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29.Mai.2021



Hyperion: Ben Hermans vorübergehend nicht mehr Direktor
Nachdem Timothy de Groote als Hyperion-Direktor ausgeschieden war, war Ben Hermans als einziger Manager neu im Unternehmensregister eingetragen worden. Allerdings wird im Gegensatz zu seinen Vorgängern nicht er selbst als Direktor geführt, sondern das Unternehmen "Ben Hermans BV", das dann im Gegenzug Ben Hermans als "ständigen Vertreter" das Tagesgeschäft erledigen lässt.

Genau dieses Unternehmen "Ben Hermans BV" wird nun offenbar zwangsweise aufgelöst: Laut einer Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt wurde am 7. Mai der Anwalt Jean Louis de Chaffoy de Courcelles von einem Gericht als gerichtlicher Liquidator ("gerechtelijk vereffenaar") eingesetzt. Soweit uns bekannt, ist der Liquidator damit vorübergehend auch der ständige Vertreter der Ben Hermans BV als Hyperions Direktor.

Ben Hermans ist jedoch unseren Informationen zufolge weiter Mehrheitseigner von Hyperion, dürfte den Direktoren-Posten also früher oder später wieder übernehmen. Wie dieser Prozess genau ablaufen wird, ist uns derzeit nicht bekannt.

Im Rechtsstreit mit Cloanto und den Amiga-Partien wurde gestern eine Entscheidung zum weiteren Fahrplan für die Verhandlung veröffentlicht. Der Richter gibt dem Antrag der Amiga-Parteien statt, da nur dieser ordnungsgemäß eingereicht worden sei: Hyperions Antrag sei von Ben Hermans selbst als Word-Dokument per E-Mail übermittelt worden, was gegen die Prozessordnung verstoße. Als Begründung habe Hermans angegeben, dass er den US-Anwalt des Unternehmens nicht erreichen könne.

Wir haben Ben Hermans angesprochen und um eine Stellungnahme bezüglich der Ben Hermans BV gebeten. Er teilt uns mit, dass er sich zu der Angelegenheit nicht wirklich äußern könne, da sie derzeit von seinem Anwalt bearbeitet werde, hat uns jedoch folgendes Statement zur Veröffentlichung zukommen lassen:

"Es gibt hier keine 'Insolvenz', es handelt sich [lediglich] um das Versäumnis, den Jahresbericht für 2019 fristgerecht einzureichen. Das beauftragte Buchhaltungs-Unternehmen konnte den Bericht anscheinend aufgrund der COVID-Einschränkungen - wie die Auflagen, von zu Hause aus zu arbeiten und nur minimale Besetzung in Büros zuzulassen - nicht rechtzeitig abschließen. Es wäre unangebracht, wenn ich mich hierzu weiter ohne vorherige Absprache mit meinem Anwalt äußern würde." (cg)

[Meldung: 29. Mai. 2021, 21:21] [Kommentare: 13 - 31. Mai. 2021, 21:26]
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