04.Mai.2002
Golem - IT News
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Golem: Urteil: Fristlose Kündigung wegen Surfen im Job rechtens
»Kläger verstieß gegen schriftliche betriebliche Regelungen
Für die Rechtsprechung ist die Frage der Zulässigkeit des privaten
Surfens am Arbeitsplatz Neuland, da es bisher nur vereinzelt
arbeitsgerichtliche Entscheidungen gibt. Nunmehr hat das
Landesarbeitsgericht Niedersachsen für mehr Klarheit gesorgt. Das
Berufungsgericht bestätigte abschließend die Rechtswirksamkeit einer
fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers, der während der Arbeitszeit
Dateien mit pornografischem Inhalt auf die Festplatte seines Dienst-PC
heruntergeladen hatte.« (ps)
[Meldung: 04. Mai. 2002, 14:14] [Kommentare: 6 - 06. Mai. 2002, 23:34]
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