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28.Dez.2018
Amiga.org (Forum)


Rechtsstreit: Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Hyperion
Im Rahmen des Rechtsstreits mit Hyperion Entertainment (amiga-news.de berichtete) haben Amiga Inc., Itec, Amino und Cloanto nun einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt.

Mit dem Dokument (PDF-Datei) soll Hyperion gerichtlich untersagt werden, AmigaOS 3.1.4 in Verkehr zu bringen, zum Verkauf anzubieten bzw. zu verkaufen. Grundlage für den Antrag ist der behauptete Bruch der Streitbeilegungsvereinbarung von 2009 durch Verwendung der Marke AmigaOS und des Boing-Balls sowie durch den Verkauf von AmigaOS 3.1.4 einschließlich Hyperions Behauptung, Copyright-Inhaber zu sein. Cloantos Beteiligung basiere zum einen auf deren Copyright-Besitz an AmigaOS 3.1 und zum anderen auf der Unterzeichnung des Beweisstücks 3 der damaligen Vereinbarung durch Cloanto.

Der Antrag bestätigt auch, dass dem zwischenzeitlichen Verkaufsstopp Unterlassungsaufforderungen zugrundelagen. Reagiert habe jedoch nur Hyperions erster Anbieter, Avangate, und auch dieser habe schließlich mitgeteilt, den Verkauf fortzusetzen, solange keine einstweilige Verfügung vorliege. Gesprächen Cloantos mit Dritten zufolge habe Hyperion diesen Dienstleistern für den Fall gegnerischer Klagen Schadenersatz zugesichert.

Hinsichtlich Hyperions Rechten wird ausgesagt, dass in der 2007er Klage versucht wurde, den Abschnitt 2.07 der OEM-Lizenz von 2001 durchzusetzen, wonach Hyperion im Falle der Insolvenz von Amiga Inc. auch AmigaOS 3.1 hätte weiterentwickeln und die genannten Marken dafür verwenden dürfen. Die Streitbeilegungsvereinbarung von 2009 hingegen habe diese Rechte einzig auf AmigaOS 4 bezogen. Zu den diesbezüglichen Beweisstücken zählt auch Hyperions damalige eigene Pressemitteilung.

Bezüglich Cloantos wird dargelegt, dass es bereits einer der Zwecke der Streitbeilegungsvereinbarung gewesen sei, dessen ihr vorausgehende, ab dem Jahr 1994 erworbene diverse Rechte zu schützen. Neben den Emulationszwecken in Form von Amiga Forever seit 1997 habe Cloanto dabei seit 1998 auch die Möglichkeit des Einsatzes von AmigaOS 1.1 bis 3.0 auf echten Amigas geschaffen, gefolgt von AmigaOS 3.1 im Jahr darauf. In den Jahren 2011 bis 2016 habe Cloanto dann u.a. AmigaOS 3.1 in seinen Besitz gebracht, das Copyright für diese Betriebssystemversion sei bereits am 27. April 2007 registriert worden.

Durch den Bruch der Streitbeilegungsvereinbarung und den Verkauf von AmigaOS 3.1.4 entstünden nicht nur finanzielle Einbußen, sondern auch ein Verlust des Ansehens, des Firmenwerts und von Kunden. Zudem habe einer von Cloantos größten Händlern am 30. November mitgeteilt, aufgrund von Hyperions Aussagen zu den Eigentumsrechten an AmigaOS 3.1.4 Cloantos AmigaOS-3.1-Produkte nicht mehr zu vertreiben, und in mehreren Ländern seien Cloantos Verkäufe eingebrochen.

Von den Verlusten Cloantos und der Amiga-Parteien abgesehen wird der Antrag auf einstweilige Verfügung jedoch auch mit der Streitbeilegungsvereinbarung selbst begründet. Diese sehe in ihrem Paragraph 16 nämlich vor, dass ein solcher auch ohne Nachweis tatsächlichen Schadens möglich ist. Zudem erfolge der Großteil der Verkäufe von AmigaOS 3.1.4 binnen des ersten halben Jahres, was dem Antrag zusätzliche Dringlichkeit verleihe. (snx)

[Meldung: 28. Dez. 2018, 20:28] [Kommentare: 42 - 11. Jan. 2019, 15:18]
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