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23.Aug.2001 AdvoGraf |
AdvoGraf: Verkehrte Welt: Gravenreuth vertritt AdvoGraf Nachdem AdvoGraf über die Tatsache berichtetet hat, dass Michael Schumacher den Betreiber der Domain michas-formel1-site.de abmahnt, und damit für reichlich Medienrummel sorgte (auch wir berichteten), bekam AdvoGraf nun selbst eine Abmahnung von Schumachers Anwalt Dr. Nils Harder. Interessant daran ist, dass sich AdvoGraf in dieser Angelegenheit von Gravenreuth anwaltschaftlich vertreten lässt, denn das 'Magazin gegen den Abmahnwahn im Internet' ist seinerzeit als Reaktion auf die Gravenreutsche Abmahnwelle in Sachen FTP-Explorer entstanden. Laut Dr. Harder verletzte der Beitrag von AdvoGraf Herrn Schumachers Geschäftsehre, da der Eindruck erweckt werde, Schumacher lasse "arme mittellose Schüler" abmahnen. Das Abmahnschreiben war jedoch an die Penco Elektronic GmbH von Michael Stankas Patenonkel Ernst Gierer adressiert, da diese bei der DENIC eG als Admin-C eingetragen war und als Contentprovider fungiert. Gravenreuth weist in seiner Erwiderung an Harder ausdrücklich darauf hin, dass eine Abmahnung gegen den Contenprovider nach § 5 II TDG selbstverständlich auch auf den Betreiber einer Website durchgreift, man hier also von einer "mittelbaren Abmahnung" sprechen könne. Süffisant merkt Gravenreuth an Harder ferner an: "Dass Ihnen hierbei das Impressum dieser Seite unbekannt ist/war, kann diesseitig nur mit Verwunderung zur Kenntnis genommen werden, zumal auch in dem angegriffenen Beitrag genau diese Tatsache erläutert wird." Kompletter Artikel von AdvoGraf siehe Titellink. Weiterer Link zum Thema: ZDNet: Kurios: Gravenreuth vertritt Advograf (ps) [Meldung: 23. Aug. 2001, 09:34] [Kommentare: 20 - 25. Aug. 2001, 16:17] [Per E-Mail versenden] [Druck-Version] [ASCII-Version] | ||
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