14.Apr.2003
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Abmahnwahn(sinn) II
Wie bereits im August 2001 berichtet,
sind einige Abmahnungen für Otto-Normal-Leser schwer nachvollziehbar.
So beispielsweise die Abmahung des Bauriesen Philipp Holzmann, der den
Existensgründer Gerhard Holzmann wegen der Nutzung von holzmann-bauberatung.de
abmahnte. Im Moment befindet sich dieser Fall im Berufungsverfahren
(Hauptsacheverfahren) am Hanseatischen Oberlandesgericht
(hier finden Sie weitere Einzelheiten
zu diesem Fall).
Dennoch gibt es am Rande dieser Angelegenheit Positives zu berichten.
Die Rechtsanwaltskanzlei Nägelein hatte die Holzmann-Bauberatung aus Welden
zusätzlich wegen angeblicher Rechtsberatung auf
www.gerhard-holzmann.de
bzgl. dem Bereich "Mietrecht" abgemahnt. Mehr hierzu finden Sie auf
selbiger Seite unten hinter dem Link
Trittbrettfahrende Abmahner.
Die negative Feststellungsklage von Gerhard Holzmann am LG Düsseldorf
gegen die Rechtsanwaltskanzlei Nägelein und Kollegen war erfolgreich!
(ps)
[Meldung: 14. Apr. 2003, 20:43] [Kommentare: 5 - 24. Apr. 2003, 22:55]
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