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11.Sep.1999
Heise [Newsticker]


Kunde kann sich gegen Kreditkartenmissbrauch wehren
Heise schreibt:
"Wer nur seine Kreditkartennummer angibt, ist nicht dafür verantwortlich, wenn durch einen Missbrauch Schäden entstehen." Die herkömmlichen Allgemeinen Geschäftsbedigungen der Kreditkartenunternehmen sähen vor, dass die Kunden nicht hafteten, wenn die Zahlung beleglos -- also ohne Unterschrift -- und ohne Geheimzahl erfolgt sei. Ganzer Artikel siehe Titellink. (ps)

[Meldung: 11. Sep. 1999, 08:00] [Kommentare: 0]
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