16.Jan.2003
Golem - IT News
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Golem: Datenschützer gegen Speicherung von Flatrate-IP-Nummern
»Vorschriften zum Schutz des Persönlichkeitsrechts würden ins Gegenteil verkehrt
Nachdem das Regierungspräsidium Darmstadt laut verschiedenen Presseberichten dem
Internet-Provider T-Online entgegen verschiedener Beschwerden von Kunden zugestanden
hat zu archivieren, welchen Kunden in einem bestimmten Zeitraum welche IP-Nummer
zugewiesen wurde, kommentierte nun das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD)
Schleswig-Holstein diese Entscheidung. Die Aufsichtsbehörde Darmstadt hätte auf den
Einzelfallcharakter ihrer Entscheidung hingewiesen, auch dass die Rechtsauslegung der
Aufsichtsbehörden anderer Bundesländer unberührt bliebe.«
Kompletter Artikel siehe Titellink.
(ps)
[Meldung: 16. Jan. 2003, 15:42] [Kommentare: 0]
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