16.Mai.2001
Heise [Newsticker]
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Heise: Karlsruhe entscheidet über die Zukunft der Domain-Namen
»Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) verhandelt am Donnerstag
einen Domain-Streit, der als richtungsweisend für den Umgang mit
allgemeinbeschreibenden Web-Adressen angesehen wird. Die Auseinandersetzung
um die Domain www.mitwohnzentrale.de hatte im Instanzenzug zunächst die
Hamburger Justiz beschäftigt. Ende 1999 gab das dortige Oberlandesgericht
der Klage des Mitwohnzentralen-Verbundes HomeCompany statt und untersagte
dem beklagten Ring Europäischer Mitwohnzentralen (REM) die weitere
Verwendung der Domain wegen Wettbewerbswidrigkeit. Nach Paragraf 1 UWG
sei die Verwendung des Gattungsbegriffes ohne individuelle Zusätze eine
Wettbewerbsbehinderung zu Lasten der Konkurrenz. Sie führe zu einem
"Abfangen" von möglichen Kunden, die nur das Leistungsangebot im
Marktbereich erkunden wollten, indem sie "auf gut Glück" den
Domain-Namen eingeben. Dadurch gelangten sie zufällig auf die Seiten
des beklagten Betreibers und stellten dann die Suche nach anderen
Wettbewerbern und damit einen weiteren Leistungsvergleich ein.«
Kompletter Artikel siehe Titellink. (ps)
[Meldung: 16. Mai. 2001, 13:35] [Kommentare: 17 - 17. Mai. 2001, 17:31]
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