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14.Apr.2003



Abmahnwahn(sinn) II
Wie bereits im August 2001 berichtet, sind einige Abmahnungen für Otto-Normal-Leser schwer nachvollziehbar. So beispielsweise die Abmahung des Bauriesen Philipp Holzmann, der den Existensgründer Gerhard Holzmann wegen der Nutzung von holzmann-bauberatung.de abmahnte. Im Moment befindet sich dieser Fall im Berufungsverfahren (Hauptsacheverfahren) am Hanseatischen Oberlandesgericht (hier finden Sie weitere Einzelheiten zu diesem Fall).

Dennoch gibt es am Rande dieser Angelegenheit Positives zu berichten. Die Rechtsanwaltskanzlei Nägelein hatte die Holzmann-Bauberatung aus Welden zusätzlich wegen angeblicher Rechtsberatung auf www.gerhard-holzmann.de bzgl. dem Bereich "Mietrecht" abgemahnt. Mehr hierzu finden Sie auf selbiger Seite unten hinter dem Link Trittbrettfahrende Abmahner. Die negative Feststellungsklage von Gerhard Holzmann am LG Düsseldorf gegen die Rechtsanwaltskanzlei Nägelein und Kollegen war erfolgreich! (ps)

[Meldung: 14. Apr. 2003, 20:43] [Kommentare: 5 - 24. Apr. 2003, 22:55]
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