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amiga-news.de Forum > Get a Life > Uff ... da traut man sich ... | [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ] |
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05.12.2005, 15:57 Uhr Robin Posts: 1056 Nutzer |
... ja gar nicht mehr ein Forum zu betreiben ... http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982 -- (Bild) http://my.morphosi.net/ [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
05.12.2005, 16:05 Uhr DrNOP Posts: 4118 Nutzer |
Zitat: Wieso, das ist doch überall so? - Wenn mir ein Dieb die Handtasche klaut muß ich ihm hinterherrennen. - Wenn mir jemand die Fensterscheibe einwirft muß ich ihm hinterherrennen. - Wenn mir jemand zuviel vom Konto abbucht, muß ich meinem Geld hinterherrennen. - Wenn ich defekte Ware gekauft habe muß ich der Instandsetzung hinterherrennen. Aber ich bin ja auch keine Firma, die sich einen solchen Anwalt leisten kann. -- Es gibt keine Notbremse für all den technischen Humbug, mit dem wir unsere Zeit vertrödeln. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
05.12.2005, 16:51 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Beeindruckend ist vor allem, daß es sich bei der Datei, auf die in dem "kriminellen" Aufruf zum DoS zugegriffen werden sollte, ein Dialer mit Trojaner-Funktion darstellt, die der "Geschädigte" über eine gekaperte Website verbreitet. Da muß ein Richter ja sofort handeln und die Aufrechterhaltung eines solchen "Geschäftbetriebs" sichern. Wo kämen wir sonst hin, wenn ein Dialer/Trojanerverbreiter nicht mehr ungestört im Internet seinen Geschäften nachgehen kann. mfg -- Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
05.12.2005, 17:03 Uhr thomas Posts: 7718 Nutzer |
@Holger: Tja, das ist das Problem der Rechtsprechung: ein Verbrechen wird nicht weniger kriminell, wenn es moralisch vertretbar ist. Gruß Thomas -- Email: thomas-rapp@web.de Home: thomas-rapp.homepage.t-online.de/ [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
05.12.2005, 17:09 Uhr Holger Posts: 8116 Nutzer |
Zitat: Da das Verbreiten dieser Datei kriminell ist, und wir nicht-Anwälte nicht den Verursacher abmahnen können, stellt das Verhindern der Verbreitung eine "Geschäftführung ohne Auftrag" dar, mit der wir noch größeren Schaden verhindern, und die wir somit dem Verbreiter auch noch in Rechnung stellen könnten. Alles eine Frage der Interpretation, abgesehen davon, daß es keinen Aufruf zum Schädigen eines anderen darstellen kann, wenn gar kein Schaden entsteht (sondern eher noch welcher verhindert wird). mfg -- Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
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