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25.Jan.2000
Heise [Newsticker]


Heise: Webspace-Urteil: Ohrfeige für Serien-Abmahner
«In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom Dezember 1999 hat die Kammer für Wettbewerbssachen am Landgericht München I eine Klage des "Webspace"-Markeninhabers Klaus Thielker (vertreten durch Anwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth) gegen den minderjährigen Betreiber der Website www.web4space.de (vertreten durch seinen Vater) auf Zahlung von 1108,80 DM Abmahngebühren abgewiesen. Die Abmahnung hatte wie in etlichen ähnlichen Fällen die Benutzung des geschützten Markenbegriffs "Webspace" auf einer Homepage zum Ggenstand. In diesem Fall erklärte der Abgemahnte schriftlich, er werde die Benutzung des fraglichen Begriffs künftig unterlassen - nur die geltend gemachten Kosten wollte er nicht übernehmen. Daraufhin klagte Thielker.»

«Verblüffend dürfte vielen Beobachtern der einschlägigen Rechtsprechung die Begründung des Urteils erscheinen: Da es sich um eine "Serienabmahnung zum alleinigen Zweck des Geldverdienens" handle, sei der Kläger nicht berechtigt, den Beklagten zur Erstattung der Kosten heranzuziehen - so das Gericht. Vielmehr sei die Durchsetzung eines vermeintlichen Erstattungsanspruchs auf dem Klagewege hier sogar als Rechtsmissbrauch anzusehen. Weil seine Klage abgewiesen wurde, muss Thielker nun auch die Kosten des Gerichtsverfahrens selbst tragen.»
Ganzer Artikel siehe Titellink. (ps)

[Meldung: 25. Jan. 2000, 08:00] [Kommentare: 0]
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