28.Okt.2024
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Hyperion weiter von gerichtlich bestelltem Verwalter geführt
Die "Ben Hermans BV" (im Folgenden: BHBV) war ein Privatunternehmen mit
beschränkter Haftung im Besitz von Ben Hermans, das seit 2019
97% der Anteile an
Hyperion hält und in der Folge auch als 'Director' von Hyperion fungierte.
Im März war zum zweiten Mal ein Konkursverfahren gegen BHBV
eröffnet worden, kurz darauf
war auf Antrag der BHBV-Konkursverwalterin ein "vorläufiger Administrator"
für Hyperion bestellt worden,
der bis auf Weiteres die Geschäfte des Unternehmens leiten sollte.
In einer uns vorliegenden Entscheidung des "Commercial
Court of Brussels" (maschinelle Übersetzung) wird das Mandat
für den vorläufigen Administrator, das eigentlich Ende September hätte
auslaufen sollen, unbefristet verlängert: Er bleibt im Amt, bis
Unklarheiten rund um Hyperions Eigentümer beseitigt sind und ein neuer
offizieller Direktor bestellt ist. Die Kosten für den Administrator hat so
lange Hyperion zu tragen, da die BHBV nicht über Mittel verfügt, die für
diesen Zweck verwendet werden könnten.
Die BHBV-Konkursverwalter hatten diese Verlängerung beantragt, da zum einen
die Anteile an Hyperion der einzig erwähnenswerte Besitz der BHBV seien und
zum anderen die immateriellen Güter der Hyperion Entertainment CVBA
fortgesetzt Einnahmen generieren und die Interessen des Unternehmens, seiner
(sonstigen) Anteilseigner und Gläubiger geschützt werden müssten.
Der Administrator seinerseits hat von den übrigen Hyperion-Anteilseignern
bereits Zusagen erhalten, dass diese noch ausstehende Zahlungen vorerst nicht
eintreiben wollen um eine Pleite des Unternehmens zu verhindern und
selbst an einer Übernahme der Hyperion-Anteile der BHBV interessiert seien.
Die BHBV ist dagegen endgültig bankrott: Dagegen hatte Ben Hermans zwei mal Einspruch erhoben, war jedoch zur ersten Anhörung nicht erschienen und zog
bei der zweiten Anhörung seinen Einspruch zurück. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.
Ben Hermans wehrt sich jedoch gegen die Veräußerung der Hyperion-Anteile, die sich nach Ansicht der Konkursverwalter (und dem
letzten verfügbaren BHBV-Jahresbericht von 2021) im Besitz der BHBV befinden. Seiner Darstellung nach befänden
sich die 2165 Anteile zwischenzeitlich wieder in seinem Privatbesitz. Die Konkursverwalter hätten daraufhin ein Verfahren angestrengt, um das Eigentum
an besagten Hyperion-Anteilen rechtskräftig zu klären.
Anmerkung der Redaktion: Wir haben sowohl die Konkursverwalterin Charlotte Piers als auch Ben Hermans angeschrieben, um einige für uns unklare
Punkte abzuklären und den Beteiligten die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Eventuelle Rückmeldungen werden wir nachreichen, sobald sie bei uns eintreffen.
(cg)
[Meldung: 28. Okt. 2024, 21:03] [Kommentare: 4 - 03. Nov. 2024, 09:34]
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