24.Jul.2001
DENIC
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DENIC: Keine Verantwortung der DENIC für die Inhalte von Webseiten
Wer gegen Äußerungen auf einer Homepage vorgehen will, muss sich an deren
Inhaber halten. Die DENIC als Registrierungsstelle ist hierfür nicht der
richtige Ansprechpartner. Dies hat das Landgericht Wiesbaden entschieden
und damit eine Zuständigkeit der DENIC für die Inhalte von Webseiten
verneint. Es war die erste Entscheidung eines Gerichts in Deutschland in
einem solchen Fall.
Im konkreten Fall hatten Mitarbeiter eines Geldinstituts von der DENIC
verlangt, einen Domainnamen zu löschen, weil auf der darunter aufrufbaren
Homepage angeblich Beleidigungen über sie geäußert würden. Die DENIC hätte
die Möglichkeit, mit einer Löschung den Zugriff auf die Webseiten zumindest
zu erschweren.
Die DENIC argumentierte, dass für sie eine inhaltliche Überprüfung von
Webseiten gar nicht möglich und auch nicht wünschbar sei. Ihr
Aufgabenbereich sei einzig und allein die Verwaltung von Domainnamen. Bei
angeblichen Rechtsverletzungen müssten sich die Betroffenen direkt an den
Domaininhaber wenden. "Es ist abwegig, die DENIC für die möglicherweise
missbräuchliche Ausnutzung einer an sich wertfreien und nicht
rechtsverletzenden Dienstleistung, wie sie die Registrierung eines
Domainnamens darstellt, belangen zu wollen. Denn sonst könnte man auch
gegen die Deutsche Post klagen oder von der Deutschen Telekom verlangen,
einen Telefonanschluss zu sperren, weil in einem Brief oder Telefonat
Beleidigungen geäußert werden", erläutert DENIC-Justitiar Stephan Welzel.
Das Gericht schloss sich voll und ganz der Rechtsauffassung der DENIC an
und lehnte den Erlass einer Einstweiligen Verfägung ab. Die DENIC habe
keinen Anteil an der behaupteten Rechtsverletzung und leiste auch keinen
entscheidenden Beitrag zu deren Verbreitung auf der beanstandeten Homepage.
Zudem bliebe selbst bei einer Löschung des Domainnamens die
Rechtsverletzung bestehen, da die Webseiten durch die direkte Eingabe der
IP-Adresse oder durch Verlinkung von einem anderen Domainnamen aus
weiterhin zu erreichen wären. (ps)
[Meldung: 24. Jul. 2001, 17:45] [Kommentare: 1 - 26. Jul. 2001, 08:50]
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