25.Mär.2006
Mac Life
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Rechtsprechung: Was darf wie kopiert werden?
Gestern wurde die Novellierung des Urheberrechtsgesetz vom Kabinett
abgesegnet. Im Prinzip bleibt alles "beim Alten", in Bezug auf den
Download von Musik und Filmen aus Tauschbörsen hat sich die Rechtsprechung
allerdings verschärft.
Zunächst: Das Recht auf eine Privatkopie von CDs und DVDs bleibt weiterhin
bestehen. Es ist somit noch immer legal, für den eigenen Gebrauch oder
auch für "persönlich verbundene Personen" eine Kopie einer CD zu
erstellen. Diese dürfen im maximal einstelliger Zahl angefertigt und nicht
kommerziell vertrieben werden. Diese Regelung gilt allerdings nur, sofern
kein Kopierschutz beim Anfertigen der Kopie umgangen wird.
Es bleibt jedoch weiterhin unklar, was genau unter "Umgehen eines
Kopierschutzes" zu verstehen ist, da das Verbot laut Gesetzestext nur
greift, sofern es sich um eine "wirksame technische Maßnahmen zum Schutz
von Urheberrechten handelt". Viele Kopierschutzmechanismen verhindern
beispielsweise das Erstellen einer Kopie unter Windows, nicht aber unter
Mac OS X. Ist für einen Mac-User das Brennen einer derartig
kopiergeschützten CD damit illegal, oder nicht? In einem Interview mit der
Tagesschau sagt Rechtsexperte Till Kreutzer dazu: "Nein, Sie machen sich
nicht strafbar. Die Umgehung ist nur dann rechtswidrig, wenn Sie erstens
überhaupt einen Kopierschutz umgeht und zweitens dieser auch wirksam ist.
Wenn der Schutz gar nicht funktioniert, weil der Rechner beispielsweise
bei Benutzung eines ganz normalen Brenners und handelsüblicher Programme
die CD kopiert, dann ist er als nicht wirksam anzusehen und die
Umgehungshandlung auch nicht untersagt."
Gegen den Tausch von Musik und Filmen über Internetbörsen richtet sich die
Klausel, dass das Kopieren "offensichtlich rechtswidrig genutzter
Vorlagen" von nun an mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft wird. (HB) (nba)
[Meldung: 25. Mär. 2006, 01:10] [Kommentare: 46 - 28. Mär. 2006, 07:36]
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