15.Okt.1999
bonnanwalt Redaktion
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LG Bochum: "webspace" - Entscheidung
Der Inhaber des Markennamens "Webspace" mußte in der 1. Instanz eine
Niederlage einstecken. Die 14. Kammer für Handelssachen hat dem Widerspruch
gegen die erwirkte einstweilige Verfügung des Markeninhabers 'Webspace'
Klaus Thielker stattgegeben. Ein Grund ist, daß das Gericht keinen
markenmäßigen Gebrauch feststellen konnte. Genaures zum Urteil kann
man dem Titellink entnehmen.
Nachtrag 15.10.1999:(Sven Drieling)
Gekürzt auf kurze Wiedergabe des Inhalts und Verweis auf Originaltext.
(ps)
[Meldung: 15. Okt. 1999, 08:00] [Kommentare: 0]
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