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02.Apr.2023
Diverse (ANF)


Rechtsstreit zwischen Hyperion und Cloanto: Urteil im ersten Gerichtsverfahren
Im Dezember 2017 hatte Cloanto Klage gegen Hyperion eingereicht, ursprünglich um gerichtlich festhalten zu lassen, dass man selbst der rechtmäßige Eigentümer der Marke "Amiga" sei und Hyperion keine Grundlage hätte, gegen die Registrierung dieser Marke Widerspruch einzulegen bzw. die sehr ähnlichen Marken "AmigaOS" und "AmigaOne" selbst zu registrieren. Nachdem das Verfahren mit einem zweiten, von Hyperion angestrengten Rechtsstreit zusammengelegt worden war und Amino, Itec und Amiga Inc. als weitere Parteien hinzugefügt worden waren, hatte sich die Auseinandersetzung zwischenzeitlich zu einem allumfassenden Streit um Markenrechte, Vertragsbruch und Rechte an geistigem Eigentum entwickelt.

Mike Battilana hatte versucht, auch die C-A Acquisition Corporation, die 2019 die Rechte an Amigas geistigem Eigentum von Amiga Inc. übernommen hatte, als Klägerin zu diesem Verfahren zuzulassen. Das war vom Richter jedoch abgelehnt worden, da der Antrag erheblich zu spät eingereicht worden sei. Die C-A Acquisition Corporation hatte deswegen wenige Tage später einen separaten Rechtsstreit gegen Hyperion eröffnet, der allerdings bis zur Klärung der Hauptverhandlung auf Eis liegt. Eine Klageberechtigung Cloantos wegen Vertragsbruch hatte das Gericht bereits 2019 abgelehnt.

Am Donnerstag hat das Gericht nun in besagter Hauptverhandlung entschieden (PDF, englisch). Im Wesentlichen spricht Richter Martinez allen Klägern (Amino, Itec, Amiga Inc., Cloanto) die Klagebefugnis in den diversen umstrittenen Fragen ab:
  • Wegen Vertragsbruch könnten neben Cloanto auch die übrigen Kläger nicht mehr tätig werden, da letztere alle Rechte - inklusive des Rechts wegen Regelverstößen zu klagen - an die C-A Acquisition Corporation abgetreten hätten.
  • Gegen Cloantos Beschwerde, dass Hyperion die Copyright-Mitteilungen in ihren AmigaOS-Veröffentlichungen geändert habe und sich selbst als Eigentümer aufführe, könne wegen einer Nichtangriffsvereinbarung im Einigungsvertrag von 2009 ebenfalls nur die C-A Acquisition Corporation klagen.
  • Die diversen von den Amiga-Partien behaupteten Markenrechtsverletzungen seien ebenfalls hinfällig - entweder weil erneut nur die C-A Acquisition als derzeitiger Rechteinhaber klageberechtigt sei, oder weil Hyperion seine Einwände gegen die Registrierungen der Amiga-Seite zurückgezogen und eigene Registrierungsversuche aufgegeben habe.
Sofern keiner der Kläger gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegt, wäre das Verfahren also beendet ohne eine einzige der wesentlichen Streitfragen zu klären. Richter Martinez hat lediglich festgestellt, dass ausschließlich die C-A Acquisition Corporation - die sich inzwischen in "Amiga Corporation" umbenannt hat - die Befugnis hat, Hyperion wegen vermeintlichem Vertragsbruch oder angeblichen Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen zu verklagen. Ein solches Verfahren wurde wie erwähnt bereits eröffnet, war aber vorläufig bis zur Erledigung der bisherigen Hauptverhandlung eingefroren.

Mike Battilana wollte sich gegenüber amiga-news.de "noch nicht" zum aktuellen Stand äußern. Hyperion spricht in einer Pressemitteilung auf der eigenen Webseite von einem "umfassenden Sieg". (cg)

[Meldung: 02. Apr. 2023, 20:10] [Kommentare: 123 - 15. Apr. 2023, 16:14]
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