse zumindest eine Fahrlässigkeit dar. Wenn Du eine Jacke verkaufst, lässt Du auch keine Schlüssel in den Taschen.

Aber andererseits braucht jemand, der an einem Lizenz-Key interessiert ist, lediglich einmal durch einen Elektronik-Markt zu gehen, und sich die an den Gehäusen der Ausstellungsstücke klebenden Keys abzuschreiben... Keys auf Gehäuse kleben ist schon etwas ziemlich dämliches...

mfg

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2008-06-03, 10:41 h

Bogomil76
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Zitat:
Original von Holger:

Wenn Du nicht ausdrücklich die Windows-Lizenz mitverkaufst, stellt die Weitergabe des Keys am Gehäuse zumindest eine Fahrlässigkeit dar. Wenn Du eine Jacke verkaufst, lässt Du auch keine Schlüssel in den Taschen.

Aber andererseits braucht jemand, der an einem Lizenz-Key interessiert ist, lediglich einmal durch einen Elektronik-Markt zu gehen, und sich die an den Gehäusen der Ausstellungsstücke klebenden Keys abzuschreiben... Keys auf Gehäuse kleben ist schon etwas ziemlich dämliches...


Aha und was soll das für eine Fahrlässigkeit sein (bezogen auf den Aufkleber). Nur dann wenn der Verkäufer die Lizenz weiternutzt, macht er sich evtl. irgendetwas schuldig, ob das "strafbar" ist ist ne andere Sache.
Dieser Aufkleber ist nur ein Zettel (quasi). Wenn der Verkäufer keinen Vertrag mit dem Zettelhersteller hat, dann darf er damit machen was er will. Und jeder Endkunde und auch die meisten Zwischenhändler kaufen Ihre Lizenz nicht bei MS direkt. Die können Dir also gar nichts vorschreiben.
Als Beispiel, Du gehst zu Atelco (keine Präferenz!) und kaufst Windows, klebts den Aufkleber auf das Gehäuse, schmeisst die CDs weg und hast die beiden Sachen auch nie genutzt. Dann verkaufst Du das Gehäuse mit Aufkleber, ohne es explizit zu erwähnen. Das ist nicht nicht erlaubt.
Ich weiss selber wie unrealistisch das ist, aber es ging mir jetzt mal nur um die Sache weil alles schreien ach wie verboten das ist. Rechtlich gesehen ist das NICHT verboten. In Deutschland darf man zum Glück mit seinem Eigentum noch fast alles machen was man will!

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2008-06-03, 11:35 h

CarstenS
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Eines ist klar: Der Kauf und Verkauf des Lizenzaufklebers am Gehäuse ist völlig legal, auch wenn man ihn ausdrücklich erwähnt ("Verkaufe Gehäuse mit Lizenzaufkleber für Windows XP" o.Ä.) - das sieht sogar Microsoft so. Was nach Meinung Microsofts nicht erlaubt ist, ist die Nutzung des auf dem Lizenzaufkleber enthaltenen Product Key mit einer anderen als der ursprünglich zugehörigen Windows-CD. Ich halte diese Rechtsauffassung nach wie vor für äußerst fragwürdig, habe aber weder ein Urteil gefunden, das sie bestätigt, noch eines, das sie für nicht zulässig erklärt. Anscheinend hat dagegen schlichtweg noch niemand geklagt.

[ Dieser Beitrag wurde von CarstenS am 03.06.2008 um 11:39 Uhr geändert. ]

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2008-06-03, 16:52 h

Maja
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@Bogomil76:

Und? Fühlst Du dich jetzt besser? Wer sagt denn, dass es - "in Deutschland" erlaubt ist? Bisher keiner. Dass Microsoft nicht will, dass Einzelplatzlizenzen ohne Datenträger weiter gegeben werden, ist durchaus nachvollziehbar. Denn mit dem Verkauf des Key geht das Nutzungsrecht am Inhalt des Datenträgers auf den Käufer über. Ein Hersteller muss nich davon ausgehen, dass jemand einen Datenträger mit seinem Produkt achtlos weg wirft oder löscht.

Es dürfte wohl kein Problem sein, einen Rechner mit den dazu gehörenden Datenträgern zu verkaufen oder den Aufkleber mit dem Produkt-Key vom Gehäuse zu entfernen. Wenn ausgerechnet "Händler" es anders machen und mit dem Key werben, dann riecht das nicht nach grundehrlichen Absichten. Darum geht es hier und darum, dass rbn nicht auf Betrüger herein fällt.

Abseits davon: Bei diesen Lizenzen aus dem offenbar sprunghaften Handel mit leeren Gehäusen bei eBay, von denen rbn spricht, wird es sich vermutich um SB-Lizenzen für Computer-Hersteller handeln. Ob sich damit das zuhause zufällig gefundene XP überaupt aktivieren lässt, ist wieder ein ganz anderes Thema.

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 03.06.2008 um 16:53 Uhr geändert. ]

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2008-06-03, 17:23 h

DrNOP
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Zitat:
Original von Maja:
@Bogomil76:

Und? Fühlst Du dich jetzt besser? Wer sagt denn, dass es - "in Deutschland" erlaubt ist? Bisher keiner. Dass Microsoft nicht will, dass Einzelplatzlizenzen ohne Datenträger weiter gegeben werden, ist durchaus nachvollziehbar.


Also manchmal versteh' ich dich nicht...
Existiert denn ein Gesetz, das der Verkauf solcher Lizenzen verboten ist? Meines Wissens nach nicht. Nun kann man, als braver Deutscher, natürlich davon ausgehen daß es verboten ist weil es nicht explizit erlaubt ist - oder man geht, wie wahrscheinlich der Rest der Menschheit, davon aus daß es erlaubt ist weil es nicht explizit verboten ist.

Microsoft will zum Beispiel auch nicht, daß du Software von anderen Herstellern als ihnen selbst benutzt, das ist auch durchaus nachvollziehbar - wenn du dich nicht daran hältst ist das aber ebenfalls keineswegs strafbar.
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2008-06-03, 17:39 h

Holger
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Zitat:
Original von DrNOP:
Also manchmal versteh' ich dich nicht...
Existiert denn ein Gesetz, das der Verkauf solcher Lizenzen verboten ist?

Die Diskussion dreht sich im Kreis, weil einige immer wieder inhaltlich zwischen den komplett verschiedenen Szenarien "Jemand verkauft eine Lizenz, deren Schlüssel mit einem Aufkleber an einem Gehäuse klebt" und "Jemand verkauft ein Gehäuse, an dem ein Aufkleber mit einem Lizenzschlüssel klebt" wechseln.

Im ersteren Fall wäre es legal, wenn der Verkäufer den Verkauf auch schriftlich bestätigt und die Lizenz weder weiterbenutzt, noch ein zweites Mal verkauft. (Prinzipiell wäre eine schriftliche Bestätigung unnötig, aber die ungewöhnliche Darreichungsform der Windows-Lizenz und die Tatsache, dass [vor allem vorgetäuschte] Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, sollte einem zur Vorsicht mahnen).

Im zweiten Fall handelt es sich um eine Fahrlässigkeit, bzw. wenn das Produkt auch noch mit dem vorhandenen Aufkleber beworben wurde, auch um eine Anstiftung zur Straftat. Wie gesagt, einen Wohnungs- oder Autoschlüssel verschenkt man auch nicht. Warum sollte es mit einem Lizenzschlüssel anders sein?

mfg

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2008-06-03, 18:04 h

CarstenS
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@Holger:
> Im zweiten Fall handelt es sich um eine Fahrlässigkeit, bzw. wenn das
> Produkt auch noch mit dem vorhandenen Aufkleber beworben wurde, auch
> um eine Anstiftung zur Straftat.

Ich bezweifle, dass ein deutsches Gericht deine Ansicht teilen würde. :) Anders verhielte es sich vielleicht, wenn etwas wie "mit Lizenzaufkleber, der sich mit einer Windows-XP-CD nutzen lässt" geschrieben würde. Und: Seinen Autoschlüssel darf man selbstverständlich auch verschenken, das ist ebenfalls vollkommen legal (oder schreibt der Autohersteller Gegenteiliges vor?). Erst mögliche Folgen sind rechtlich ggf. kritisch. Genauso ist es auch bei dem Gehäuse-mit-Aufkleber-Fall.

Ein anderes Beispiel aus früherer Zeit: Jedermann durfte Geräte kaufen, mit denen man Polizeifunk empfangen konnte - das war vollkommen legal. Nur die Nutzung(!) solcher Dienste war illegal. Wenn ich ein "Gehäuse mit Lizenzaufkleber" verkaufe, ist das nach meiner festen Überzeugung genauso legal - was der Käufer damit anfängt, ist nicht mein Problem. Genauso könnte ich ihm ein Auto verkaufen, dass er dann für eine Straftat gebraucht.

[ Dieser Beitrag wurde von CarstenS am 03.06.2008 um 18:13 Uhr geändert. ]

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2008-06-03, 18:19 h

Holger
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Zitat:
Original von CarstenS:
Anders verhielte es sich vielleicht, wenn etwas wie "mit Lizenzaufkleber, der sich mit einer Windows-XP-CD nutzen lässt" geschrieben würde.

Genau davon war die Rede.
Zitat:
Und: Seinen Autoschlüssel darf man selbstverständlich auch verschenken, das ist ebenfalls vollkommen legal (oder schreibt der Autohersteller Gegenteiliges vor?).
Nein der Gesetzgeber.
Du haftest als Fahrzeughalter für alles, was mit Deinem Fahrzeug passiert.
Zitat:
Erst mögliche Folgen sind rechtlich ggf. kritisch.
Willst Du daraus hinaus, dass die Fahrlässigkeit, jemanden Dein Autoschlüssel zu schenken, nur dann von Gericht festgestellt wird, wenn derjenige mit Deinem Auto einen anderen überfährt?

Die Fahrlässigkeit ist auch dann gegeben, wenn nichts passiert. Und eine Straftat ist auch dann eine Straftat, wenn sie nicht bestraft wird. Und wer dies gewerblich tut, muss sowieso mit strengeren Maßstäben rechnen.

mfg
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2008-06-03, 18:21 h

Maja
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Zitat:
Original von DrNOP:
Microsoft will zum Beispiel auch nicht, daß du Software von anderen Herstellern als ihnen selbst benutzt, das ist auch durchaus nachvollziehbar - wenn du dich nicht daran hältst ist das aber ebenfalls keineswegs strafbar.


Was haben Überlegungen vor einem Kauf mit dem Wiederverkauf von Produkt-Keys zu tun?

Zitat:
Original von CarstenS:
Seinen Autoschlüssel darf man selbstverständlich auch verschenken, das ist ebenfalls vollkommen legal (oder schreibt der Autohersteller Gegenteiliges vor?). Erst mögliche Folgen sind rechtlich ggf. kritisch. Genauso ist es auch bei dem Gehäuse-mit-Aufkleber-Fall.


Du weißt aber schon, dass Du zwei unterschiedliche Gebiete miteinander vergleichst? Besitzrecht und Nutzungsrecht an geschützten Werken. Oder werden jetzt schon Autos (raub)kopiert?

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2008-06-03, 18:31 h

DrNOP
Posts: 4118
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Zitat:
Original von Maja:
Du weißt aber schon, dass Du zwei unterschiedliche Gebiete miteinander vergleichst? Besitzrecht und Nutzungsrecht an geschützten Werken. Oder werden jetzt schon Autos (raub)kopiert?

Wenn mir jemand so einen Lizenzkleber verkauft ist das keine Raubkopie, oder etwa doch? Hat er womöglich das Gehäuse inklusive Bäbber raubkopiert?
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2008-06-03, 18:53 h

Maja
Posts: 15429
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@DrNOP:

Eigentlich habe ich doch oben recht verständlich ausgeführt, worum es in diesem Thread geht. Für alle die es noch nicht verstanden haben. Es geht darum, dass rbn nicht auf Betrüger hereinfällt. Wenn ausgerechnet Händler anfangen, offenbar haufenweise Gehäuse mit diesen Aufklebern zu verkaufen und dabei offen mit dem Key werben, dann ist das nicht koscher. Wenn rbn auf diese Weise einen Key kauft der von anderen weiter bentuzt wird, hat erst mal rbn die Arschkarte gezogen, sprich Ärger und Aufwand am Hals. Das muss doch nicht sein, oder?

Ob es gemäß (mangels Rechtsprechung zur Sachlage nicht abschließend geklärter) Rechtslage in der Heimat des Käufers nun erlaubt ist oder nicht, den Key ohne Datenträger zu verkaufen, ist dann erst mal egal. Man kann schlechterdings nicht davon ausgehen, dass subjektives Rechtsempfinden juristischer Laien immer mit der Ansicht von Richtern dakor geht. In dieser Sache kann ich mich genauso irren wie Du und andere.

Wir können rbn jetzt aber auch los schicken so einen Key zu kaufen und im Ernstfall dazu raten, bis zum BGH durch zu klagen, damit wir hier in der Diskussion endlich abschließende Klarheit in der Sache haben. ;)

Zitat:
Wenn mir jemand so einen Lizenzkleber verkauft ist das keine Raubkopie, oder etwa doch? Hat er womöglich das Gehäuse inklusive Bäbber raubkopiert?

Im Übrigen sind Fangfragen keine Argumente.

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2008-06-03, 22:20 h

rbn
Posts: 2001
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Zitat:
Original von Maja:

Wir können rbn jetzt aber auch los schicken so einen Key zu kaufen und im Ernstfall dazu raten, bis zum BGH durch zu klagen, damit wir hier in der Diskussion endlich abschließende Klarheit in der Sache haben. ;)


Ok, ich meld mich dann, wie es ausgegangen ist ... 8)
rbn

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