10.Jul.2001
AdvoGraf
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AdvoGraf: Abgemahnte brauchen keine Anwaltskosten zahlen
Wie am 03.07.2001 berichtet
wurden viele Anbieter von Internet-Newslettern von der Gesellschaft zum
Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten e.V.
(GSDI) abgemahnt, weil angeblich
gegen das Teledienstedatenschutzgesetz (§ 4 Absatz 1 TDDSG)
und den Mediendienstestaatsvertrag
(§13 Absatz 1 MDStV)
verstoßen wurde, wonach so wenig wie möglich personenbezogene Daten erhoben werden
sollten. AdvoGraf hat daraufhin eine Dokumentation erstellt, mit welcher bewiesen
wurde, dass es sich hier um Massenabmahnungen handelt. Die Zahl der bekannten
Abmahnungen beläuft sich derzeit auf 59.
Gestern forderte AdvoGraf in einem
Offenen Brief
daraufhin GSDI auf, in allen bisherigen
Fällen auf die Erstattung der Anwaltskosten zu verzichten und appellierte an GSDI-Vorstand
Dirk Felsmann, nicht länger durch eine offenbar rechtsmissbräuchliche Abmahnwelle das
wichtige Thema "Datenschutz im Internet" zu konterkarieren und ad absurdum zu führen.
Heute gegen Mittag erreichte AdvoGraf die Antwort von GSDI-Vorstand Dirk Felsmann
auf den Offenen Brief von gestern. In seiner Stellungnahme werden allen bislang
Abgemahnten die Anwaltskosten nachgelassen. Eine von den Abgemahnten abzugebende
Unterlassungserklärung wird als ausreichend angesehen, wenn sie bis zum 20. Juli 2001
bei den Rechtsanwälten Klingert & Kollegen in Hannover eingeht.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Titellink. (ps)
[Meldung: 10. Jul. 2001, 21:35] [Kommentare: 0]
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