18.Jul.2003
Golem - IT News
|
Golem: Bundesgerichtshof: Deep-Links sind zulässig
»Verlagsgruppe Handelsblatt scheitert vor dem BGH
Das Setzen von so genannten Deep-Links ist zulässig. Zu diesem Urteil
kam jetzt der Bundesgerichtshof, der zu entscheiden hatte, ob der
Nachrichten-Suchdienst Paperboy das Setzten von Deep-Links, also
direkter Links auf einzelne Zeitungsartikel, zu unterlassen hat.
Die Verlagsgruppe Handelsblatt hatte auf Unterlassung geklagt, da
sie in den direkten Links ein wettbewerbswidriges Verhalten und eine
Verletzung ihrer Urheberrechte sieht.«
Lesen Sie den kompletten Golem-Artikel unter dem Titellink. (ps)
[Meldung: 18. Jul. 2003, 20:07] [Kommentare: 7 - 19. Jul. 2003, 22:25]
[Per E-Mail versenden] [Druck-Version] [ASCII-Version]
|