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amiga-news.de Forum > Get a Life > Private Kopien werden bald wohl verboten [ - Search - New posts - Register - Login - ]

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2003-02-12, 22:00 h

Maja
Posts: 15429
User
Zitat:
Original von Spitfyr:
Hmm, Maja, nach deinen Ausführungen habe ich UrhG §53 genau falschrum verstanden.
Wenn ich also richtig verstanden habe, dann bedeutet, dass *es ist zulässig*, dass ich das Recht zur Privatkopie habe, und der Hersteller darf keinen Kopierschutz verwenden.
Dagegen, dass nur eine exakte 1:1 Kopie zulässig ist, wehren sich bei mir spontan einige Gedanken. Wenn ich z.B. eine CD analog auf Band aufnehme, oder einen bunten Bilderband schwarz/weiss fotokopiere, so ist das ja auch keine 1:1 Kopie. Aber ich denke, dass eben genau das erlaubt ist.
Mit der Rechtsprechung ist ein guter Punkt. Ich habe nämlich versucht, etwas darüber zu finden, aber etwas, was zur aktuellen Situation passt, finde ich nicht.

Gruß

Sven


Eine "Vervielfältigungskopie" zu erstellen ist zulässig. Dem nach hast du das Recht eine Solche anzufertigen oder anfertigen zu lassen.
1:1 Kopie bezieht sich auf den Inhalt des Originals, nicht auf den Datenträger auf dem diese Daten sich befinden. Es darf keine Datei verändert bzw. gegen veränderte ausgetauscht werden. Dann ist es keine 1:1 Kopie mehr, ob nun auf CD, DVD, Band oder sonst was.

Hersteller dürfen Kopierschutz verwenden. Wenn eine "Vervielfältigungskopie" diesen Kopierschutz im Originalzustand enthält, ist es wieder eine 1:1 Kopie. Knacken bzw. entfernen ist nicht erlaubt, weil's dann keine 1:1 Kopie mehr ist.

Oder kurz: Sobald das Datenmaterial des Originals in der Kopie verändert, teilweise entfernt oder durch andere oder veränderte Dateien ersetzt wurde (um z. B. ein kopiergeschütztes Spiel ohne original CD zu verwenden), ist das ein Verstoß gegen das Gesetzt.

So oder ähnlich wird die Sachlage von den Betreibern von Webseiten propagiert, die u.a. NoCD-Exe Files zum Download anbieten. Der genannte Anwalt bestätigt diese Ansicht. Genau betrachtet ist das auch logisch. Das Wort "Vervielfältigungskopie" indiziert das Vervielfältigen von Daten, und eine Vervielfältigung schließt schon vom Wortsinn her jede Veränderung aus.

Ich konnte auch keine Urteile zu dieser speziellen Thematik finden. Soweit mir bekannt, wurde bisher auch noch niemand auf Grund einzelner Kopien in Deutschland angeklagt. Bisherige Prozesse rangten sich um Leute, die einen regen Handel mit Kopien betrieben. Dass das illegal ist, steht wohl außer Frage.

Ich fand aber ein anderes interessantes Urteil (Off-Topic):
http://www.recht-in.de/urteile/urteil.php?urteilID=11205




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2003-02-12, 22:09 h

Maja
Posts: 15429
User
Zitat:
Original von Andreas_Wolf:
@ Maja:

> Wenn ein Gesetz etwas zuläst, ist daraus immer ein gesetzliches
> Recht abzuleiten (laut eines befreundeten Anwaltes).

Mal angenommen, daß das auch in diesem Fall zutrifft:

> Somit ist man auf die Interpretation des Richters angewiesen, falls
> es zur Anklage kommt.

Du meinst hier offensichtlich eine Klage gegen denjenigen, der kopiergeschützte Information durch Umgehung des Schutzes vervielfältigt. Falls es, wie oben hypothetisch angenommen, tatsächlich ein Recht auf Privatkopie gäbe, wäre wohl eher der umgekehrte Fall interessant: Derjenige, der durch einen Kopierschutz an der Informationsvervielfältigung gehindert wird, klagt sein durch den Kopierschutz beschnittenes Recht auf Privatkopie gegenüber dem Hersteller ein, sodaß dieser dem Kläger (nach entsprechendem Richterspruch) private Kopien (zum Selbstkostenpreis) zur Verfügung stellen bzw. bei der Umgehung des Kopierschutzes behilflich sein muß.
Das ist illusorisch. Ich bleibe also dabei: Es gibt kein Recht auf Privatkopie.


Ja, eine solche Klage hat noch niemand gewagt. Dennoch ändert das nichts daran, dass du eine Vervielfältigungskopie zur unentgeltlichen Nutzung anfertigen darfst. Du musst dann halt nur den Kopierschutz mit kopieren. Aus diesem Recht heraus wurden sehr gute Programme zum Clonen von Kopiergeschützten CDs geboren, sehr gute kommerzielle Programme. Wenn es diese Recht nicht geben würde, bzw. es illegal wäre von kopiergeschützten CDs private Kopien zu erstellen, könnten Firmen wie Elaboate Bytes solche Software dann seit Jahren von der Software- und Musikindustrie unbehelligt mit großem Erfolg verkaufen? Die Industrie hätte längst dagegen geklagt. Tut sie aber nicht, da nach aktueller Rechtslage keine Aussicht auf Erfolg besteht.

Du hast das Recht Kopien zu erstellen. Dass jemand dich daran hindern will, löscht dieses Recht nicht aus. Ich glaube sogar, dass eine solche Klage Aussicht auf Erfolg hätte. Nur, das wäre in der ersten Instanz sicher nicht erledigt. Wer kann sich das schon leisten...

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2003-02-12, 22:24 h

Maja
Posts: 15429
User
Zitat:
Original von Andreas_Wolf:
@ Spitfyr:

> Wenn ich also richtig verstanden habe, dann bedeutet, dass *es ist
> zulässig*, dass ich das Recht zur Privatkopie habe, und der
> Hersteller darf keinen Kopierschutz verwenden.

Diese Schlußfolgerung aus Majas Ausführungen ist korrekt, widerspricht aber Majas Aussage, daß es eine Anklage wegen Umgehung eines (nach Voraussetzung illegalen) Kopierschutzes geben könnte.


Richtig. Einen Kopierschutz aber "einfach" mit zu kopieren ist nicht illegal, da man bei diesem Verfahren Software bentutz, die dieses ermöglicht, ohne dass man selbst "Hand" an den eigentlichen Schutzmechanismus legt. Will sagen, es wird keine Software, keine Datei in irgendeiner Form verändert oder ersetzt. Das Resultat ist eine "Vervielfältigungskopie". Ein blödes Wort, aber so heißt das nun mal....

Wie oben schon erwähnt. Es gibt Firmen die mit Clone-Software seit Jahren gut verdienen. Und die Industrien müssen Zähneknirschend zusehen.

Aber ich glaube, der Vorstoß gegen das Recht auf Vervielfältigungskopien hat sehr wenig mit den Sicherheitskopien von Spielen oder Audio-CDs zu tun. Was da in Sachen FileSharing im Netz abgeht hat ganz andere Dimensionen. Dass ist den Unternehmen ein Dorn im Auge. Mit Blick auf die Extreme-Downloader fällt mir nur eines dazu ein: Wenn es einem gut geht, sollte man es nicht übertreiben. Sonst geht es einem irgenwann schlechter als je zuvor.

Da Fallen Download-Mengen an, die zeitweise derart hoch sind, dass Provider damit ihre liebe Mühe haben. Das führt dazu, dass alle Anbieter ernsthaft über eine Volumenbegrenzung ihrer Flatrates nachdenken. Auch die, die bisher keine Begrenzung hatten.

Glaubt hier wer, dass da nur "Vervielfältigungskopien" aus dem Netz gezogen werden? Wohl kaum.... Wir können uns - wie immer - bei den Schwarzen Schafen bedanken, wenn dieses Gesetz geändert wird.

IMHO würde es aber schon reichen, das vorhandene Gesetz konsequent durch zu setzen. Es ist nämlich auch illegal, kopiertes Material zum Download anzubieten. Das entspricht nicht dem im Gesetz erlaubten Verleihen von Kopien, sondern einer weiteren Vervielfältigung und somit unerlaubten massenhaften Verteilung weiterer Kopien.

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