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amiga-news.de Forum > Get a Life > Rechnung schreiben - als Privatmann? | [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ] |
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13.10.2008, 15:55 Uhr cgutjahr Posts: 2783 [Administrator] |
Ein Bekannter möchte, dass ich ihm bei Renovierungsarbeiten an seinem Hotel helfe. Er will mir dafür ein bisschen was bezahlen und meint ich solle ihm eine Rechnung schreiben. Kann ich als Privatmann ohne Gewerbeschein oder Freiberufler-Status eine Rechnung schreiben? Anders gefragt, was muss ich dabei beachten, reicht die Angabe der Identifikationsnummer/Steuernummer, oder wie läuft das? -- Gutjahrs Amiga Seiten [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
13.10.2008, 16:20 Uhr DaxB Posts: 1427 Nutzer |
Soweit mir bekannt führt dein Bekannter die Steuern ab. Eine normale Rechnung sollte reichen. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
13.10.2008, 17:49 Uhr AC-Pseudo Posts: 1256 Nutzer |
Natürlich kannst du eine Rechnung schreiben.. brauchst nicht einmal MwSt angeben oder Steuernummer.. Nur kompletter Name und Adresse von dir müssen drauf sein, alle anderen Angaben die sonst wichtig sind, sind nur für Umsatzsteuerzwecke notwendig, von der du befreit bist. Und der Bekannte führt keine Steuern ab, sondern überweist alles komplett an dich, für die Versteuerung bist du verantwortlich. Müßtest also für das Jahr eine Einkommensteuererklärung machen. Kann man natürlich auch vergessen, muß aber dann mit dem Risiko leben, daß bei der nächsten Betriebsprüfung da eine Kontrollmitteilung geschrieben wird und dann bei dir geprüft wird, ob das angegeben wurde. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
13.10.2008, 18:50 Uhr _PAB_ Posts: 3016 Nutzer |
Mir wurde von meinem Sachbearbeiter beim Finanzamt mal mitgeteilt, daß ich keine Steuererklärung machen muß, wenn die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (so heißt das, worum es hier geht) unter einer Grenze von (aus dem Kopf geschätzt) ein paar hundert Euro im ganzen Jahr liegen. Im Zweifelsfalle sollte man aber bei seinem Sachbearbeiter nachfragen, kann sich auch geändert haben. [ Dieser Beitrag wurde von _PAB_ am 13.10.2008 um 18:51 Uhr geändert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
13.10.2008, 18:51 Uhr Bogomil76 Posts: 2800 Nutzer |
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt, und Wer in einer Rechnung einen Umsatzsteuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, schuldet den ausgewiesenen Betrag. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
13.10.2008, 21:32 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat:Na, das ist doch mal eine geniale Sache (für den Fiskus). ![]() [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.10.2008, 06:49 Uhr dandy Posts: 2553 Nutzer |
Zitat: Na klar! Macht riesig Spass! Musst Du unbedingt auch mal probieren! Ist auf jeden Fall deutlich besser, als Rechnungen zu bezahlen! ![]() Rechnungen schreiben - egal, ob mit oder ohne irgendwelchen Scheinen - kann Dir keiner verbieten, solange Du sie nicht verteilst. Zitat: Ist zwar schon 'ne Weile her, wo ich Rechnungen ausgestellt habe, aber die Steuernummer brauchst Du - glaube ich - nur angeben, wenn Du Unternehmer bist und das gewerblich machst (es sei denn, daß hätte sich in den letzten 10 Jahren geändert). So, wie ich Dich verstanden habe, ist das eher so 'ne Art "Nachbarschaftshilfe" mit finanzieller Gegenleistung - also quasi Schwarzarbeit. Sowas macht man entweder ganz ohne Rechnung, oder man erkundigt sich beim Finanzamt, wie man denn Steuern dafür entrichten kann/muss und macht das Ganze legal. -- Ciao, Dandy Wenn es jemandem Spaß macht, zu Marschmusik in Reih' und Glied zu marschieren, so verachte ich ihn schon. Er hat sein Großhirn nur aus Versehen bekommen - bei ihm hätte auch schon das Rückenmark gereicht! (Albert Einstein) [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.10.2008, 13:28 Uhr CarstenS Posts: 5566 Nutzer |
@_PAB_: > Mir wurde von meinem Sachbearbeiter beim Finanzamt mal mitgeteilt, > daß ich keine Steuererklärung machen muß, wenn die Einnahmen aus > selbständiger Tätigkeit (so heißt das, worum es hier geht) unter > einer Grenze von (aus dem Kopf geschätzt) ein paar hundert Euro im > ganzen Jahr liegen. Ja, die Grenze liegt bei rund 400 Euro. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
15.10.2008, 09:07 Uhr Alchemy Posts: 784 [Benutzer gesperrt] |
cgutjahr Die Frage ist doch, ob er dich Haftbar machen kann, wenn die Arbeiten sich nach der Zeit nicht als Ordnungsgemäß darstellen. Vor allem hast Du ja nicht die Arbeiten protokoliert, und von den Auftraggeber unterschreiben lassen. Ich würde diesen Typ einen Vogel Zeigen. Soll er doch einen Handwerker holen, der Lump. Dann hat er fachgerechte Arbeitsleistung und braucht sich wegen der Steuer keine Unötige gedanken machen. Wer ein Hotel betreibt sollte sich einen Fachmann/Frau leisten können. Ich würde dir raten von solchen Leuten Abstand zu halten. Du als Laie könntest damit auf die Nase fallen. Das Risiko ist das Geld nicht wert. Egal wie nett und freundlich dich dein Bekannter behandelt. Finger weg von Gewerblich Orientierten Arbeiten als privat Mensch. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
15.10.2008, 13:14 Uhr AndreasM Posts: 2478 Nutzer |
Zitat: Das kann er so oder so. Wobei er bei Schwarzarbeit natürlich auch selbst drann wäre. Zitat: Also weil jemand den legalen Weg geht ist er dann für Dich ein Lump? Zitat: Steuer? Wieso Steuer? -- Andreas Magerl APC&TCP Amiga Future, AmiATLAS, CygnusEd, DigiBoosterPro, Med Soundstudio 2, Amiga Guru Book, Flyin High, Pinball Brain Damage... [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
15.10.2008, 16:28 Uhr Alchemy Posts: 784 [Benutzer gesperrt] |
@AndreasM: Ich habe das aber nicht so gemeint, wie ich es geschrieben habe. Wenn der Herr schon Geld Sparen möchte, dann sollte er ihm nen Zehner die Stunde bezahlen und gut ist. Das hat nichts mit Schwarzarbeit zu tun, wenn man im Hotel paar Kleinigkeiten erledigt. Außer der Typ holt sich noch fünf Mann und die sollen von oben bis unten das Hotel Generalüberholen. Wenn man schon so pingelig mit Quittung daherkommt, dann würde ich ganz sicher nicht den kleinsten finger für bewegen. Entweder man macht es auf freundschaftlicher Basis, oder man holt sich einen Handwerker. Mit nachweis macht man sich immer haftbar, das sollte man nie vergessen. Aber das sollte jeder selber für sich entscheiden. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
15.10.2008, 18:47 Uhr Bogomil76 Posts: 2800 Nutzer |
Zitat: Hm, also eine Quittung ist übrigens was anderes als Du jetzt hier meinst... Also er soll ohne Nachweis arbeiten, damit er nicht haftbar gemacht werden kann? Also nur so nebenbei, haftbar ist man IMMER auch ohne schriftlichen Nachweis, nur dann ist es evtl. einfacher zu beweisen. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
15.10.2008, 19:13 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat:Das kann ich mir bei dir lebhaft vorstellen. Nur ist ein Quittung keine Rechnung. Mit Rechnung könntest Du befürchten, dass deine "gesammelten Werke" irgenwann der ARGE auffallen... [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
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