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amiga-news.de Forum > Get a Life > Private Kopien werden bald wohl verboten | [ - Search - New posts - Register - Login - ] |
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2003-02-12, 22:00 h Maja Posts: 15429 User |
Zitat: Eine "Vervielfältigungskopie" zu erstellen ist zulässig. Dem nach hast du das Recht eine Solche anzufertigen oder anfertigen zu lassen. 1:1 Kopie bezieht sich auf den Inhalt des Originals, nicht auf den Datenträger auf dem diese Daten sich befinden. Es darf keine Datei verändert bzw. gegen veränderte ausgetauscht werden. Dann ist es keine 1:1 Kopie mehr, ob nun auf CD, DVD, Band oder sonst was. Hersteller dürfen Kopierschutz verwenden. Wenn eine "Vervielfältigungskopie" diesen Kopierschutz im Originalzustand enthält, ist es wieder eine 1:1 Kopie. Knacken bzw. entfernen ist nicht erlaubt, weil's dann keine 1:1 Kopie mehr ist. Oder kurz: Sobald das Datenmaterial des Originals in der Kopie verändert, teilweise entfernt oder durch andere oder veränderte Dateien ersetzt wurde (um z. B. ein kopiergeschütztes Spiel ohne original CD zu verwenden), ist das ein Verstoß gegen das Gesetzt. So oder ähnlich wird die Sachlage von den Betreibern von Webseiten propagiert, die u.a. NoCD-Exe Files zum Download anbieten. Der genannte Anwalt bestätigt diese Ansicht. Genau betrachtet ist das auch logisch. Das Wort "Vervielfältigungskopie" indiziert das Vervielfältigen von Daten, und eine Vervielfältigung schließt schon vom Wortsinn her jede Veränderung aus. Ich konnte auch keine Urteile zu dieser speziellen Thematik finden. Soweit mir bekannt, wurde bisher auch noch niemand auf Grund einzelner Kopien in Deutschland angeklagt. Bisherige Prozesse rangten sich um Leute, die einen regen Handel mit Kopien betrieben. Dass das illegal ist, steht wohl außer Frage. Ich fand aber ein anderes interessantes Urteil (Off-Topic): http://www.recht-in.de/urteile/urteil.php?urteilID=11205 [ - Answer - Quote - Direct link - ] |
2003-02-12, 22:09 h Maja Posts: 15429 User |
Zitat: Ja, eine solche Klage hat noch niemand gewagt. Dennoch ändert das nichts daran, dass du eine Vervielfältigungskopie zur unentgeltlichen Nutzung anfertigen darfst. Du musst dann halt nur den Kopierschutz mit kopieren. Aus diesem Recht heraus wurden sehr gute Programme zum Clonen von Kopiergeschützten CDs geboren, sehr gute kommerzielle Programme. Wenn es diese Recht nicht geben würde, bzw. es illegal wäre von kopiergeschützten CDs private Kopien zu erstellen, könnten Firmen wie Elaboate Bytes solche Software dann seit Jahren von der Software- und Musikindustrie unbehelligt mit großem Erfolg verkaufen? Die Industrie hätte längst dagegen geklagt. Tut sie aber nicht, da nach aktueller Rechtslage keine Aussicht auf Erfolg besteht. Du hast das Recht Kopien zu erstellen. Dass jemand dich daran hindern will, löscht dieses Recht nicht aus. Ich glaube sogar, dass eine solche Klage Aussicht auf Erfolg hätte. Nur, das wäre in der ersten Instanz sicher nicht erledigt. Wer kann sich das schon leisten... [ - Answer - Quote - Direct link - ] |
2003-02-12, 22:24 h Maja Posts: 15429 User |
Zitat: Richtig. Einen Kopierschutz aber "einfach" mit zu kopieren ist nicht illegal, da man bei diesem Verfahren Software bentutz, die dieses ermöglicht, ohne dass man selbst "Hand" an den eigentlichen Schutzmechanismus legt. Will sagen, es wird keine Software, keine Datei in irgendeiner Form verändert oder ersetzt. Das Resultat ist eine "Vervielfältigungskopie". Ein blödes Wort, aber so heißt das nun mal.... Wie oben schon erwähnt. Es gibt Firmen die mit Clone-Software seit Jahren gut verdienen. Und die Industrien müssen Zähneknirschend zusehen. Aber ich glaube, der Vorstoß gegen das Recht auf Vervielfältigungskopien hat sehr wenig mit den Sicherheitskopien von Spielen oder Audio-CDs zu tun. Was da in Sachen FileSharing im Netz abgeht hat ganz andere Dimensionen. Dass ist den Unternehmen ein Dorn im Auge. Mit Blick auf die Extreme-Downloader fällt mir nur eines dazu ein: Wenn es einem gut geht, sollte man es nicht übertreiben. Sonst geht es einem irgenwann schlechter als je zuvor. Da Fallen Download-Mengen an, die zeitweise derart hoch sind, dass Provider damit ihre liebe Mühe haben. Das führt dazu, dass alle Anbieter ernsthaft über eine Volumenbegrenzung ihrer Flatrates nachdenken. Auch die, die bisher keine Begrenzung hatten. Glaubt hier wer, dass da nur "Vervielfältigungskopien" aus dem Netz gezogen werden? Wohl kaum.... Wir können uns - wie immer - bei den Schwarzen Schafen bedanken, wenn dieses Gesetz geändert wird. IMHO würde es aber schon reichen, das vorhandene Gesetz konsequent durch zu setzen. Es ist nämlich auch illegal, kopiertes Material zum Download anzubieten. Das entspricht nicht dem im Gesetz erlaubten Verleihen von Kopien, sondern einer weiteren Vervielfältigung und somit unerlaubten massenhaften Verteilung weiterer Kopien. [ - Answer - Quote - Direct link - ] |
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