06.Mär.2003
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Abmahnung: Nethands.de wegen fehlendem Impressum abgemahnt
Wie bereits mehrfach
berichtet,
ist vielen Homepage-Betreibern, egal ob gewerblich oder privat,
nicht bewusst, dass die neuen Gesetze Teledienstegesetz (TDG)
und/oder Mediendienste-Staatsvertrags (MDStV) die Pflicht zu
einem Impressum vorsehen. Es gibt immer wieder findige
(oder besser gesagt windige) Rechtsanwälte, die ihre Brötchen
mit Abmahnungen zu verdienen suchen.
Windig deshalb, weil es durchaus möglich wäre, auf einen
eventuellen Verstoß per E-Mail aufmerksam zu machen und Abhilfe
zu fordern. Erst wenn das erfolglos bleibt, ist unserer Meinung
nach eine Abmahnung gerechtfertigt. Das Gesetz wurde schließlich
zum Schutze der Surfer geschaffen, und nicht dazu, dass sich
Rechtsanwälte durch Abmahnungen bereichern.
Lesen Sie unter dem Titellink, wie Nethands.de mit der
Abmahnung umgeht, und helfen Sie, falls Sie die Möglichkeit
dazu haben.
(ps)
[Meldung: 06. Mär. 2003, 15:48] [Kommentare: 27 - 07. Mär. 2003, 21:16]
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