31.Aug.2010
Moobunny (Webseite)
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AmigaOne X1000: Betatester-Unterlagen im Netz aufgetaucht
Die Unterlagen, die den Bewerbern für A-EONs Beta-Programm zugesandt werden, sind inzwischen im Internet aufgetaucht. Wir haben die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst - es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Quelle für die vorliegenden Dokumente nicht bekannt ist und eine endgültige Bestätigung für die Echtheit der Informationen noch aussteht.
- Der Betatester hat sofort eine Anzahlung von 750 Euro zu leisten, der Vertrag wird erst mit Eingang des Geldes bei A-EON rechtskräftig. Die Beta-Hardware (lediglich Motherboard und Speicher - Gehäuse, Maus oder Tastatur sind nicht enthalten) wird voraussichtlich Ende des Jahres ausgeliefert und (Zitat) "schätzungsweise" 1400 Euro (zzgl. Steuern und Versandgebühren) kosten - die Differenz zur Anzahlung ist dann vom Betatester noch zu bezahlen.
- Obwohl das Schriftstück lediglich mit "Confidentiality and Betatesting Agreement" überschrieben ist, beschäftigt sich ein Großteil des Dokuments mit der Regelung der X1000-Übergabe und den entsprechenden Zahlungen der anderen Partei. Die Vertragspartner verpflichten sich, Streitfragen ausschließlich vor einem (englischen) Schiedsgericht in Brüssel zu verhandeln.
- A-EON bietet eine "eingeschränkte Gewährleistung": Sollten Fehler auftreten, die (Zitat) "die Funktionalität des Motherboards entscheidend beeinträchtigen und sich nicht per Software bereinigen lassen" kann der Betatester die Hardware an den Hersteller zurückschicken. A-EON entscheidet dann, ob das Motherboard überarbeitet wird oder dem Betatester 90% des Kaufpreises erstattet wird.
- Der Vertrag enthält keine Angaben oder Zusicherungen, was mit den im Voraus eingezahlten Geldern der Betatester passiert oder wie bei Verzögerungen bei der Fertigstellung der Hardware verfahren wird.
- Laut einleitendem Schreiben von Trevor Dickinson "kann" der "Betatester" am Beta-Programm teilnehmen. Abgesehen von einer Verschwiegenheitsklausel enthält der Vertrag jedoch keinerlei Anforderungen oder Verpflichtungen bezüglich des Beta-Programms.
Hinweis der Redaktion: Aus unserer Sicht handelt es sich im Grunde genommen, auch wenn Betatester und A-EON als "unabhängige Vertragspartner" bezeichnet werden, um einen Kaufvertrag zwischen den beiden Parteien. Inwieweit die Rechte des Verbrauchers durch diese Art der Vertragsgestaltung eingeschränkt werden, entzieht sich unserer Kenntnis. (cg)
[Meldung: 31. Aug. 2010, 16:26] [Kommentare: 111 - 14. Sep. 2010, 08:20]
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