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18.Jul.2021 Amiga Documents (Twitter) |
Rechtsstreit: Evert Carton zur Absicht der Streitbeilegungsvereinbarung von 2009 Wie von Cloanto und den Amiga-Parteien beantragt, hat in deren Rechtsstreit mit Hyperion zwischenzeitlich dessen Mitbegründer Evert Carton ausgesagt. Inhaltlich zielen die Kläger hiermit in erster Linie auf die Intention der Streitbeilegungsvereinbarung (PDF-Datei) zwischen Amiga Inc. und Hyperion aus dem Jahre 2009 ab. Strittig ist die Vertragsauslegung hinsichtlich der Warenzeichennutzung sowie der Verwendungsmöglichkeiten des Quellcodes von AmigaOS 3.1 (amiga-news.de berichtete), namentlich dessen Weiterentwicklung für den Motorola-680x0-basierten Commodore Amiga in Form von AmigaOS 3.1.4 bzw. mittlerweile auch AmigaOS 3.2. Von deren Verkauf profitiere Hyperion aus Klägersicht unrechtmäßig; eine vorläufige Übereinkunft, einen kostenlosen Vertrieb zu tolerieren, war letztlich doch nicht zustandegekommen. Evert Carton war - neben Ben Hermans, den er kennengelernt hatte, als sie im selben Studentenwohnheim untergebracht gewesen waren - einer der beiden Mitbegründer sowie zugleich auch der beiden geschäftsführenden Teilhaber ("managing partner") des Unternehmens, das ursprünglich noch eine Firma gesamtschuldnerisch haftender Partner war, eine offene Handelsgesellschaft (niederländisch: "Vennootschap onder firma", abgekürzt VOF). Ab 2003 und damit auch im Zeitraum der damaligen Auseinandersetzung mit Amiga Inc. nahm er die Unternehmensleitung alleine wahr, da sein Gründungspartner Ben Hermans seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Anwalt den Vorrang gab. Im Jahr 2011 gab Evert Carton seinen Rückzug von Hyperion bekannt. 2018 schließlich verzichtete er auch auf seine verbliebenen Unternehmensanteile, wie Evert Carton in seinem Brief an den Richter erwähnt, in welchem er die Bereitschaft bekanntgab, als Zeuge auszusagen (PDF-Datei). In seiner einschließlich Anhängen 444-seitigen Aussage (PDF-Datei) bestätigt Evert Carton hinsichtlich der zwar aktiv von Ben Hermans als Hyperions Anwalt, jedoch in seinem Beisein verhandelten und von ihm selber als Geschäftsführer sowie - seit Ben Hermans' diesbezüglichem Rückzug - Eigner von 97 % der Unternehmensanteile unterschriebenen Streitbeilegungsvereinbarung mit Amiga Inc. die Auslegung von Cloanto bzw. mittlerweile Mike Battilanas separater Unternehmung Amiga Corporation (vormals C-A Acquisition Corporation). Demnach sei Hyperion 2009 der Ansicht gewesen, dass der Amiga-Markt für AmigaOS 3.x, also die Variante des Betriebssystems für die 680x0-Prozessoren, praktisch tot gewesen sei. Der Fokus habe auf AmigaOS 4 gelegen, also der Variante für PowerPC-Prozessoren. Deren rechtliche Beschränkung der Prozessor-Architektur durch Amiga Inc. habe Hyperion damals durch die Streitbeilegungsverhandlungen aufheben wollen. Die resultierende Nutzung der Warenzeichen sei von daher rein auf die Vermarktung von AmigaOS 4 beschränkt gewesen, eine anderweitige Verwendung habe überhaupt nicht zur Debatte gestanden. Zwar sei seitens Hyperions eine zweite Schiene verfolgt worden, nämlich, den Quellcode von AmigaOS 3.x auch für eingebettete Systeme verwenden zu können - als Beispiel rein zur Veranschaulichung werden Kühlschränke angeführt -, aber hierbei trete das eingesetzte Betriebssystem dem Kunden schließlich gar nicht als solches vor Augen, weshalb es in diesem Kontext auch nicht als "AmigaOS" vertrieben worden wäre. Ebensowenig sei zu jener Zeit beabsichtigt gewesen, Amiga- bzw. AmigaOS-Fan-Artikel - wie etwa T-Shirts - zu verkaufen. Diese Kernpunkte von Evert Cartons Aussage werden im Antrag der Kläger auf Zulassung der Zeugenbefragung zusammengefasst (PDF-Datei). Des weiteren kam bei der per Videokonferenz durchgeführten Zeugenbefragung - wie bei einem in Präsenz vor dem Richter durchgeführten Kreuzverhör - auch Hyperions Anwalt zum Zuge. Dieser zielte demgegenüber auf die ursprüngliche Vereinbarung zwischen Hyperion und Amiga Inc. von 2001 ab, als es um die Entwicklung von AmigaOS 4 als Betriebssystem für den AmigaOne genannten PowerPC-Computer von Eyetech ging. Diese sah vor, dass Hyperion und Eyetech im Falle der Insolvenz von Amiga Inc. das exklusive Recht erhalten hätten, das AmigaOS selber weiterzuentwickeln und zu vermarkten, und zwar bezogen auf AmigaOS 3.1 sowie dessen Weiterentwicklungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf AmigaOS 3.5 und AmigaOS 3.9. Nach Lesart des Anwalts wurde diese Klausel durch die Insolvenz von Amiga Inc. bzw. die nicht-erfolgte vollständige Bezahlung der vereinbarten 25.000 US-Dollar an Hyperion ausgelöst, sodass Hyperions Entwicklung und Vertrieb von AmigaOS 3.1.4 und 3.2 rechtens wäre. Evert Carton indes hielt dem entgegen, dass der Vertrag von 2001 durch die Streitbeilegungsvereinbarung von 2009 gegenstandslos geworden sei. In der dritten Fragerunde schließlich unterstrich Cloantos Anwalt dies durch Verweis auf die entsprechende Klausel von 2009, dass alle früheren Vereinbarungen den Vertragsgegenstand betreffend mit der Streitbeilegungsvereinbarung aufgehoben seien. Am Rande fällt bei der Lektüre von Evert Cartons Aussage daneben noch dessen Verwunderung darüber auf, dass die Umwandlung der Rechtsform Hyperions von einer offenen Handelsgesellschaft (oHG, niederländisch VOF) in eine Genossenschaft mit beschränkter Haftung (niederländisch: "Coöperatieve Vennootschap met beperkte Aansprakelijkheid", CVBA, am ehesten der deutschen GmbH vergleichbar; als hierfür erforderlicher dritter Teilhaber trat Timothy de Groote, den Ben Hermans einführte, mit 3 Prozent der Anteile hinzu, während auf Evert Carton und Ben Hermans 49 bzw. 48 Prozent entfielen) zwar in denselben Zeitraum von wenigen Wochen fiel wie die Unterzeichnung der Streitbeilegungsvereinbarung mit Amiga Inc., er jedoch zu einem Zeitpunkt für "Hyperion CVBA" unterschrieben habe, als das Unternehmen seiner Erinnerung zufolge formal noch eine oHG war. Diesem Aspekt scheint jedoch keine Relevanz zuzukommen, da er von Cloantos Anwalt nicht aufgegriffen wurde und der Richter im gerichtlichen Vergleich von 2009 den Wechsel der Rechtsform durchaus erwähnt ("Hyperion [Entertainment] VOF, now known as Hyperion Entertainment CVBA"). Ob umgekehrt Hyperions Anwalt dies aufgreifen könnte, um die Streitbeilegung für nichtig zu erklären, und deshalb den ursprünglichen Vertrag von 2001 mit dessen Insolvenzregelung ins Spiel gebracht hat, bleibt offen, dürfte jedoch gleichfalls durch die richterliche Bestätigung des damals getroffenen Vergleichs unwahrscheinlich sein. Daneben ergibt sich aus der Befragung, dass die Kosten der gerichtlichen Auseinandersetzung Hyperions mit Amiga Inc. in erklecklicher Höhe - wenn nicht maßgeblich - von Evert Carton gestemmt wurden: teils in Form der von ihm außerhalb des Amiga-Bereichs mit seiner eigentlichen Tätigkeit für Hyperion generierten Einnahmen, teils durch den später von ihm selbst zurückgezahlten Kredit eines Freundes in Höhe von 100.000 Euro. Investitionen, die er seiner Aussage zufolge nie wiedergesehen habe. (snx) [Meldung: 18. Jul. 2021, 16:49] [Kommentare: 85 - 29. Jul. 2021, 13:35] [Per E-Mail versenden] [Druck-Version] [ASCII-Version] | ||
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