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06.Mär.2003



Abmahnung: Nethands.de wegen fehlendem Impressum abgemahnt
Wie bereits mehrfach berichtet, ist vielen Homepage-Betreibern, egal ob gewerblich oder privat, nicht bewusst, dass die neuen Gesetze Teledienstegesetz (TDG) und/oder Mediendienste-Staatsvertrags (MDStV) die Pflicht zu einem Impressum vorsehen. Es gibt immer wieder findige (oder besser gesagt windige) Rechtsanwälte, die ihre Brötchen mit Abmahnungen zu verdienen suchen.

Windig deshalb, weil es durchaus möglich wäre, auf einen eventuellen Verstoß per E-Mail aufmerksam zu machen und Abhilfe zu fordern. Erst wenn das erfolglos bleibt, ist unserer Meinung nach eine Abmahnung gerechtfertigt. Das Gesetz wurde schließlich zum Schutze der Surfer geschaffen, und nicht dazu, dass sich Rechtsanwälte durch Abmahnungen bereichern.

Lesen Sie unter dem Titellink, wie Nethands.de mit der Abmahnung umgeht, und helfen Sie, falls Sie die Möglichkeit dazu haben. (ps)

[Meldung: 06. Mär. 2003, 15:48] [Kommentare: 27 - 07. Mär. 2003, 21:16]
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