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04.Mai.2002
Golem - IT News


Golem: Urteil: Fristlose Kündigung wegen Surfen im Job rechtens
»Kläger verstieß gegen schriftliche betriebliche Regelungen
Für die Rechtsprechung ist die Frage der Zulässigkeit des privaten Surfens am Arbeitsplatz Neuland, da es bisher nur vereinzelt arbeitsgerichtliche Entscheidungen gibt. Nunmehr hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen für mehr Klarheit gesorgt. Das Berufungsgericht bestätigte abschließend die Rechtswirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers, der während der Arbeitszeit Dateien mit pornografischem Inhalt auf die Festplatte seines Dienst-PC heruntergeladen hatte.« (ps)

[Meldung: 04. Mai. 2002, 14:14] [Kommentare: 6 - 06. Mai. 2002, 23:34]
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