14.Dez.2000
Heise [Newsticker]
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Heise: Gericht: "FTP-Explorer" verletzt Markenrechte nicht
«Die Firma Symicron hat erneut einen Prozess um die Benutzung des Namens
"Explorer" verloren. Symicron hatte den Berliner Provider Speedlink
abgemahnt, weil dieser auf seinen Webseiten einen Link zu dem Programm
"FTP-Explorer" anbot. Das Landgericht Berlin sah darin keine Verletzung
der "Explorer"-Wortmarke von Symicron.
Das Gericht verkündete heute Nachmittag in mündlicher Verhandlung den
Tenor seiner Entscheidung über die negative Feststellungsklage von
Speedlink. Der Vorsitzende Richter Dr. Scholz erklärte, "Explorer" sei
eine nur sehr schwach kennzeichnungskräftige Marke; daher genüge der
Zusatz "FTP", um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen. Die schwache
Kennzeichnungskraft der Marke "Explorer" habe sich auch nicht durch die
Benutzung durch Microsoft erhöht, da der Software-Konzern die Marke
"nicht mit Fremdbenutzungswillen" verwende. Die schriftliche
Urteilsbegründung soll nächste Woche folgen.»
Kompletter Artikel siehe Titellink. (ps)
[Meldung: 14. Dez. 2000, 07:21] [Kommentare: 0]
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