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31.Aug.2010
Moobunny (Webseite)


AmigaOne X1000: Betatester-Unterlagen im Netz aufgetaucht
Die Unterlagen, die den Bewerbern für A-EONs Beta-Programm zugesandt werden, sind inzwischen im Internet aufgetaucht. Wir haben die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst - es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Quelle für die vorliegenden Dokumente nicht bekannt ist und eine endgültige Bestätigung für die Echtheit der Informationen noch aussteht.
  1. Der Betatester hat sofort eine Anzahlung von 750 Euro zu leisten, der Vertrag wird erst mit Eingang des Geldes bei A-EON rechtskräftig. Die Beta-Hardware (lediglich Motherboard und Speicher - Gehäuse, Maus oder Tastatur sind nicht enthalten) wird voraussichtlich Ende des Jahres ausgeliefert und (Zitat) "schätzungsweise" 1400 Euro (zzgl. Steuern und Versandgebühren) kosten - die Differenz zur Anzahlung ist dann vom Betatester noch zu bezahlen.
  2. Obwohl das Schriftstück lediglich mit "Confidentiality and Betatesting Agreement" überschrieben ist, beschäftigt sich ein Großteil des Dokuments mit der Regelung der X1000-Übergabe und den entsprechenden Zahlungen der anderen Partei. Die Vertragspartner verpflichten sich, Streitfragen ausschließlich vor einem (englischen) Schiedsgericht in Brüssel zu verhandeln.
  3. A-EON bietet eine "eingeschränkte Gewährleistung": Sollten Fehler auftreten, die (Zitat) "die Funktionalität des Motherboards entscheidend beeinträchtigen und sich nicht per Software bereinigen lassen" kann der Betatester die Hardware an den Hersteller zurückschicken. A-EON entscheidet dann, ob das Motherboard überarbeitet wird oder dem Betatester 90% des Kaufpreises erstattet wird.
  4. Der Vertrag enthält keine Angaben oder Zusicherungen, was mit den im Voraus eingezahlten Geldern der Betatester passiert oder wie bei Verzögerungen bei der Fertigstellung der Hardware verfahren wird.
  5. Laut einleitendem Schreiben von Trevor Dickinson "kann" der "Betatester" am Beta-Programm teilnehmen. Abgesehen von einer Verschwiegenheitsklausel enthält der Vertrag jedoch keinerlei Anforderungen oder Verpflichtungen bezüglich des Beta-Programms.

Hinweis der Redaktion: Aus unserer Sicht handelt es sich im Grunde genommen, auch wenn Betatester und A-EON als "unabhängige Vertragspartner" bezeichnet werden, um einen Kaufvertrag zwischen den beiden Parteien. Inwieweit die Rechte des Verbrauchers durch diese Art der Vertragsgestaltung eingeschränkt werden, entzieht sich unserer Kenntnis. (cg)

[Meldung: 31. Aug. 2010, 16:26] [Kommentare: 111 - 14. Sep. 2010, 08:20]
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