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14.Dez.2009
amigaworld.net (Webseite)


Rechtsstreit: Einigungsvertrag zwischen Amiga und Hyperion veröffentlicht
Im Oktober hatte Hyperion bekannt gegeben, dass man sich im Rechtsstreit um die Rechte an AmigaOS 4 mit Amiga Inc. außergerichtlich geeinigt hätte. Inzwischen ist im öffentlichen Archiv zur Gerichtsverhandlung zwischen Amiga und Hyperion ein Antrag auf Einstellung des Verfahrens zu finden, der von Amiga Inc. vor einigen Tagen eingereicht wurde.

Diesem Antrag ist als Anhang ein von beiden Parteien unterzeichneter Einigungsvertrag zwischen Amiga und Hyperion beigefügt. Ob es sich dabei um die komplette Einigung zwischen diesen Parteien handelt und ob diese tatsächlich zur Veröffentlichung auf justia.com gedacht war, entzieht sich unserer Kenntnis - im Vertrag selbst wird eigentlich Stillschweigen über den Großteil der Bedingungen vereinbart.

Die wesentlichen Punkte sind:
  1. Hyperion ist alleiniger Eigentümer des von ihnen vertriebenen Betriebssystems, ausgenommen der von AmigaOS 3.1 übernommenen Teile, für die man eine neue Lizenz von Amiga Inc. erhält (s.u.).
  2. Zwar wird festgehalten, dass Amiga Inc. der alleinige Eigentümer der Software "AmigaOS 3.1" sei, praktisch alle Rechte an dem Produkt werden aber exklusiv an Hyperion lizensiert. Amiga verzichtet sogar zugunsten von Hyperion auf die Möglichkeit, AmigaOS-Lizenzen an dritte Parteien zu vergeben.
  3. Amiga darf AmigaOS 3.1 lediglich in Zusammenhang mit "Gaming content" vertreiben - und zwar nur in unmodifizierter Form und nur wenn die Benutzeroberfläche von AmigaOS für den Anwender unsichtbar bleibt. Diese Regelung dürfte sich auf die von Amiga in ihrem Shop vertriebenen Amiga-Spiele beziehen, die unter einem modifizierten WinUAE laufen, gilt aber auch für mögliche Hardware-Produkte - eine Spiele-Konsole in Form eines Joysticks wird als Beispiel aufgeführt.
  4. Hyperion darf die Warenzeichen "Amiga OS" und "AmigaOne" exklusiv nutzen, deren Nutzung ist Amiga fortan untersagt. Der "Boingball" steht beiden Seiten zur Verfügung.
  5. Gegen Urheberrechtsverletzungen und den Missbrauch von Warenzeichen darf Hyperion in Zukunft selbst rechtlich vorgehen, falls Amiga Inc. das nicht tut.
  6. Bestehende Lizenznehmer (darunter Cloanto) sind von der Einigung zwischen Hyperion und Amiga nicht betroffen.

Der Vertrag, der von Bill McEwen für Amiga und Evert Carton für Hyperion unterzeichnet wurde, macht keine Aussagen darüber, welche Gegenleistung Amiga Inc. für ihre Zugeständnisse erhalten.

Das Dokument enthält auch diverse Klauseln für den Fall dass eines der beteiligten Unternehmen Bankrott geht oder verkauft wird. Einer von Amigas Investoren wird sogar namentlich erwähnt: Ein Abschnitt befasst sich mit dem Schutz von Hyperions Rechten bei einer Pfändung bzw. Zwangsvollstreckung (engl. "foreclosure") durch Prokom. (cg)

[Meldung: 14. Dez. 2009, 21:54] [Kommentare: 61 - 25. Dez. 2009, 23:33]
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