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29.Mär.2001 Heise [Newsticker] |
Heise: Kein Kostenanspruch für "Explorer"-Abmahnungen Wir haben bereits mehrfach über die Abmahnungen bzgl. "Explorer" berichtet. Nun musste die Firma Symicron und ihr Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth eine erneute Schlappe einstecken. Heise berichtet wie folgt: »Im Streit um Abmahnpraktiken gegenüber privaten Homepage-Betreibern hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf den Abmahnern einen kräftigen Dämpfer erteilt: Ein Erstattungsanspruch für Anwaltskosten besteht nicht, wenn die vorprozessuale Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich war. Das geht aus der schriftlichen Urteilsbegründung zum Fall Strieder gegen Symicron hervor, die jetzt vorliegt. Die Krankenschwester Ulrike Strieder war von der Symicron GmbH, Inhaberin der Marke "Explorer", abgemahnt worden, weil sie auf ihrer privaten Homepage das Programm "FTP-Explorer" zum Download angeboten und mit der Benutzung des Namens eine Markenverletzung begangen habe. Strieder verpflichtete sich zur Unterlassung, weigerte sich aber, Anwaltskosten in Höhe von 1633,80 Mark zuzüglich Umsatzsteuer zu bezahlen, die ihr der Anwalt der Symicron, Günter Freiherr von Gravenreuth, in Rechnung gestellt hatte. Der Senat entschied, dass Strieder die Anwaltskosten nicht bezahlen muss.« Kompletter Artikel siehe Titellink. (ps) [Meldung: 29. Mär. 2001, 00:56] [Kommentare: 4 - 30. Mär. 2001, 08:53] [Per E-Mail versenden] [Druck-Version] [ASCII-Version] | ||
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