17.Apr.2001
Heise [Newsticker]
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Heise: Haftung für Links
»Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat sich erstmals mit der Frage
beschäftigt, ob der Betreiber einer Website für einen Link auf eine andere
Website haftet. Unter Anlehnung auf die deutsche Rechtsprechung hat der OGH
bei einem Antrag auf einstweilige Verfügung entschieden, dass sich derjenige,
der ein Angebot auf einer anderen Webseite verlinkt, sich diesen Inhalt zu
Eigen macht und daher auch wettbewerbsrechtlich dafür verantwortlich ist.«
Kompletter Artikel siehe Titellink. (ps)
[Meldung: 17. Apr. 2001, 13:15] [Kommentare: 10 - 18. Apr. 2001, 20:30]
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