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28.07.2003, 17:05 Uhr

Thorty
Posts:
[Ex-Mitglied]
Wißt Ihr eigendlich schon welche Krankenkasse ihre Beiträge schon gesenkt haben und um wie viel? Welche ist nun die günstigste?

Gedenke nämlich ein Wechsel von der AOK Rheinland...
--
AMIGA User sind irgendwie ein Stück individueller !

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28.07.2003, 17:53 Uhr

ylf
Posts: 4112
Nutzer
Zitat:
Original von Thorty:
Wißt Ihr eigendlich schon welche Krankenkasse ihre Beiträge schon gesenkt haben und um wie viel? Welche ist nun die günstigste?

Gedenke nämlich ein Wechsel von der AOK Rheinland...
--
AMIGA User sind irgendwie ein Stück individueller !

AOK ist immer teuer ...

Günstig ist z.B. die BKK der Mobil-Oil.

bye, ylf

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28.07.2003, 18:59 Uhr

Thorty
Posts:
[Ex-Mitglied]
Hast Du irgendeine Anschrift der BKK?

Auf wie viel Prozent ist den der Prozentsatz der BKK?
Die AOK hat glaubig 13,7% wenn ich mich nicht irre...
--
AMIGA User sind irgendwie ein Stück individueller !

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28.07.2003, 19:01 Uhr

ArminHuebner
Posts: 1349
Nutzer
@ Thorty

> Welche ist nun die günstigste?

Auch wenn dir hier jemand mit bestem Gewissen darauf antworten sollte, wirst Du wohl kaum etwas davon haben;
denn Krankenkassen-Beiträge sind abhängig vom (Eintritts-)Alter, den beanspruchten Tarifen und bestimmt noch
vielen anderen Dingen. Außerdem sollte man nicht nur auf die Beitragshöhe schielen, sondern muss auch beachten,
welche konkreten Leistungen im Ernstfall dahinter stecken.
Soweit mir bekannt ist, kann man eine Krankenkasse auch nur dann wechseln, wenn sie ihre Beiträge erhöht hat.

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28.07.2003, 23:43 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von ArminHuebner:
Auch wenn dir hier jemand mit bestem Gewissen darauf antworten sollte, wirst Du wohl kaum etwas davon haben;
denn Krankenkassen-Beiträge sind abhängig vom (Eintritts-)Alter, den beanspruchten Tarifen und bestimmt noch
vielen anderen Dingen.


Das gilt für Privatversicherung. Nicht aber in der GKV. Alle Kassen, die für die GKV zugelassen sind, müssen Antragsteller ohne Gesundheitstest und ohne Ansehen der Vorgeschichte zum selben Beitragssatz aufnehmen. Sie dürfen niemanden, der in ihrem Einzugsgebiet wohnt, ablehnen.

Allerdings: Das Durchschnittsrisiko aller Versicherten einer Kasse bestimmt zu einem nicht unerheblichen Teil die Höhe des Beitragsatzes (neben den Verwaltungskosten und des zu zahlenden Risikostrukturausgleichs an die AOKs).

Zitat:
Original von Holger:
Außerdem sollte man nicht nur auf die Beitragshöhe schielen, sondern muss auch beachten, welche konkreten Leistungen im Ernstfall dahinter stecken.


Fast 95% aller Leistungen in der GKV sind gesetzlich festgelegt. Es ist auch gestzlich geregelt, wieviel Kassen wofür zuzahlen dürfen und wofür nicht.

Lediglich die restlichen 5 % obliegen der Kasse. Das sind z. B. Beszahlung von Akkukunkturbehandlungen o.ä. Leistungen im Bereich Alternativmedizin. Das kann auch die volle oder teilweise Kostenübernahme für neue, noch nicht erprobte Behandlungsmethoden sein. Hier muss abgewägt werden, was einem wichtig erscheint.

Was auch abgewägt werden muss, ist z. B., ob man Wert auf eine Beratungsstelle in der Nähe des Wohnortes legt (macht's teurer) oder man mit einer Direktkasse und Beratung oder Kontakt nur über Telefon, Fax, Internet zufrieden ist (günstiger).

Zitat:
Original von Holger:
Soweit mir bekannt ist, kann man eine Krankenkasse auch nur dann wechseln, wenn sie ihre Beiträge erhöht hat.


Versicherte in der GKV können seit dem 01.01.02 jederzeit den Anbieter wechseln. Jetzige Kasse kündigen - schriftlich und fristgerecht zum Ablauf der jeweils übernächsten Monats (z. B. mit Kündigungsschreiben vom 03.09.03 mit Wirkung zum 31.11.03), diese muss binnen 14 Tagen die Kündigung schriftlich bestätigen. Diese Kündigungsbestätigung reicht man nebst Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse ein. Von der neuen Kasse bekommt man eine Mitgliedsbestätigung, die man dann unverzüglich dem Arbeitgeber vorlegen muss.

Ausnahme vom Kündigungsrecht: Bei Arbeitgeberwechsel muss vor der Kündigung eine min. 18 Monate dauernde Mitgliedschaft bei der alten Kasse bestanden haben, die zum Termin des Arbeitgeberwechsels vorausschauend wirksam gekündigt wurde.

Nach dem Wechsel muss man min. 18 Monate bei der neuen Kasse bleiben, bevor man wieder welchsen kann. Sonderkündigungsrecht bei Erhöhungen des allgemeinen Beitragssatzes.

Umfangreiche Informationen zum Thema Krankenkassenwechsel und auch Infos über verfügbare Kassen und deren Beiträgssätze (Achtung: Nicht jede Kasse ist in der GKV für jede Region geöffnet!) findet ihr
hier.
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Lebe den Tag!

http://www.jacobs.privat.t-online.de/ (Letzte Änderung: 10.07.03)

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28.07.2003, 23:46 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Thorty:
Auf wie viel Prozent ist den der Prozentsatz der BKK?
Die AOK hat glaubig 13,7% wenn ich mich nicht irre...


Schau auf deine Entgeltabrechnung. Dort muss der Prozentsatz angegeben sein, den du für die KV bezahlst. Das mal 2 ergibt den vollen zu leistenden Beitragssatz. AOK Rheinland = 13,9 % allgemeiner Beitragssatz.



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