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21.Mai.2001



BGH-Urteil: Gattungsbegriff als Domainname zulässig
Wie am 16.05.2001 berichtet, stand eine Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) an, die als richtungsweisend für den Umgang mit allgemeinbeschreibenden Web-Adressen galt. Der Bundesgerichtshof hat vergangenen Donnerstag eine Grundsatzentscheidung gefällt, nach welcher die Verwendung allgemein gültige Begriffe als Domainnamen nicht wettbewerbswidrig ist.

Gattungsbegriffe sind nun als Domainnamen grundsätzlich frei verwendbar. Damit wurde für die Internet-Branche ein wichtiges Urteil ausgesprochen.

Einschränkend wurde hinzugefügt, dass der Begriff nicht in die Irre führen und missbräuchlich benutzt werden darf. Eine endgültige Rechtssicherheit ist mit diesem Urteil noch nicht geschaffen. Bei dem Rechtsstreit um ´mitwohnzentrale.de´ muss nach Vorgaben der BGH-Richter zunächst von der vorherigen Instanz (OLG Hamburg) geklärt werden, ob die Internet-Nutzer davon ausgehen, dass es sich bei dem Betreiber der Seite um den einzigen derartigen Anbieter handelt.

Weitere Artikel zum Thema:
Uni Karlsruhe: Domainstreit: Die Entscheidung des BGH im Volltext
Heise: BGH-Richter verspricht Rechtssicherheit bei beschreibenden Domain-Namen
Heise: BGH: Gattungsbegriffe als Domainnamen frei
Spiegel: Bundesgerichtshof entscheidet in Sachen Domainrecht
Spiegel: Noch immer keine endgültige Rechtssicherheit
Internet Magazin: Gattungsbegriffe als Domainname nicht wettbewerbswidrig
ZDNet: Urteil: Gattungsbegriff als Domain bleibt zulässig
(ps)

[Meldung: 21. Mai. 2001, 12:42] [Kommentare: 1 - 21. Mai. 2001, 13:11]
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