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amiga-news.de Forum > Get a Life > Kündigung Untermietvertrag [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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15.03.2010, 20:26 Uhr

Rudi
Posts: 835
Nutzer
Hallo Leute,

natürlich werde ich hier keine umfassend-juristische Auskunft bekommen, aber vieleicht hat jemand von euch schonmal ähnliche Probleme gehabt oder zumindest ein paar Links zum Schlaulesen.

Hier mein Fall:

Vor ca. dreieinhalb Jahren haben sich eine gute Freundin und ich uns aus finanziellen und praktischen Gründen
dazu entschlossen zusammen in einer Zweier-WG zu wohnen. Ich bin Hauptmieter und hab mit meiner Mitbewohnerin
leider keinen schrifftlichen Untermietvertrag abgeschlossen, nur mündliche Absprachen.
Bislang hat ja das Zusammenwohnen eigentlich ganz gut geklappt. Jetzt häufen sich leider immer mehr die
Streitereien.

Wir bewohnen jeweils 2 Zimmer. Bad und Küche wird natürlich geteilt.

Jetzt weigert sich meine Mitbewohnerin Miete für eines ihrer Zimmer zu Zahlen, da sie aus ihrer Sicht das Zimmer
nicht nutzt. Sehr wohl hat sie dort neben anderen Dingen Möbel und einen Kleiderschrank samt Wäsche abgestellt.
Auch wenn sie das Zimmer leerräumt, ist das sicherlich kein Grund für eine Mietminderung!?

Nun spiele ich mit den Gedanken, das Untermietverhältnis aufzulösen.
Ich hätte sogar schon einen Nachmieter: Meinen Bruder sucht eine neue Wohnung und wäre bereit mit mir eine
"Geschwister-WG" einzugehen.

Was habe ich bei der Kündigung meiner Untermieterin zu beachten? Auch hinsichtlich meines Vermieters.

Ich fasse nochmal zusammen:

- wir haben nur einen mündlichen Untermietvertrag
- meine Untermieterin weigert sich, die Miete für eines ihrer bislang noch genutzten Zimmer zu zahlen
- ich hätte meinen Bruder als Nachmieter (Stichwort: Eigenbedarf)

Gruß... Rudi

--
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15.03.2010, 21:08 Uhr

Ralf27
Posts: 2779
Nutzer
Hm, für mich liest sich das so, das sie eigentlich da kein Wohnrecht hat, bzw. da nix schriftlich ist, könnte mann sie ja quasi einfach vor die Tür setzen und sie könnte nix machen. Jedenfalls sieht das für mich recht eindeutig aus. Bin aber kein Fachmann. :)
--
http://www.alternativercomputerclub.de.vu

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15.03.2010, 21:33 Uhr

Rudi
Posts: 835
Nutzer
Zitat:
Original von Ralf27:
Hm, für mich liest sich das so, das sie eigentlich da kein Wohnrecht hat, bzw. da nix schriftlich ist, könnte mann sie ja quasi einfach vor die Tür setzen und sie könnte nix machen. Jedenfalls sieht das für mich recht eindeutig aus. Bin aber kein Fachmann. :)
--
http://www.alternativercomputerclub.de.vu


Hmmm... so "einfach" scheint es wohl nicht zu sein:
Ich habe gerade das in einem Rechts-Forum gefunden:

-------------------------------------------------

>Wie bekomme ich meinen Mitbewohner raus?
Zahlt Dein Mitbewohner nun einen Mietanteil oder nicht?

Falls er Miete an Dich zahlt, hat er einen Untermietvertrag mit Dir.
Du kannst ihm dann ohne Grund mit 6-Monatsfrist kündigen gem. § 573 a II BGB.
Im Kündigungsschreiben musst Du angeben, dass Du die Kündigung auf diesen §§ stützt.

Außerordentliche Kündigung nur bei vertragswidrigem Verhalten (i. d. R. nach vorheriger Abmahnung).

Wenn er nicht auszieht, bleibt Dir nur die Räumungsklage, egal ob er einen Mietvertrag hat oder nich
--------------------------------------------------

Meine Mitbewohnerin hat bislang ihren Mietanteil immer pünktlich gezahlt.

Gruß... Rudi


--
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15.03.2010, 21:43 Uhr

Ralf27
Posts: 2779
Nutzer
Moment, es gibt doch kein Mietvertrag, oder seh ich das falsch? Quasi hat sie nichts in der Hand. Es gibt also offiziell keine Untermieterin. Insofern...
--
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15.03.2010, 22:04 Uhr

Rudi
Posts: 835
Nutzer
Zitat:
Original von Ralf27:
Moment, es gibt doch kein Mietvertrag, oder seh ich das falsch? Quasi hat sie nichts in der Hand. Es gibt also offiziell keine Untermieterin. Insofern...
--
http://www.alternativercomputerclub.de.vu


Grundsätzlich sehe ich das auch so! Aber ein Vertrag muss ja nicht unbedingt schriftlich zustande kommen...
Aber ich denke, daß ich -sollte es hart auf hart kommen- am längeren Hebel sitze.

--
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[ Dieser Beitrag wurde von Rudi am 15.03.2010 um 22:06 Uhr geändert. ]

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15.03.2010, 23:09 Uhr

AMIGAfan78
Posts: 173
Nutzer
@Rudi:

Hallo, ein Untermietvertrag kommt meines Wissens nicht durch einfache Zahlung (Bar oder Überweisung) an Dich zu stande. Die Beträge könnten ja für vielerlei sein.

Ich denke den längsten Hebel hat dein Vermieter:) schliesse Dich mal mit dem kurz, dem mustest Du ja damals vom Untermietsverhältnis auch unterichten. Solte jetzt ev. die Gesammtmietzahlung sogar gefährdet sein, halte ich diesen Schritt für gut. Er weis sicher bescheid.?!!
--
http://www.amigafan.npage.de

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15.03.2010, 23:26 Uhr

Rudi
Posts: 835
Nutzer
Zitat:
Original von AMIGAfan78:
@Rudi:

Ich denke den längsten Hebel hat dein Vermieter:) schliesse Dich mal mit dem kurz, dem mustest Du ja damals vom Untermietsverhältnis auch unterichten. Solte jetzt ev. die Gesammtmietzahlung sogar gefährdet sein, halte ich diesen Schritt für gut. Er weis sicher bescheid.?!!
--
http://www.amigafan.npage.de


Über den Hebel des Vermieters kann ich nichts sagen, aber ich habe einen Langen :)

Spass beiseite... Ich hab eh vor, morgen zu den Vermietern rüber zu gehen. Mit denen haben sowohl meine Mitbewohnerin wie auch ich ein gutes, fast freundschaftliches Verhältnis.

Das mit der Gesammtmietzahlung ist sicherlich ein gutes Argument.

--
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[ Dieser Beitrag wurde von Rudi am 15.03.2010 um 23:28 Uhr geändert. ]

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16.03.2010, 18:40 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
Nutzer
@Rudi:
Wenn es eine gute Freundin ist, solltest Du mal lieber mit Ihr das Gespräch suchen, anstelle nach irgendwelchen juristischen Winkelzügen zu suchen, um sie rauszuwerfen.
Solltest Du es aber doch auf dem rechtlichen Weg versuchen, solltest Du nicht in einem Forum mit der Spezialausrichtung "Computer" die Lösung suchen - was durch die bisherigen Beiträge ja nochmal unterstrichen wird, die nicht gerade fachlich fundiert sind,...

Ciao,
Andreas.

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16.03.2010, 23:05 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Rudi:

http://www.frag-einen-anwalt.de/

Sei vom menschlichen Aspekt her noch zu erwähnen, dass sich eine Geschwister-WG ohne schriftlichen Vertrag auf längere Sicht nicht zwangsläufig einfacher gestalten muss.

Dass Untervermietung grundsätzlich der Zustimmung des Wohnungsvermieters bedarf, weißt Du vermutlich schon.
--
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17.03.2010, 12:46 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von Rudi:
Falls er Miete an Dich zahlt, hat er einen Untermietvertrag mit Dir.
Du kannst ihm dann ohne Grund mit 6-Monatsfrist kündigen gem. § 573 a II BGB.
Im Kündigungsschreiben musst Du angeben, dass Du die Kündigung auf diesen §§ stützt.

Etwas anderes ist aber eine Kündigung im beiderseitigem Einvernehmen. Wenn der Untermieter wie hier erklärt, den bestehenden Untermietvertrag über zwei Zimmer nicht fortführen zu wollen, aber an einem neuen Mietverhältnis über ein Zimmer interessiert zu sein, entspricht das am ehesten einer Änderungskündigung. Nimmt der Mieter den neuen Vertrag nicht an, ist die beiderseitige Kündigung perfekt. Eine Teilkündigung ist hier nicht möglich, da ein Untermietvertrag keine Aufschlüsselung über Mietanteile enthält (schon gar nicht, wenn er nur mündlich existiert), sondern eine Mietsache (zwei Zimmer plus Gemeinschaftsräume) zu einem festen Preis vermietet. Über einen Untermietvertrag bezüglich einer anderen Mietsache (ein Zimmer plus Gemeinschaftsräume) zu einem neuen Preis muss Einigkeit herrschen, sonst kann kein neuer Vertrag zustande kommen.

--
Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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17.03.2010, 12:50 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von Andreas_B:
@Rudi:
Wenn es eine gute Freundin ist, solltest Du mal lieber mit Ihr das Gespräch suchen, ...

Das ist unbestreitbar ein guter Rat, aber vermutlich wurde das bereits versucht. Ansonsten kann ich mir auch nicht vorstellen, wie eine einvernehmliche Lösung mit jemanden möglich sein soll, der meint, für ein nicht genutztes Zimmer nicht zahlen zu müssen, wenn noch nicht einmal die behauptete Nichtnutzung gegeben ist.

--
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17.03.2010, 17:55 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Rudi:
Auch wenn sie das Zimmer leerräumt, ist das sicherlich kein Grund für eine Mietminderung!?


Klingt, als hätte sie Dir gütlich angeboten, dass Zimmer zu räumen. Nun, dann würde sie es nicht mehr nutzen und daher auch keine Miete dafür zahlen müssen. Um was geht es Dir dabei, friedliches Miteinander, sprich eine für Beide parktikalbe Lösung zu finden, oder das Geld?

Mir stellt sich folgende Frage. Niemand ist erfreut, wenn er irgendwo "rausgeworfen" wird. Eine nicht einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses könnte auch das Ende dieser Freundschaft bedeuten. Ist es das wirklich wert?

BTW: Eigenbedarf können nur Immobilieneingentümer geltend machen. Das wäre in dem Fall Dein Vermieter.

Ansonten, registriere Dich mal bei 123recht.net. Dort antworten nur Anwälte auf Anfragen, jeweils zu ihrem Rechtsgebiet. Kostet nur etwas, wenn man dort aktiv um Rechtsberatung bittet (eine Frage stellt). Mitlesen ist kostenlos. Suche dort nach untermiete kündigung. Gibt ne Menge bereits beantworteter Anfagen zum Thema dort. Wirst da sicher auch was finden, dass zu Deinem Fall passt.
--
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26.03.2010, 09:11 Uhr

Rudi
Posts: 835
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Zitat:
Original von Maja:
Zitat:
Original von Rudi:
Auch wenn sie das Zimmer leerräumt, ist das sicherlich kein Grund für eine Mietminderung!?


Klingt, als hätte sie Dir gütlich angeboten, dass Zimmer zu räumen. Nun, dann würde sie es nicht mehr nutzen und daher auch keine Miete dafür zahlen müssen. Um was geht es Dir dabei, friedliches Miteinander, sprich eine für Beide parktikalbe Lösung zu finden, oder das Geld?

Mir stellt sich folgende Frage. Niemand ist erfreut, wenn er irgendwo "rausgeworfen" wird. Eine nicht einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses könnte auch das Ende dieser Freundschaft bedeuten. Ist es das wirklich wert?

BTW: Eigenbedarf können nur Immobilieneingentümer geltend machen. Das wäre in dem Fall Dein Vermieter.

Ansonten, registriere Dich mal bei 123recht.net. Dort antworten nur Anwälte auf Anfragen, jeweils zu ihrem Rechtsgebiet. Kostet nur etwas, wenn man dort aktiv um Rechtsberatung bittet (eine Frage stellt). Mitlesen ist kostenlos. Suche dort nach untermiete kündigung. Gibt ne Menge bereits beantworteter Anfagen zum Thema dort. Wirst da sicher auch was finden, dass zu Deinem Fall passt.
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Hi!

Mittlerweile "läufts" wieder in unserer WG - Wir haben uns wieder vertragen. Auch wenn das Thema "Ungenutztes Zimmer" noch nicht 100%ig vom Tisch ist.
U. A. hab ich mich auch bei deiner genannten Seite 123recht.net schlau gelesen und mich mit meinen Vermietern kurzgeschlossen:

Da wir (meine Untermieterin und ich) überhauptkeinen schriftlichen Untermietvertrag haben, darf ich sie jederzeit vor die Tür setzten, sprich: "rausschmeissen"! Ebenso darf sie aber jederzeit von sich aus gehen.

Danke an alle für eure Tipps!


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26.03.2010, 11:48 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Rudi:
Mittlerweile "läufts" wieder in unserer WG - Wir haben uns wieder vertragen. Auch wenn das Thema "Ungenutztes Zimmer" noch nicht 100%ig vom Tisch ist.


Vernünftig mit einander reden ist halt besser als klagen.

Zitat:
U. A. hab ich mich auch bei deiner genannten Seite 123recht.net schlau gelesen und mich mit meinen Vermietern kurzgeschlossen:

Da wir (meine Untermieterin und ich) überhauptkeinen schriftlichen Untermietvertrag haben, darf ich sie jederzeit vor die Tür setzten, sprich: "rausschmeissen"! Ebenso darf sie aber jederzeit von sich aus gehen.


Keine Ahnung, wo Du das her hast, aber ganz so einfach ist das eben doch nicht.

Die Rolle Deiner Vermieter beschränkt sich dabei übrigens darauf, der Untervermietung zuzustimmen. Diese Zustimmung sollten Mieter tunlichst einholen, bevor ein Untermietverhältnis begründet wird. Ansonsten kann es passieren, dass dem Mieter auf Grund vertragswidriger Nutzung sein Mietverhältnis gekündigt wird.
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