24.Jan.2000
Thomas Raukamp per eMail
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W&W online: Online-Auktionen können nicht eingeklagt werden
«Private Online-Auktionen sind keine Versteigerung im Sinne der
Versteigerungsordnung. Dies hat das Langericht Münster entschieden.
Die Konsequenz: Ein Anbieter bei zeitlich begrenzten Auktionen ist
demnach grundsätzlich nicht verpflichtet, sein Produkt dem
Höchstbietenden auch wirklich zu dem gebotenen Preis zu überlassen.
Eine entsprechende Klage eines Bieters in Hessen gegen ein Autohaus
in Münster wurde in diesem Grundsatzurteil entsprechend abgewiesen.»
Ganzer Artikel siehe Titellink.
(ps)
[Meldung: 24. Jan. 2000, 08:00] [Kommentare: 0]
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