11.Sep.1999
Heise [Newsticker]
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Kunde kann sich gegen Kreditkartenmissbrauch wehren
Heise schreibt:
"Wer nur seine Kreditkartennummer angibt, ist nicht dafür
verantwortlich, wenn durch einen Missbrauch Schäden entstehen."
Die herkömmlichen Allgemeinen Geschäftsbedigungen der
Kreditkartenunternehmen sähen vor, dass die Kunden nicht
hafteten, wenn die Zahlung beleglos -- also ohne Unterschrift --
und ohne Geheimzahl erfolgt sei. Ganzer Artikel siehe Titellink.
(ps)
[Meldung: 11. Sep. 1999, 08:00] [Kommentare: 0]
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