17.Mai.2001
Heise [Newsticker]
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Heise: Werbung per E-Mail: Gerichte streiten über Zulässigkeit
»Lästige Werbung im Briefkasten lässt sich schon lange
vermeiden: Gerichte haben den Verteilern von Prospekten und
Anzeigenzeitungen deutliche Grenzen gesetzt. So müssen die
Boten an Briefkästen mit dem Aufkleber "Keine Werbung" tatenlos
vorbeigehen. Doch die Werbestrategen gehen mit der Zeit: Sie
haben für die Verbreitung ihrer Konsumbotschaften die elektronische
Post entdeckt. Während der Bundesgerichtshof (BGH) sogar Werbung per
Brief eingeschränkt hat, stehen Grundsatzurteile zum elektronischen
Prospekt noch aus.«
Kompletter Artikel siehe Titellink. (ps)
[Meldung: 17. Mai. 2001, 12:14] [Kommentare: 4 - 17. Mai. 2001, 16:13]
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