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16.Mai.2001 Heise [Newsticker] |
Heise: Karlsruhe entscheidet über die Zukunft der Domain-Namen »Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) verhandelt am Donnerstag einen Domain-Streit, der als richtungsweisend für den Umgang mit allgemeinbeschreibenden Web-Adressen angesehen wird. Die Auseinandersetzung um die Domain www.mitwohnzentrale.de hatte im Instanzenzug zunächst die Hamburger Justiz beschäftigt. Ende 1999 gab das dortige Oberlandesgericht der Klage des Mitwohnzentralen-Verbundes HomeCompany statt und untersagte dem beklagten Ring Europäischer Mitwohnzentralen (REM) die weitere Verwendung der Domain wegen Wettbewerbswidrigkeit. Nach Paragraf 1 UWG sei die Verwendung des Gattungsbegriffes ohne individuelle Zusätze eine Wettbewerbsbehinderung zu Lasten der Konkurrenz. Sie führe zu einem "Abfangen" von möglichen Kunden, die nur das Leistungsangebot im Marktbereich erkunden wollten, indem sie "auf gut Glück" den Domain-Namen eingeben. Dadurch gelangten sie zufällig auf die Seiten des beklagten Betreibers und stellten dann die Suche nach anderen Wettbewerbern und damit einen weiteren Leistungsvergleich ein.« Kompletter Artikel siehe Titellink. (ps) [Meldung: 16. Mai. 2001, 13:35] [Kommentare: 17 - 17. Mai. 2001, 17:31] [Per E-Mail versenden] [Druck-Version] [ASCII-Version] | ||
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