25.Jan.2000
Heise [Newsticker]
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Heise: Webspace-Urteil: Ohrfeige für Serien-Abmahner
«In einem jetzt bekannt gewordenen
Urteil
vom Dezember 1999 hat die Kammer für Wettbewerbssachen am
Landgericht München I eine Klage des "Webspace"-Markeninhabers
Klaus Thielker
(vertreten durch Anwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth)
gegen den minderjährigen Betreiber der Website
www.web4space.de
(vertreten durch seinen Vater) auf Zahlung von 1108,80 DM
Abmahngebühren abgewiesen. Die Abmahnung hatte wie in
etlichen ähnlichen
Fällen die Benutzung des geschützten Markenbegriffs
"Webspace" auf einer Homepage zum Ggenstand. In diesem Fall erklärte
der Abgemahnte schriftlich, er werde die Benutzung des fraglichen
Begriffs künftig unterlassen - nur die geltend gemachten Kosten
wollte er nicht übernehmen. Daraufhin klagte Thielker.»
«Verblüffend dürfte vielen Beobachtern der einschlägigen Rechtsprechung
die Begründung des Urteils erscheinen: Da es sich um eine
"Serienabmahnung zum alleinigen Zweck des Geldverdienens" handle,
sei der Kläger nicht berechtigt, den Beklagten zur Erstattung der
Kosten heranzuziehen - so das Gericht. Vielmehr sei die Durchsetzung
eines vermeintlichen Erstattungsanspruchs auf dem Klagewege hier sogar
als Rechtsmissbrauch anzusehen. Weil seine Klage abgewiesen wurde, muss
Thielker nun auch die Kosten des Gerichtsverfahrens selbst tragen.»
Ganzer Artikel siehe Titellink.
(ps)
[Meldung: 25. Jan. 2000, 08:00] [Kommentare: 0]
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