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amiga-news.de Forum > Get a Life > Tipps zu angehender Selbstständigkeit? | [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ] |
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08.12.2001, 23:53 Uhr Elevoltek Posts: 912 Nutzer |
Hi; Eventuell gibt es Einige unter Euch, die beruflich selbstständig sind. Da ich demnächst auch diesen Schritt gehen möchte, und mir über den finanziell besten Weg noch nicht so im Klaren bin, habe noch so einige Fragen: --------------------------------------------------------- 1. Überbrückungsgeld: Wie lange bekommt man Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt? Bekommt man das einstige Bruttogehalt, und muß dann die steuerlichen Abgaben neben der Pflichtversicherung selbst abführen? Wird das Überbrückungsgeld zum zu versteuernden Einkommen hinzugezählt? 2. Steuerklasse: Ich wohne mit meiner Freundin und unserem Kind in einer Wohnung. Meine Freundin hat als alleinstehende Mutter die Steuerklasse 2. Ich habe als arbeitsloser Alleinstehender noch immer die Lohnsteuerklasse 1. (Wir wohnen in einer 'Wohngemeinschaft mit getrennten Haushalten', deswegen jeweils 'Alleinstehend') Würden sich die Lohnsteuerklassen (und somit die abzuführende Einkommenssteuer) ändern, wenn ich ein liiertes, familiäres Verhältnis mit meiner Freundin und unserem Kind angebe (einer die 3, der andere die 4)? 3. Einkommenssteuer: Wieviel Prozent Einkommenssteuer würde ich in Selbstständigkeit zahlen? Ändert sich in Bezug auf die Selbstständigkeit (etwa nach der Verdiensthöhe, o.ä.) meine Lohnsteuerklasse? Wird das Überbrückungsgeld zum zu versteuernden Einkommen hinzugezählt? 4. Sonstige Bezuschussungen: Gibt es, (Standort Berlin, evtl. Brandenburg) wenn man eine Fa. eröffnet, noch irgendwelche Zuschüsse aus irgendwelchen Töpfen? ----------------------------------------------------------- Dank schonmal im Voraus für jegliche Hilfe. Gruß, Frank. [ Dieser Beitrag wurde von Frank_Gutschow am 08.12.2001 editiert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
09.12.2001, 02:01 Uhr Wolfman Posts: 3669 Nutzer |
Vielleicht blöde Antworten (sorry, ich bin "Staatsdiener" - peinlich ist für mich allerdings, dass ich in einem Bereich arbeite, wo ich eigentlich über das, was Du fragst, was wissen sollte ), aber: 1.: Arbeitsamt fragen (oder http://www.arbeitsamt.de ) 2.: Finanzamt, Lohnsteuerhilfe oder Steuerberater fragen 3.: siehe 2. - wobei: Lohnsteuerkarte bei Selbständigkeit ? Normalerweise musst Du da eben ne Steuererklärung (Einkommenssteuer, Umsatzsteuer etc.mit allen Einnahmen und Ausgaben) machen, Lohnsteuer gibts i.A. nur bei "abhängig" Beschäftigten. Handelt es sich eher um eine Scheinselbständigkeit ? Auch wenns mich nix angeht, aber von sowas würde ich abraten (ich arbeite beim Sozialamt und hab da schon ein paar Kunden gehabt, die wegen sowas zum "Sozialfall" wurden) 4.: k.A. -- Bikers Amigas and good Whiskey get better with age [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
09.12.2001, 18:17 Uhr hjoerg Posts: 3854 Nutzer |
Hallo Frank Gutschow, erstmal ist es eine gute Idee sich vorher sachkundig zu machen. Vielleicht kannst Du auch mal beschreiben was genau Du vorhast. Also, ich will hier niemanden widersprechen (Staatsdiener), aber eins muß Klar sein: Nur Du und Deine Initiative ist von Erfolg gekrönt. Verlass Dich nicht auf Auskünfte von behördlichen Stellen. Die Lügen zwar nicht, aber Schweigen und Unkenntnis in Bezug auf Deine Rechte kommen sehr oft vor. Sie haben ja auch gelernt (studiert) für den Staat zu denken und zu handeln , nicht für Dich ! Hiho, erstens ist wichtig, Du hast es selbst schon erkannt, alle Mittel müssen (!) vorher beantragt werden. Mit vorher meine ich ein "Gewerbe anzumelden". Mittel vom Arbeitsamt sind eine "kann"-Bestimmung , die räumlich und individuell gehandelt werden. Also beim Amt erkundigen und Anträge stellen. Steuerlich dürften diese nicht relevant sein. Steuerklassen gibt es bei einer Selbstständigkeit nicht. Einkommensteuer: Ist eigentlich erstmal nicht so wichtig. Aber: Sie wird nach dem Gewinn berechnet. Vermutlich bei Dir erstmal eine einfache Einnahme/Überschussrechnung. Die Steuer gilt mit der Gewerbeanmeldung. Wichtig hier : Alle , auch vorher gemachten Ausgaben, welche zur Gewinnerzielung notwendig sind, werden berücksichtigt. Im ersten Jahr werden vermutlich Deine Ausgaben die Einnahmen übersteigen, so daß die Steuer nicht gezahlt werden muß. Im Gegenteil, Du kanst von sämtlichen Kosten (s.o.) die Mehrwehrtsteuer sofort zurückverlangen ! (Antrag) So nun noch schnell zu den "Zuschüssen": Du brauchst(vorher s.o.) ein klares anerkanntes Konzept zur Gewinnerzielung ! Desweiteren ist es wieder eine "kann"-Bestimmung ! Und drittens kann(bzw.tut es) bis zu 2(Zwei) Jahren dauern, zum eine Zustimmung zu erhalten. In dieser Zeit darf das Gewerbe nicht angemeldet sein! Du kannst mich gern auch persönlich anmailen, falls interesse besteht. -- CU by ---AMIGA-DREAM 2001--- ---with XXL ) hjörg [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
10.12.2001, 02:22 Uhr Elevoltek Posts: 912 Nutzer |
Hi; Erstmal möchte ich Euch für die Tips danken. Zitat: Vereinfacht dargestellt: Das Segment ist der Modellbau. Ich kaufe Material, stelle daraus Modelle her (bewerbe Diese), und verkaufe Diese an Endkunden. Zitat: Das bedeutet, sie müssen mir kein Überbrückungsgeld zahlen? Und wenn, zahlen sie mir dann das ehemalige Brutto- oder Nettoeinkommen? ... ist mir halt auch deswegen fraglich, weil sie steuerlich nicht relevant sein sollen, was jetzt in meinen Ohren so klingt als würden sie nicht in spätere Berechnungsgrundlagen miteinbezogen werden. Zitat: Das klingt ja gut, so in etwa wird es auch kommen. Wird die Einkommenssteuer von insgesamt gemachten Umsatz berechnet, oder von dem mir übrigbleibenden Bruttogehalt (nach Abzug aller Kosten)? ... ich denke mal Letzteres, oder ? Wären ja sonst horrende Summen. Zitat: Aha! Dann braucht man nicht bis zum Jahresende zu warten? Ist das nur im ersten Jahr so, oder bezieht sich das immer auf Zeiten in denen mehr investiert wurde als Einnahmen gemacht wurden (Soetwas ist ja bei z.B. eventuellen Expansionen nicht auszuschließen) Zitat: Das Konzept muß von 'nem Steuerberater begutachtet und 'für gut befunden' sein, habe ich gehört. Das würde ja bedeuten, dass ich erst in zwei Jahren in die Selbstständigkeit gehen könnte?? Gruß, Frank. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
10.12.2001, 02:37 Uhr Joggl Posts: 72 Nutzer |
wie ich die erfahrung gemacht habe bekommt man 60% des letzten Netto gehaltes, gerechnet aus dem Verdienst der letzten 12 Monate. Sämtliche Abgaben werden komplett vom Arbeitsamt übernommen, sofern du noch eine Pflichversicherung hast und keine Private. Bin zwar nicht selbstständig, doch dafür schon des öfteren kurze Zeit Arbeitslos. P.S.: wenn ihr die Steuerklassen 3 und 4 habt, sind die Steuerlichen Abgaben geringer. [ Dieser Beitrag wurde von Joggl am 10.12.2001 editiert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
10.12.2001, 10:51 Uhr hjoerg Posts: 3854 Nutzer |
Hiho Frank Gutschow, Im Modellbau kenne ich mich nun gar nicht aus. Hat aber mit den Grundfragen auch nichts am Hut. Arbeitsamt , wie gesagt erkundigen. So weit ich informiert bin läuft einfach die Höhe deines Arbeitslosengeld's weiter. Aber erkundige Dich beim örtlichen Arbeitsamt ! Einkommensteuer nur vom Gewinn. (muß nicht gezahlt werden) Umsatzsteurer(z.Z.16%) vom Umsatz(alles was Du verkaufst). (muß gezahlt werden) Gewerbesteuer(ist örtliche Höhe). (muß vermutlich,Finanzamt fragen, die ersten Zwei Jahre nicht gezahlt werden) Ich denke in Deinem Fall: Im ersten Jahr passiert folgendes Behörden) 0.Vorbereitung...inlc. Buchführung ! Einnahme/Überschussrechnung ! 1.Gewerbe anmelden (so spät wie möglich) ; Mein Tipp: Versuche in Deiner Freizeit (Arbeitslosenzeit) das Gewerbe auszufüheren. Wenn der Aufwand oder die Einnahmen Deine Vorstellungen erreicht haben, dann vollziehe den Schritt in die Selbstständigkeit. Du kannst immer auch nebenher Selbstständiger sein !!! D.h. im Arbeitsverhältnis solltes Du das natürlich mit dem Arbeitgeber klären ! Das hat für Dich die meisten Vorteile z.B. Versicherungen, Zeitaufwand, Krankheit/Unfall , Kostenersparnis u.v.m. 2.... Uuuuppppsss habe keine Zeit mehr melde mich wieder ! -- CU by ---AMIGA-DREAM 2001--- ---with XXL ) hjörg [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
10.12.2001, 18:41 Uhr Schorchgrinder Posts: 617 Nutzer |
1. In der Handwerkskammer fragen wo wie du dich anmelden musst(Kann Hwka sein aber auch nur ne Innung) 2. Wichtig Berufsgenossenschaft :welche BG und was du da bezahlen mußt und das solltes du von anmeldung des Gewerbes machen. Wenn du keine Angstellten hast und nicht mußt würde ich die BG abmelden.(kostet ein Haufen Geld für evt null Leistung) 3. Fördermittel nun kommt aufs alter Region usw an aber wenn du 3 Monate Arbeitslos vor anmeldung des Gewerbs bixt kannst du vom AAmt und der EU gefördert werden. Hierbei ist wichtig ob Dalehn oder nicht rückzahlbares D. oder Starthilfe ,es gibt sachen wo man das Geld für X-Beliebige Sachen ausgeben kann und manche nur für Geräte ect(ist bei der Stelle anzumelden und nach zuweisen) Der Harken ist eh das manche Gelder versteuert werden müsssen und du eine Zeit selbständig bleiben mußt egal ob das Geschäft läuft oder nicht.Ansonsten kann es passiern das du die Fördermittel zurückzahlen musst. 4 Die Steuerklasse bleibt unverändert II/III (müßte es in deinem Fall sein,ich habe I ;-)) 5 Du mußt Umsatzsteuer zahlen das kannst du festlegen wann ob jährlich , Quartal" oder Monatsweise. Das sagt dir dann schon dein Finanzamt ,das hängt auch von der Höhe ab,den ab einen Gewissen einkommen zahlts du Lohnsteuer /Körperschaftssteuer und musst dir einen Steuerberater nehmen. Ich denke mal eine GmbH willst du nicht gründen . Da gibt das Finanzamt auch noch hinweise ,aber das hängt auch vom Bearbeiter und dem Standort den Famt ab. Naja und ansonsten kann ich dir nur empfehlen alles schriftlich mit dem Kunden und Geschäftspartnern auszumachen. D.H. Auftragsbestädigung ,Höhe des Gelds für Nebenkosten usw Ich weis nicht wo du Krankenversichert bist aber Privat ist besser und meist preiswerter(wenn du Krankheiten hast die chronisch sind dann vergiss es) Noch dazu wäre anzuraten mehrere Angebote einzuholen und vor begin einen komplett Check von sich vor nehmen zulassen und den dann bei der Krankenkasse mit einreichen. Ansonsten könnte es passiern das die sich rausreden und sagen das das bei der Anmeldung bewust verschwiegen worden ist. D.H. sie zahlen keine Pfennig bzw Cent. Wenn du einen Kredit brauchen solltest dann kommt mittler Weile nur noch die Sparkasse in Betrach,auch sollen da sie Konditionen für Geschäftskunden gut sein.(ich bin kein Fan der Spaßkasse und auch nicht da ,da sie sich als unflexsibel erwissen hat) So es gibt so viel Sachen ,aber die Fallen mir auch erst noch später ein. -- CU Schorchgrinder aMIGA & canniBAL CORpse rULES 123456789 987654321 [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
12.12.2001, 01:40 Uhr Elevoltek Posts: 912 Nutzer |
Hi; Erstmal, heißen Dank an alle! Nun wirds langsam etwas heller. Ich denke ich werde vielleicht zumindest für die ersten drei Monate das Gewerbe nebenberuflich betreiben. Zudem kann man dann auch den Markt abchecken, ohne davon leben zu _müssen_. Den Einflusses der neuen Währung würde ich mir auch eher gern ersteinmal von der Tribüne aus ansehen, da ich denke dass sich evtl. der Mittelstand spalten könnte, was meinen potentiellen Kundenkreis stark verkleinern könnte. Ausserdem könnten dann Anbieter aus dem Ostblock eine für mich verhehrende Konkurrenz werden (Das von mir gewählte ist auch solch ein gefährdetes Segment). Das muß ich alles nochmal gut durchdenken. Falls Ihr noch Infos habt: Immer her damit. Machen will ich das auf jeden Fall, es steckt schon zuviel Investition drin. Gruß, Frank. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
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