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04.Apr.2019 Olaf Schönweiß (E-Mail) |
Rechtsstreit: Cloantos Antrag auf einstweilige Verfügung vom Gericht abgewiesen Im Rechtsstreit zwischen Cloanto und Hyperion hat das Gericht gestern den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb von AmigaOS 3.1.4 abgewiesen (PDF-Datei). Nach dem gescheiterten Versuch, das Warenzeichen "Workbench" auch in der EU zu registrieren, ist dies der zweite Rückschlag in Folge für Cloanto. Ausschlaggebend war für das Gericht, dass Cloanto den behaupteten irreparablen Schaden, ein Grundkriterium für die einstweilige Verfügung, nicht hinreichend belegt hat. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren und damit auch die Frage der Rechtmäßigkeit des Vertriebs von AmigaOS 3.1.4 bleibt von diesem Urteil unberührt. (snx) [Meldung: 04. Apr. 2019, 16:09] [Kommentare: 7 - 07. Apr. 2019, 14:59] [Per E-Mail versenden] [Druck-Version] [ASCII-Version] | ||
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