Trotz zahlreicher Proteste hat das EU-Parlament heute der Lockerung des
Datenschutzes in der EU zugestimmt.
»Die verabschiedete Richtlinie "über die Verarbeitung personenbezogener
Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation"
erlaubt es den Mitgliedsstaaten, die Schutzbestimmungen für die Verbindungsdaten
zu lockern, um so "Strafverfolgungen durchzuführen oder die nationale und
öffentliche Sicherheit zu schützen". Damit ist der Weg frei für die sogenannte
Vorratsdatenspeicherung ("data retention").
Vorratsdatenspeicherung bedeutet, dass die Verbindungsdaten der
Telekommunikationsteilnehmer nicht erst nach einer behördlichen Anordnung
individuell gesichert und aufbewahrt werden, sondern pauschal für alle
Teilnehmer im voraus und ohne einen Anfangsverdacht. Dadurch können die
Sicherheitsbehörden bei Bedarf auf weit in der Vergangenheit liegende
Verbindungsdaten zurückgreifen. Bisher mussten die Verbindungsdaten 80
Tage nach Rechnungserstellung wieder gelöscht werden.
Datenschützer und Menschenrechtler warnen vor einer solchen pauschalen
Datenspeicherung, da sie dadurch die fundamentalen Rechte auf Privatsphäre
und Meinungsfreiheit gefährdet sehen. Außerdem stelle ein solches Vorgehen
eine Abkehr von der Unschuldsannahme dar, da die Vorratsdatenspeicherung ja
insbesondere Unschuldige betreffe. Selbst der Bürgerrechts-Ausschuss der EU
hatte sich gegen die Lockerung des Datenschutzes ausgesprochen. Darauf
verwiesen auch die 16206 Unterzeichner eines Aufrufes an die Parlamentarier.« (ps)
[Meldung: 31. Mai. 2002, 16:10] [Kommentare: 1 - 31. Mai. 2002, 23:30]
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