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28.Okt.2024



Hyperion weiter von gerichtlich bestelltem Verwalter geführt
Die "Ben Hermans BV" (im Folgenden: BHBV) war ein Privatunternehmen mit beschränkter Haftung im Besitz von Ben Hermans, das seit 2019 97% der Anteile an Hyperion hält und in der Folge auch als 'Director' von Hyperion fungierte. Im März war zum zweiten Mal ein Konkursverfahren gegen BHBV eröffnet worden, kurz darauf war auf Antrag der BHBV-Konkursverwalterin ein "vorläufiger Administrator" für Hyperion bestellt worden, der bis auf Weiteres die Geschäfte des Unternehmens leiten sollte.

In einer uns vorliegenden Entscheidung des "Commercial Court of Brussels" (maschinelle Übersetzung) wird das Mandat für den vorläufigen Administrator, das eigentlich Ende September hätte auslaufen sollen, unbefristet verlängert: Er bleibt im Amt, bis Unklarheiten rund um Hyperions Eigentümer beseitigt sind und ein neuer offizieller Direktor bestellt ist. Die Kosten für den Administrator hat so lange Hyperion zu tragen, da die BHBV nicht über Mittel verfügt, die für diesen Zweck verwendet werden könnten.

Die BHBV-Konkursverwalter hatten diese Verlängerung beantragt, da zum einen die Anteile an Hyperion der einzig erwähnenswerte Besitz der BHBV seien und zum anderen die immateriellen Güter der Hyperion Entertainment CVBA fortgesetzt Einnahmen generieren und die Interessen des Unternehmens, seiner (sonstigen) Anteilseigner und Gläubiger geschützt werden müssten.

Der Administrator seinerseits hat von den übrigen Hyperion-Anteilseignern bereits Zusagen erhalten, dass diese noch ausstehende Zahlungen vorerst nicht eintreiben wollen um eine Pleite des Unternehmens zu verhindern und selbst an einer Übernahme der Hyperion-Anteile der BHBV interessiert seien.

Die BHBV ist dagegen endgültig bankrott: Dagegen hatte Ben Hermans zwei mal Einspruch erhoben, war jedoch zur ersten Anhörung nicht erschienen und zog bei der zweiten Anhörung seinen Einspruch zurück. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Ben Hermans wehrt sich jedoch gegen die Veräußerung der Hyperion-Anteile, die sich nach Ansicht der Konkursverwalter (und dem letzten verfügbaren BHBV-Jahresbericht von 2021) im Besitz der BHBV befinden. Seiner Darstellung nach befänden sich die 2165 Anteile zwischenzeitlich wieder in seinem Privatbesitz. Die Konkursverwalter hätten daraufhin ein Verfahren angestrengt, um das Eigentum an besagten Hyperion-Anteilen rechtskräftig zu klären.

Anmerkung der Redaktion: Wir haben sowohl die Konkursverwalterin Charlotte Piers als auch Ben Hermans angeschrieben, um einige für uns unklare Punkte abzuklären und den Beteiligten die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Eventuelle Rückmeldungen werden wir nachreichen, sobald sie bei uns eintreffen. (cg)

[Meldung: 28. Okt. 2024, 21:03] [Kommentare: 4 - 03. Nov. 2024, 09:34]
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