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10.Mai.2007 |
Rechtsstreit Amiga-Hyperion: Erste Anträge von Hyperions Anwälten In der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Amiga Inc. und Hyperion haben sich jetzt erstmals Hyperions Anwälte zu Wort gemeldet. Die Anträge und Erklärungen sind wie die übrigen Gerichtsakten im Netz verfügbar: hyperionobjectshow_case_doc.pdf amigakinselnotappshow_case_doc.pdf hyperionaffservshow_case_doc.pdf hyperioncertservshow_case_doc.pdf kinselsupdecshow_case_doc.pdf hyperiondeckinsellshow_case_doc.pdf Hyperions Anwälte wenden sich zunächst ausschließlich formaljuristischen Problemen zu, ohne auf die Ausführungen und Forderungen der Klageschrift von Amiga Inc. einzugehen: Amiga hatte bei der Klageerhebung eine sogenannte "expedited discovery" beantragt - dabei handelt es sich um ein beschleunigtes Verfahren, bei der der angeklagten Partei statt der üblichen dreißigtägigen Frist zur Beantwortung der vom Ankläger eingebrachten Punkte nur 10 Tage zur Verfügung stehen. Hyperion argumentiert, dass die notwendigen Voraussetzungen für eine solche "expedited discovery" nicht gegeben seien, die nur in extremen Ausnahmefällen zulässig sei. Amiga versuche offenbar, Hyperion die Möglichkeit zu einer angemessenen Verteidigung zu nehmen. Als zusätzliche Argumente werden angeführt, dass Hyperion nicht rechtzeitig - also wie gesetzlich vorgeschrieben spätestens zeitgleich mit der Eröffnung des Verfahrens - über die Klageerhebung informiert worden sei und die Klageschrift auch nicht in einer der offiziellen Landessprachen Belgiens sondern in Englisch zugestellt wurde. Letzteres wird von Hyperion mit einem Verweis auf die "Hague Convention for service of process overseas" ebenfalls als unzulässig eingestuft. Inhaltlich weist Hyperion die Ansprüche Amigas am geistigen Eigentum von AmigaOS 4.0 zurück und kündigt an, sich gegen die Forderungen des Klägers "energisch zur Wehr zu setzen". (cg) [Meldung: 10. Mai. 2007, 19:20] [Kommentare: 167 - 15. Mai. 2007, 02:49] [Per E-Mail versenden] [Druck-Version] [ASCII-Version] | ||
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