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29.Okt.2024 |
Marke Eigenbau: Action Replay III Cartridge mit Gehäuse Das Projekt ar3 ist ein Nachbau des Action Replay III Cartridges für den Amiga und bietet moderne Möglichkeiten, das legendäre Hardware-Modul für den Expansionport auf Originalhardware zu nutzen. Der Nachbau stellt die ursprünglichen Funktionen des Moduls bereit. Mit dem Open-Source-Ansatz ermöglicht ar3 eine Erweiterung und Anpassung an aktuelle Bedürfnisse. Das von Nicola Avanzi initiierte GitHub-Projekt stellt im ar3 Repository die für den Nachbau notwendigen Daten (u.a. Kicad- und JED-Dateien), ROM-Binaries und Bauteile-Listen zur Verfügung. Passend zur Nachbau-Platine stellt der User fongo2k eine Vorlage für ein 3D-Druck-Gehäuse für den Action-Replay-III-Nachbau bereit. Die benötigten STL- oder STEP-Dateien sind kostenlos auf der Projekt-Website zum Amiga Action Replay 3 Replica - Case herunterladbar. Über das Action Replay Cartridge Das Action Replay III Cartridge war ein beliebtes Steckmodul für den Amiga 500, 1000 und 2000, das Entwicklern und Spielern verschiedene Funktionen bot, um tiefer auf die Hardware des Systems zuzugreifen. Die Hauptfunktion war der Einsatz der Hardware als Cheatmodul, mit dem der Amiga mittels eines Potentiometers "abgebremst" werden konnte, um heikle Spielsituationen erfolgreich zu meistern. Im Arbeitsspeicher abgelegte Spieldaten eines gerade ausgeführten Spiels konnten verändert werden, um sich beispielsweise mehr Leben zu spendieren. Aber auch das Umgehen von Kopierschutzmechanismen oder das "Rippen" von Musik, Samples oder Bildern sowie viele weitere Funktionen waren mit dem Action Replay III und seinen Vorgängern am Amiga möglich. Aktueller Rechtsstreit zwischen Datel und Sony Erst vor zwei Wochen stand die Marke "Action Replay" des Herstellers Datel zuletzt im Rampenlicht: Der europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 17. Oktober 2024 entschieden, dass das Angebot von Cheat-Software wie Action Replay für Spielkonsolen nicht zwingend das Urheberrecht verletzt (Az. C-159/23). Klägerin Sony verlor damit einen Rechtsstreit gegen die britische Firma Datel, die Cheat-Software für PlayStation anbietet. Mit diesem Urteil stellt der EuGH klar, dass die Nutzung solcher Software unter bestimmten Umständen nicht gegen urheberrechtliche Schutzbestimmungen verstößt. (nba) [Meldung: 29. Okt. 2024, 00:28] [Kommentare: 13 - 08. Nov. 2024, 15:21] [Per E-Mail versenden] [Druck-Version] [ASCII-Version] | ||
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