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amiga-news.de Forum > Get a Life > Feuerwerkskörper In Teens Händen | [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ] |
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06.01.2004, 09:39 Uhr Solar Posts: 3680 Nutzer |
Zitat: ...der wahlweise von innen einfach öffnen. Sprengwirkung im Sinne von kaputt machen entwickeln Böller nämlich nur, wenn sie eingesperrt werden (Hand, Briefkasten, Zigarettenautomat... :-D ). Zitat: Wahrscheinlich. Bei mir war's ein Böller Marke 7,62 x 55mm, der Effekt derselbe... ich freu' mich schon auf unser Baby, die Lütten treffen immer sehr sicher die Frequenz, bei der bei mir erst mal ein paar Stunden nix mehr geht. ;-) [ Dieser Beitrag wurde von Solar am 06.01.2004 editiert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
06.01.2004, 18:34 Uhr Archeon Posts: 1811 Nutzer |
Will mal ehrlich sein, als Teen habe ich ja auch mist gebaut, zwar nicht Sache zerstört aber Leute aus dem Schlaf gerissen, so 2-3 Uhr Morgens! Wie ? Naja ich hatte die Idee gehabt die Lunte am Böller mit einem Räucherstäbchen künstlich zu verlängern. So das diese erst nach 30min hoch gehen würde. Habe die Preparierten Böller dann an den Straßenrand deponiert, dann bin ich in ruhe und gemütlichkeit heim gegangen Im Bett später hörte ich bei halb geöffneten Fenster fern die schweren Detonatione. Aber da ich ja nicht da war sondern zu Haus? Naja die bösen Buben draußen ne ne [ Dieser Beitrag wurde von Archeon am 06.01.2005 editiert. ] [ Dieser Beitrag wurde von Archeon am 06.01.2004 editiert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
06.01.2004, 21:49 Uhr Henner Posts: 204 Nutzer |
Zitat: Schon mal drüber nachgedacht, warum die Zündschnur nur max 5 Sek. Dauer hat, warum drauf steht, daß man den Explosionskörper auf den Boden legen, anzünden und dann sich rasch entfernen und warum man ihn nicht werfen soll (darf)? Ein Sprengsatz - und das sind die Böller, da sie Gliedmaßen abreißen können und tun - dürfen keinesfalls mit einer Zündverlängerung im öffentlichen Bereich, geschweige auf der Straße oder auf fremden Grundstücken deponiert werden. Was glaubst Du was passiert, wenn nachts um 2-3 Uhr eine junge Frau mit 5jährigem Kind die Straße lang läuft, auf dem Heimweg des (Schwieger-)Elternbesuches und läuft da so auf dem Bürgersteig und da liegt in der Rinne, uneinsehbar durch Fahrzeuge, Gestrüpp etc. nun ein zündzeitversetzter dicker Böller und in dem Moment wie das kleine Kind an der Hand der Mutter (oder auch im Kinderwagen) daran vorbei geht, geht das ganze ding hoch. Nicht nur das Gehör des Kindes ist gefährdet, wie man sich leicht vorstellen kann! Wenn jemand zu Silvester oder an irgendeinem anderen Tag oder Uhrzeit einen Böller auf eine Mutter mit Kind wirft, wird daraus eine Strafsache, man wird vorbestraft und kann ggf. dafür in den Knast wandern. Warum ist das, was Du da so als ungefährlicher als Sachbeschädigung beschrieben hast, nun wohl (ggf. fahrlässige) gefährliche Körperverletzung? Das Veranschauungsbeispiel ließe sich fortführen. Ein Böller mit illegaler Zündzeitverlängerung in einen Garten geworfen. Der Mieter/Besitzer kommt später zu ruhigeren Zeit aus irgendeinem Grund in den Garten (auf den Balkon etc.), aus welchem Grund auch immer, ist ja sein Ding, und steht in gefährlicher Nähe des zündelnden Böllers. Was kann passieren? Alles! Nicht umsonst sind die Vorschriften für Böller zu Silvester so dermaßen streng und der Einsatz zeitlich limitiert, damit sich die Bevölkerung auf den Einsatz von Böllern auf den Straßen einstellen kann. Nicht umsonst wird es niemals eine Zulassung für längere Zündzeiten oder gar Zündzeitspielerein (Fernzündung, Zündzeitverlängerung) geben, weil dies eine viel zu hohe Gefahr darstellt und ggf. als Waffe deklariert werden müßte. Daß man mittlerweile für eine Schreckschußpistole den Kleinen Waffenschein braucht - mußte ich leider auch letztes Jahr machen, oder meine Walther veschrotten - und das Klappmesser (etc.) völlig verboten sind, hast Du doch sicher mitbekommen. - Henner [ Dieser Beitrag wurde von Henner am 06.01.2004 editiert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
06.01.2004, 23:11 Uhr Archeon Posts: 1811 Nutzer |
Weist du ich bin mittlerweile anfang 30 ! Ich sprach als ich noch Teen war, das heißt ich war da 16-17 Jahre gewesen. Klar heute würde ich bestimmt nicht mehr machen. Ich sprach ja nur das ich ja auch kein Engel war, aber ich habe keine Briefkästen zerstört oder Sachen dadurch in Brand gesetzt. Ich habe schon auf Gefahrenquellen geachtet. Aber ich will ja nicht wissen was andere so damals anstellten. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
07.01.2004, 04:25 Uhr Henner Posts: 204 Nutzer |
Zitat: Bin auch fast 30, darum geht es nicht. Es geht ums Prinzip. Deine Formulierungen lesen sich, was sich an vielem festmachen läßt, als wenn Du Da Deinen Spaß dran hattest dies zu tun, Dir ins Fäußtchen gelacht hast, daß die Böller ohne Deine Anwesenheit hochgingen und (!) dabei Dir gedacht hast, daß Du dennoch keine Sachbeschädigung an Briefkästen etc. begangen hast. Ergo, Du nimmst für Dich zumindest für die Vergangenheit in Anspruch, nichts "Schlimmes" wie die anderen getan zu haben, lediglich mal die Zündzeitverlängerung. Ergo spielst Du das runter, als wenn es unter der Sachbeschädigung stünde. Letzlich ist das ganze heute auch scheiß egal :) Aber meine Ausführungen sollten veranschaulichen, daß die Verlängerung der Zündung um 30 Minuten (etc.) eine enorme Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Für Leib und Leben. Auch wenn es nur Jux ist, die Böller eigentlich nur Silvester- böller sind, usw. Würdest ja auch nicht Leuten den Böller in die Jacke stecken, etc. Aber stell Dir vor die Jungs sammeln nach 2 Uhr nicht hoch gegangene Böller und in dem Moment wie der Junge den in der Hand hat, geht der hoch. Wenn Dich einer dabei erwischt hätte, wärst Du schon wegen versuchter fahrlässiger (ggf. schwerer) Körperverletzung dran, oder was es juristisch noch darüber gäbe. Dann stecke ich lieber (damals ;-) D-Böller in Briefkästen und hinterlasse verschmorrte Post (etc.), als daß ich ZEITBOMBEN in der Gegend verteile. Darauf würde auch eine Anklage hinauslaufen, egal ob es zu einem Unglück letztlich gekommen ist. Nur dazu muß einer das hart durchziehen und wie wir alle wissen, ist mit der Polizei zu Silvester wegen Mibrauchs von einfachen Böllern nicht zu rechnen. Ich wollte nur mal, daß dadrüber nach gedacht wird. Zündzeitverlängerung und Explodieren lassen ohne Anwesenheit sind nicht nur illegal, sondern gefährlicher als jede Sachbeschädigung. Ente ;) -- Henner [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
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