29.Mär.2001
Heise [Newsticker]
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Heise: Kein Kostenanspruch für "Explorer"-Abmahnungen
Wir haben bereits mehrfach über die
Abmahnungen bzgl. "Explorer"
berichtet. Nun musste die Firma Symicron und ihr Rechtsanwalt Günter Freiherr
von Gravenreuth eine erneute Schlappe einstecken.
Heise berichtet wie folgt:
»Im Streit um Abmahnpraktiken gegenüber privaten Homepage-Betreibern hat der
20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf den Abmahnern einen kräftigen
Dämpfer erteilt: Ein Erstattungsanspruch für Anwaltskosten besteht nicht, wenn
die vorprozessuale Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich war.
Das geht aus der schriftlichen Urteilsbegründung zum Fall Strieder gegen
Symicron hervor, die jetzt vorliegt.
Die Krankenschwester Ulrike Strieder war von der Symicron GmbH, Inhaberin der
Marke "Explorer", abgemahnt worden, weil sie auf ihrer privaten Homepage das
Programm "FTP-Explorer" zum Download angeboten und mit der Benutzung des
Namens eine Markenverletzung begangen habe. Strieder verpflichtete sich zur
Unterlassung, weigerte sich aber, Anwaltskosten in Höhe von 1633,80 Mark
zuzüglich Umsatzsteuer zu bezahlen, die ihr der Anwalt der Symicron, Günter
Freiherr von Gravenreuth, in Rechnung gestellt hatte.
Der Senat entschied, dass Strieder die Anwaltskosten nicht bezahlen muss.«
Kompletter Artikel siehe Titellink. (ps)
[Meldung: 29. Mär. 2001, 00:56] [Kommentare: 4 - 30. Mär. 2001, 08:53]
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