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21.Mär.2021 |
Hyperion und Amiga beantragen getrennt Urteile im Schnellverfahren (Update) Ein gemeinsamer Antrag von Cloanto und Hyperion hatte im Januar suggeriert, dass die beiden Parteien kurz vor einer Einigung stünden und lediglich noch einige (Zitat) "ergänzende Dokumente" fertigzustellen seien. Am Donnerstag haben jetzt beide Seiten unabhängig voneinander Urteile in ihrem Sinn im Schnellverfahren ("summary judgment") beantragt - ein deutlicher Hinweis, dass die Einigungsverhandlungen erneut gescheitert sind. Ein von Amiga, Inc. Itec, LLC und Amino Development Corporation (ehemals Amiga Inc., Washington) eingebrachter Antrag erbittet ein Urteil in zwei der ursprünglich vorgebrachten Klagepunkte, die sich beide auf Markenrechtsverletzungen konzentrieren. Der Richter möge feststellen, dass Hyperion nicht der rechtmäßige Eigentümer der Warenzeichen ist, die das Unternehmen in den letzten Jahren registriert oder beantragt hat. Der Antrag enthält auch eine Liste von Hyperions Registrierungsversuchen:
Hyperions Antrag wünscht dagegen ein vollumfängliches Urteil zu allen von der Gegenseite vorgebrachten Beschwerden. Das Dokument diskutiert erneut jeden Klagepunkt und führt aus, warum er abgewiesen werden sollte. Abschließen wird der Richter um ein "Urteil zu Lasten aller Kläger in allen Punkten" gebeten. Update: (21.03.2021, 22:15, cg) Wir hatten ursprünglich gemeldet, dass Cloanto einen Antrag für ein Urteil im Schnellverfahren eingereicht hätte. Tatsächlich sind die anderen Kläger (Amiga Inc., Itec, Amino) für den Antrag verantwortlich, nicht Cloanto. (cg) [Meldung: 21. Mär. 2021, 19:05] [Kommentare: 34 - 26. Mär. 2021, 23:29] [Per E-Mail versenden] [Druck-Version] [ASCII-Version] | ||
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