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13.Jul.2001 Heise [Newsticker] |
Heise: Newsletter-Abmahner verliert Klagebefugnis Der Verbraucherschutzverein GSDI aus Hannover hat durch den förmlichen Widerspruch einer Berliner Anwaltskanzlei gegen die Eintragung von GSDI in die Liste der qualifizierten Anbieter nach § 22a AGBG, vorläufig die Berechtigung verloren, im Verbraucherinteresse rechtlich tätig zu werden. Wie am 03.07.2001 und 10.07.2001 berichtet, wurden viele Anbieter von Internet-Newslettern von der Gesellschaft zum Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten e.V. (GSDI) abgemahnt, weil angeblich gegen das Teledienstedatenschutzgesetz (§ 4 Absatz 1 TDDSG) und den Mediendienstestaatsvertrag (§13 Absatz 1 MDStV) verstoßen wurde, wonach so wenig wie möglich personenbezogene Daten erhoben werden sollten. AdvoGraf hat daraufhin eine Dokumentation erstellt, mit welcher bewiesen wurde, dass es sich hier um Massenabmahnungen handelt. Heise-Artikel siehe Titellink. Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im News-Splitter zur Abmahnwelle bei AdvoGraf. Interessant auch die Stellungnahmen von GSDI selbst. Weiterer Link zum Thema: ZDNet: Neue Wendung bei Newsletter-Abmahnungen (ps) [Meldung: 13. Jul. 2001, 02:28] [Kommentare: 0] [Per E-Mail versenden] [Druck-Version] [ASCII-Version] | ||
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