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amiga-news.de Forum > Get a Life > Grundgesetz ungültig | [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ] |
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31.03.2005, 08:34 Uhr Jinx Posts: 2077 Nutzer |
Zitat: Wie schön, dass es dich erheitert. Eine Antwort auf dir gestellte Fragen bleibst du dennoch schuldig. Insofern bestätigst du mich noch. -- eMail: TheJinx@web.de Homepage: http://www.TheJinx.de Tales of Tamar-Seite: http://www.eonwes-halle.de [ - Direktlink - ] |
31.03.2005, 11:19 Uhr gunatm Posts: 1432 Nutzer |
Ist das jetzt eine These von irgendwelchen merkwürdigen deutschen Freunden, die versuchen ihre menschenverachtenden Vorhaben damit zu rechtfertigen? -- http://www.webwood.de - offizieller winuae mirror // boardangestellter der gac (A2000/060,A1200/40,A1200/030,A4000/030,CDTV,CD32;A1000,A4000/040) [ - Direktlink - ] |
31.03.2005, 15:20 Uhr Kronos Posts: 1168 Nutzer |
Zitat: Was vielleicht (aber auch wirklich nur vielleicht ) daran liegt das es Yoguslawien immer noch, bestehend aus Serbien und Montenegro, gibt. MfG Kronos -- Only the good die young all the evil seem to live forever [ - Direktlink - ] |
31.03.2005, 23:50 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
@ Kronos Richtig. Nur, dass das vielleicht, wiederum aber auch nur vielleicht , nicht das Jugoslawien ist wie es vor dem Krieg existiert hat. Ok, ich hab mich missverständlich ausgedrückt. Ich hätte besser das _alte_ Jugoslawien schreiben sollen. [ - Direktlink - ] |
01.04.2005, 09:55 Uhr ThorstenS Posts: 306 [Benutzer gesperrt] |
Zitat: Formell blieb die Weimarer Reichsverfassung auch nach der Machtergreifung Adolf Hitlers am 30. Januar 1933 gültig, faktisch wurde sie jedoch durch die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 ("Reichstagsbrandverordnung") und das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 sowie vielen weiteren Gesetzen ausgehöhlt und außer Kraft gesetzt. Eine andere Aussage besagt dass die Weimarer Verfassung durch die NSDAP 1935 mit dem "Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" und der Schaffung des Landes "Sachsen-Anhalt" völkerrechts- widrig außer Kraft gesetzt. Das SHAEF-Gesetz Nr.1 der Aliierten haben aber die völkerrechts- widrigen Gesetze der NSDAP bzw. der Nazionalsozialisten wieder außer Kraft gesetzt. Damit wäre doch der Verfassungszustand vom 30.01.1933 wieder hergestellt worden, oder? -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! [ - Direktlink - ] |
01.04.2005, 10:05 Uhr ThorstenS Posts: 306 [Benutzer gesperrt] |
Zitat: Besser hätte ich es nicht ausdrücken können. Die Aliierten hatten Deutschland schon 1944 aufgeteilt, da der Sieg über Deutschland nicht mehr weit gewesen ist. Was DU West- und Ostzone nennst, nannten die Aliierten aber BRD (Westzone) und DDR (Ostzone). Desweiteren wurde das Gebiet Ostpreußen unter Verwaltung der Sowjets und Schlesien unter der Verwaltung der Polen gestellt. Damals hatten die Aliierten noch vor Deutschland in seinen Grenzen von 1937 herzustellen. Was daraus geworden ist zeigt der "2 plus 4 Vertrag" an dem der polnische Außenminister Skubiszewski anwesend gewesen ist. -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! [ - Direktlink - ] |
01.04.2005, 10:15 Uhr ThorstenS Posts: 306 [Benutzer gesperrt] |
[quote] Original von Maja: Zitat: Am 17.07.1990 verfügten die Aliierten während der Pariser Konferenz neben der Aufhebung der "Verfassung der DDR" die Streichung der Präambel und des Artikels 23 des "Grundgesetzes für die BRD". Mit dem territorialen Geltungsbereich verlor das "Grundgesetz für die BRD" als Ganzes mit Wirkung zum 18.07.1990 seine Gültigkeit. (BGBI.1990, Teil II, Seite 885, 890 vom 23.09.1990) Da die BRD verfassungsrechtlich (festgestellt mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes) ihre Hoheit ausdrücklich "auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes" bezog, war mit dem Grundgesetz auch das besatzungsrechtliche Mittel "BRD" aufgelöst. Klingt einleuchtend oder !?! -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! [ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 01.04.2005 editiert. ] [ - Direktlink - ] |
01.04.2005, 11:06 Uhr OEmer Posts: 336 Nutzer |
Zitat: Ursprung dieses Textes ist wohl folgende Seite: http://www.deutsches-reich.com/ Zumindest verweist der Originaltext auf diese Seite. Sehe ich es also richtig, das du das deutsche Reich in den Grenzen von 1937 reanimieren willst? Denn das wird im Originaltext, nachzulesen z.B. hier, gefordert: http://www.justiz-chaos-buergerselbsthilfegruppe.de/4653/4707.html Ebel, der selbsternannte Reichskanzler ist wohl weder Geschäfts- noch Schuldfähig... http://www.mdr.de/fakt/archiv/148819.html -- http://www.waxies.de [ Dieser Beitrag wurde von OEmer am 01.04.2005 editiert. ] [ Dieser Beitrag wurde von OEmer am 01.04.2005 editiert. ] [ Dieser Beitrag wurde von OEmer am 01.04.2005 editiert. ] [ - Direktlink - ] |
01.04.2005, 11:47 Uhr Robin Posts: 1056 Nutzer |
Auf der Suche nach Argumenten bin ich hier drauf gestossen. Nicht relevant aber informativ http://www.bayern.gew.de/gew/Landesverband/Material/EU/eu-verfassung_paech2.htm Artikel 79 ist da schon interessanter hier Oder sehr deutlich geschrieben wie der Uebergang der Verfassung stattgefunden hat ist hier -- my.morphosi.net [ Dieser Beitrag wurde von Robin am 01.04.2005 editiert. ] [ - Direktlink - ] |
01.04.2005, 12:36 Uhr ThorstenS Posts: 306 [Benutzer gesperrt] |
@Robin: Wie wir festgestellt haben, war die BRD als auch die DDR nur ein Provisorium der Aliierten. Sowohl in der BRD als auch in der DDR gab es dementsprechend ein Grundgesetz oder wie den Links Deiner aufgeführten Seiten eine Verfassung (wobei nie das deutsche Volk befragt worden ist. Nach dem Krieg wäre dass aber auch unmöglich gewesen, sprich: De-Entnazifizierung). Das "Deutsche Reich" hat auch nach der Kapitulation am 8. Mai 1945 nicht aufgehört zu existieren. Es wurde lediglich Gebiete unter Obhut der Aliierten Siegermächte gestellt sprich: BRD (Westzone = USA/England/Frankreich) DDR (Ostzone = Sowjetunion) Ostpreußen (Sowjetunion) Schlesien (Polen) Das "Grundgesetz für die BRD" galt bis zum 18.07.1990 für den Geltungsbereich der im Artikel 23 aufgeführten Länder. Die Aliierten haben am 17.07.1990 durch Aufhebung des Art. 23 den Geltungsbereich aufgehoben und damit auch die BRD. Seit diesem Zeitpunkt an gab es kein Provisorium BRD mehr. Da das Deutsche Reich nie aufgehört hat zu existieren war die Konstellation wie folgt: Deutsches Reich (mit Ländern aus Art. 23) DDR (Sowjetunion) Ostpreußen (Sowjetunion) Schlesien (Polen) Demnach müssten alle Veträge (Einigungsvertrag/2plus4-Vertrag) die mit der BRD (die es nicht mehr gab) geschlossen wurden, für Null und nichtig erklärt werden. Denn man kann sich nichts anschliessen, was nicht mehr vorhanden ist. -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! [ - Direktlink - ] |
01.04.2005, 12:47 Uhr ThorstenS Posts: 306 [Benutzer gesperrt] |
Die Beibehaltung der BRD ist allerdings auch ein kluger Schachzug, denn wie wir ALLE Wissen wurde bislang kein Friedensvertrag mit den Ländern mit denen sich das Deutsche Reich im Kriegszustand befand unterzeichnet. Ein solcher ist nach der Haager Landkriegsordnung aber auszuhandeln! Dort ist festgelegt dass die Besetzung eines Landes maximal 60 Jahre dauern darf. Innerhalb dieser Zeit ist die Siegermacht verpflichtet, einen Friedensvertrag abzuschliessen oder den Kriegszustand wiederherzustellen. Andernfalls macht sie sich völkerrechtlich schuldig. Der "2+4-Vertrag" kann nicht als Friedensvertrag angesehen werden, damit bleibt ein solcher aus. Sind 60 Jahre nicht am 8.Mai 2005 erreicht ? Hierzu Verweise ich auf den Art. 25 des Grundgesetzes!! Da die BRD "nicht" Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, kann mit dieser auch KEIN Friedensvertrag ausgehandelt werden sondern NUR mit dem Deutschen Reich! -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! [ - Direktlink - ] |
01.04.2005, 12:56 Uhr schluckebier Posts: 1059 Nutzer |
Zitat: Und da wir das Deutsche Reich sind, haben wir vermutlich gar kein Interesse an einem Friedensvertrag, stimmt's? *** wegen Verstoß gegen die Netiquette gelöscht (hh)*** [ Dieser Beitrag wurde von AC-Pseudo am 01.04.2005 editiert. ] [ - Direktlink - ] |
01.04.2005, 13:08 Uhr AC-Pseudo Posts: 1256 Nutzer |
Wobei ich mich ernsthaft frage, wozu diese Überlegungen gut sind. Von praktischer Relevanz sind sie jedenfalls nicht. [ - Direktlink - ] |
01.04.2005, 14:43 Uhr Andreas_B Posts: 3121 Nutzer |
Sag mal Thorsten, meinst Du das eigentlich alles ernst oder freust Du Dich jetzt diebisch, weil tatsächlich einige auf Deine, ähm ausgefallenen Ideen anspringen und Du alle an der Nase herumgeführt hast? Ich würde Dir ja wünschen, das die zweite Möglichkeit zutrifft,... Ciao Andreas [ - Direktlink - ] |
01.04.2005, 15:07 Uhr gunatm Posts: 1432 Nutzer |
Entschuldige bitte ... du bist kein Bürger des deutschen Reiches! In Deutschland dürften mehrere Millionen Männer alleine den Eid auf die Bundesrepublik Deutschland abgelegt haben. Lustigerweise hänge ich eher an der Realität als an einem Grundgesetz aus der Weimarer Republik, deren Bürger mittlerweile eher eine Minderheit in der Bundesrepublik darstellen dürften. Die Rechtsnachfolger der demokratischen Parteien dürftest du auch in unserer Parteienszene wiederfinden, wobei es wohl ein gesellschaftlicher Konsens ist der Vergangenheit zu gedenken aber sie ruhen zu lassen. Eine kurze Demokratie eingebettet zwischen Preussischem Feudalismus und Nationalismus in einer Zeit, in der die Menschen mit dem Begriff Demokratie noch nicht viel anfangen konnten. Theoretisch könnte man die Ansprüche des DR bis zum Frankenreich zurechtrücken, was vielleicht in die Denkschematas verblendeter Nationalisten paßt, aber einer dynamischen Gesellschaft von heute gerecht wird. Niemand will einen König, Kaiser, GröFaZ oder ähnliches Staatskonstrukt wiederhaben.Sollte man ein solches Reich (theoretisch) wieder erschaffen, müßte dieses neue Reich natürlich auch die Verantwortung für alle Staatsverbrechen nach der Weimarer Republik übernehmen. Alle Verträge mit dem Ausland und diversen gesellschaftlichen Gruppen müßten überarbeitet werden. Da es leider keinen Staatsbürger des DRs einschließlich einer Führung mehr gibt, hat sich das zumindest auch erledigt. Du müßtest ersteinmal die Lenker unseres Systems dazu überreden nachhause zu gehen. Muahahahahahaha ... aus welchem Propaganda-Blatt bist du denn gefüttert worden? Hallo Realität an Torty ... -- http://www.webwood.de - offizieller winuae mirror // boardangestellter der gac (A2000/060,A1200/40,A1200/030,A4000/030,CDTV,CD32;A1000,A4000/040) [ Dieser Beitrag wurde von gunatm am 01.04.2005 editiert. ] [ - Direktlink - ] |
01.04.2005, 15:37 Uhr ThorstenS Posts: 306 [Benutzer gesperrt] |
@gunatm: Vereidigung - Ist die Abnahme des Diensteides als Treuebekenntnis des Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit zur Bundesrepublik Deutschland. Die Leistung des Diensteides ist gesetzliche Verpflichtung. Die im Soldatengesetz festgelegte Eidesformel lautet: Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe. Der Eid kann auch ohne die Worte so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. An Stelle der Worte "ich schwöre" kann u.U. auch eine andere Beteuerungsformel verwendet werden. Die Vereidigung erfolgt unmittelbar nach Berufung in das Dienstverhältnis. Das öffentliche Ablegen des Diensteides kann z.B. im Rahmen eines militärischen Zeremoniells zusammen mit der Abnahme des -> feierlichen Gelöbnisses erfolgen. Gelöbnis, Feierliches - Öffentliches Treuebekenntnis des grundwehrdienstleistenden Soldaten zur Bundesrepublik Deutschland. Die Gelöbnisformel ist im Soldatengesetz wie folgt festgelegt: Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Die Abnahme des feierlichen Gelöbnisses erfolgt im Regelfall während der Grundausbildung im Rahmen eines militärischen Zeremoniells. -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! [ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 01.04.2005 editiert. ] [ - Direktlink - ] |
01.04.2005, 15:45 Uhr ThorstenS Posts: 306 [Benutzer gesperrt] |
@gunatm: Ähm...natürlich mussten die Wehrdienstleistenden den Eid auf die BRD ablegen, auf was denn sonst?? Du sagst, das Deutsche Reich. Wäre nicht möglich gewesen da die Aliierten bis zum 18.07.1990 das Provisorium "BRD" (mit)leiteten und nicht das Deutsche Reich. Logisch oder. BRD ( geboren 23. Mai 1949 - gestorben 18. Juli 1990 ) -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! [ - Direktlink - ] |
01.04.2005, 15:49 Uhr Solar Posts: 3680 Nutzer |
@ Thorty: Die Bundesrepublik Deutschland ist international hoch angesehen, wirtschaftlich und - besonders in den letzten Jahren - auch außenpolitisch ein Schwergewicht. Die ehemaligen deutschen Ostgebiete sind für uns weder wirtschaftlich, politisch, noch militärisch interessant. Im Gegenteil, *noch* eine "Osterweiterung" würde unsere Wirtschaft kaum verkraften. Und Du turnst hier rum und laberst vom Deutschen Reich. Allen in Europa kräftig auf die Füße treten, international als völliger Depp dastehen und doch nichts erreichen. Ein echter Thorty, mal wieder. [ - Direktlink - ] |
01.04.2005, 16:20 Uhr Jinx Posts: 2077 Nutzer |
Gratulation, Solar. Du hast soeben ein geflügeltes Wort erschaffen - ein echter Thorty :) -- eMail: TheJinx@web.de Homepage: http://www.TheJinx.de Tales of Tamar-Seite: http://www.eonwes-halle.de [ - Direktlink - ] |
01.04.2005, 17:26 Uhr Robin Posts: 1056 Nutzer |
Zitat: Eine Zerschlagung ins Einzelteile, abtrennen von Reichsgebiet und mehr kann man durchaus als Ende ansehen. Ich tue das zumindest. Denn ich weiss was ich an der Demokratie habe. Ich habe meinen Eid auf die Fahne geleistet. Bin als Zeitsoldat fuer die demokratische Grundordnung eingetreten. Dein Verstaendnis von Demokratie scheint das etwas anders zu sehen. Du willst die Gesetzgebung des dich durchfuetternden Staates gegen ihn selbst verwenden ... Frag dich mal wo du stehen wuerdest wenn es unsere Sozialsysteme nicht gaebe. Zitat: Nochmal mein dritter Link: Link Die DDR ist dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten. Also gab es keinen Grund die Verfassung/Grundgesetz ausser Kraft zu setzen. Auch gab es keinen Grund fuer eine Volksbefragung. Eine gewaehlte Regierung ist der Interessenvertreter des Volkes. Zitat: Warum sollte die BRD aufhoeren zu existieren ? Lediglich die Verfassung war eine provisorische. Diese waere damit ungueltig geworden, was durch Nutzung des alten Artikels 23 aber nicht mehr noetig war. Und wenn du schon davon sprichst: Welches Land hat denn noch keinen Friendensvertrag mit Deutschland ? Nur noch zum Abschluss, denn leider hab ich jetzt schon viel zu viel Zeit mit diesem Unsinn verplempert http://www.2plus4.de/abstracts.php3?year=1990&month=07 (Dazu musste ich extra den PC anwerfen ...) Dadrin kann ich nichts finden von einer Aufloesung der BRD ... -- my.morphosi.net [ - Direktlink - ] |
01.04.2005, 17:29 Uhr Michael_Mann Posts: 1012 Nutzer |
Hmm, Thorty, Thorty, Thorty. Was war denn für'n Zeugs in der Lulle drinnen die Du dir eben reingezogen hast? Paß' auf - ich will meinen Part hier jetzt eigentlich beenden: *Die 2+4-Verhandlungen waren der verschämte Ausdruck dafür das beide deutschen Teilstaaten und die 4 Alliierten den Waffenstiilstand, der seit 1945 existierte, für beendet erklärten und auch keine neuen kriegerischen Handlungen gegen die beiden deutschen Teilstaaten durch die Alliierten wieder aufgenommen worden.* Und was lernen wir daraus: Es wurde ein Friedensvertrag abgeschlossen. Die Alliierten und die beiden deutschen Teilstaaten waren sich darin einig das Friede herrsche und das Deutschland wieder ein einig Vaterland werden dürfe. Der Preis: Die Anerkennung der durch Hitler und seiner Brut (bis 1945) sowie die 4 Alliierten (ab 1945) geschaffenen Tatsachen (und dazu gehört auch das Stettin weiterhin polnisch sein dürfe obwohl Polen diese Stadt rechtswidrig annektiert hatte). Genau damit verschied dann auch das Deutsche Kaiserreich bzw. die Weimarer Republik bzw. die in Drittes Reich umgetaufte Republik (in den Grenzen von 1937). So wollten das die 4 Alliierten, die beiden deutschen Teilstaaten und der Auftrag des Grundgesetzes. Verwechsele bitte damit nicht die Tatsache das die BR Deutschland (West-Deutschland) bis zur Wiedervereinigung Rechte und Pflichten der Deutschen Reiche bzw. der Weimarer Republik übernommen hatte und dies auch für die Bundesrepublik ab der Wiedervereinigung weiterhin gilt. Der Begriff 2+4 wurde mit Absicht gewählt, denn der Waffenstillstand existierte nur noch Pro Forma (weil sich die beiden deutschen Teilstatten so entwickelt hatten wie es die Alliierten wünschten bzw. im Gegensatz zu Jalta und Potsdam die UdSSR nicht mehr handlungsfähig war). Wenn du die Zeitung aufmerksam verfolgt haben dürftest hatte die Bundesrepublik in Folge dieser 2+4-Verhandlungen dann die Staatengemeinschaft aufgefordert abschließend die Kriegskosten bzw. -Lasten zu beziffern. Bis auf eine geringe Anzahl von Staaten haben dann alle anderen abgelehnt weil die Kriegsfolgen bzw. -schulden bereits getilgt bzw. verhandelt waren, man keine neuen Wunden aufreißen wollte, selbst wieder aufgebaut hatte, die Schäden nicht zu beziffern waren und ähnliches. Einige wenige Staaten wollten dann z.B. Bäume, made by Teak, bezahlt bekommen haben und ähnliches was dann einiges an internationaler Heiterkeit ausgelöst hatte. Was das Gelöbnis der Soldaten betrifft: Die Soldaten werden nicht mehr auf eine Person zum bedingungslosen Gehorsam vereidigt (das Ergebnis kennt man ja) sondern nur noch zur Wahrung des Grundgesetzes (einfach formuliert). Ergebnis: Der Staatsbürger in Uniform mit allen Rechten und Pflichten die sich aus dem GG ergeben und nochmals gesondert im SoldatenG manifestiert sind. Michael [ - Direktlink - ] |
01.04.2005, 18:35 Uhr zacman Posts: 450 Nutzer |
Zitat: Das Grundgesetz wurde demokratisch legitimiert. Zunächst erhielten der Paralmentatische Rat und das Grundgesetz durch Einschaltung der Landtage eine mittelbare demokratische Legitimation, da die Landtage mangels einer gesamtdeutscher Repräsentation auch gesamtstaatliche Verantwortung trugen und wahrnahmen. Zudem kommt es aus demokratischer Sicht nicht zwingend auf den eigentlichen Entstehungsakt an, sondern vor allem auf die Akzeptanz des Volkes, die das GG bereits bei der ersten Bundestagswahl voll anerkannten. Etwaige Defitzite bei der Entstehungsgeschichte können durch ständige und immer wieder bestätigte Akzeptanzt des Volkes ausgeräumt werden (vgl. Maurer, Staatsrecht, 2.Aufl., § 3 Rn. 32). Weiterhin ist auch derjenige, der die Legitimität einer Verfassung bestreitet, an sie wegen ihrer Legalität gebunden (Maurer, aaO, § 3 Rn. 34). Zur WRV: Zwar ist es richtig, dass das Grundgesetz zunächst davon ausgeht, dass das Deutsche Reich weder 1945, noch mit der Gründung der Bundesrepublik oder der DDR untergegangen ist (BVerfGE 5, 85, 126), indes ist die Bundesrepublik Deutschland trotz ihrer neuen, unabgeleiteten Verfassung im Verhältnis zu anderen Völkerrechtssubjekten identisch mit dem Deutschen Reich (Jarass/Pieroth, GG, 7. Aufl., Päambel Rn. 6). Zudem gelten auch im Grundgesetz einige Art. der WRV weiterhin (vgl. z.B. Art 140 GG). [ - Direktlink - ] |
01.04.2005, 18:51 Uhr ThorstenS Posts: 306 [Benutzer gesperrt] |
Zitat: Der Geltungsbereich der BRD wurde am 17.07.1990 aufgehoben. Um es nochmal zu wiederholen, man kann nichts beitreten, dass es garnicht gibt. Zitat: Weil die BRD nur ein Provisorium der West-Alliierten gewesen ist und dessen "Geltungsbereich" nur auf die Länder im Art.23 des Grundgesetzes galt. Da aber der Artikel 23 des Grundgesetzes am 17.07.1990 aufgehoben wurde, erlosch der Geltungsbereich und damit das Provisorium BRD. Zitat: Bitte sehr... DIE FEINDSTAATEN - LISTE Eine Auflistung der Staaten, mit denen sich das Deutsche Reich und damit das deutsche Volk noch immer im völkerrechtlichen Kriegszustand befinden. (siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.7.1973 "Das Deutsche Reich besteht fort...) Entsprechend gelten die noch immer gültigen und jederzeit anwendbaren so genannten "Feindstaaten-Klauseln" der Vereinten Nationen (Feindstaatenklauseln Artikel 53 und 107) gegen Deutschland fort. Jeder Feindstaat hat ein bis heute gültiges Zugriffsrecht( "Interventionsrecht"), da mit keinem einzigen dieser Staaten oder ihrer Rechtsnachfolger jemals ein Friedensvertrag geschlossen wurde. Die aktuellen Reparationsforderungen Griechenlands (siehe UN 7 und 8/2000) werfen die Frage auf, ob und inwieweit sich die BRD mit Rechten und Pflichten als Nachfolger oder identisch mit dem Deutschen Reich erklärt - oder ob sie sich als UNO-Mitglied selbst als "Feindstaat" des Deutschen Reiches zu erkennen gibt. Daten der Kriegserklärungen/des Kriegseintrittes: 1939 01.09. Polen 01.09. Tschechoslowakei (Exilregierung) 03.09. Großbritannien 03.09. Frankreich 03.09. Australien* 03.09. Bangladesch* 03.09. Birma* 03.09. Ceylon* 03.09. Indien* 03.09. Israel (Erklärung des Zionistischen Weltkongresses) 03.09. Jordanien* 03.09. Kambodscha* 03.09. Laos* 03.09. Marokko* 03.09. Monaco 03.09. Neuseeland 03.09. Pakistan* 03.09. Tunesien* 03.09. Vietnam* 06.06. Südafrikanische Union 10.09. Kanada 1940 09.04. Dänemark 09.04. Grönland* 09.04. Island 09.04. Norwegen 10.05. Belgien 10.05. Luxemburg 10.05. Niederlande 10.05. Indonesien 1941 06.04. Griechenland 06.04. Jugoslawien 22.06. UdSSR 09.12. China 11.12. USA 11.12. Costa Rica 11.12. Dom. Republik 11.12. Guatemala 11.12. Cuba 11.12. Nicaragua 11.12. Phillipinen 11.12. Puerto Rico 12.12. El Salvador 12.12. Haiti 12.12. Panama 13.12. Honduras 1942 22.05. Mexiko 22.08 Brasilien 01.12. Äthiopien 1943 16.01 Irak* 17.04 Bolivien 09.09. Persien (Iran) 13.10. Italien 27.11. Kolumbien 1944 27.01 Liberia 26.08 Rumänien 08.09 Bulgarien 15.09 Finnland 30.12. Ungarn 1945 08.02 Paraguay 13.02 Peru 16.02 Venezuela 22.02 Uruguay 23.02 Chile 23.02 Türkei 26.02 Ägypten 26.02 Syrien 27.02 Libanon 01.03 Saudi-Arabien 27.03 Argentinien (Bei den mit * gekennzeichneten Staaten handelt es sich um solche, die zum Zeitpunkt des Kriegseintrittes in kolonialer Abhängigkeit zu einer kriegführenden Macht standen.) -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! [ - Direktlink - ] |
01.04.2005, 18:53 Uhr Wolfman Posts: 3669 Nutzer |
Irgendwo bin ich jetzt ausgestiegen... Will unser Blondblauauge (kleiner Tipp zur HP übrigens: selbst ein grafischer Analphabet wie ich hat es schon geschafft, rote Augen auf Fotos mit Irfanview zu korrigieren) jetzt aussagen, dass wir noch oder wieder im Deutschen Reich leben, was zur Folge haben müsste, dass wir keine Bundesregierung sondern einen Kaiser oder Führer brauchen ? Und warum fällt mir jetzt folgender (leicht veränderter) Text der Toten Hosen ein ? Der Thorty der ist Deutscher, und "Deutsch sein", das ist schwer Und so deutsch wie der Thorty ist man nicht nebenher. -- Bild: http://home.arcor.de/the_wolf/Bilder/wolfman.jpg rock down and roll when you're ready I can't take that DJ thing [ - Direktlink - ] |
01.04.2005, 19:15 Uhr zacman Posts: 450 Nutzer |
Zitat: Nein, das ist nicht richtig. Über die beiden Teilstaaten (BRD und DDR) wölbte sich das handlungsunfähige Gesamtdeutschland, für das alle vier Mächte (USA, UDSSR, England, Frankreich) Verantwortung trugen (BVerfGE 36,1, 16; 77, 137, 160). Eine Sezession der DDR aus diesem gesamtdeutschen Staatenverband konnte wegen der Vier-Mächte-Verantwortung gar nicht stattfinden. Deshalb war die Bundesrepublik vor der Wiedervereinigung auch teilidentisch mit dem Deutsche Reich. Lediglich der Geltungsbereich des GG bezog sich nicht auf das Gebiet der DDR (Jarass/Pieroth, GG, 7. Aufl., Präambel Rn. 7). [ - Direktlink - ] |
02.04.2005, 00:09 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat: Hast du das Bundesgesetzblatt 1990 selbst ganz gelesen, oder verlässt du dich wieder ein mal nur auf jemanden, der dort gezielt ein Zitat herausgesucht hat und dieses so deutet, um damit ein ganz bestimmtes Zeil zu erreichen, nämlich zu suggerieren, dass das dritte Reich nie aufgehört hätte zu existieren? Du machst einen gravierenden Fehler. Du lässt dir isoliert einzelne Entscheidungen und Formulierungen von anderen analysieren und glaubst, daraus Schlussfolgerungen ziehen zu können. Das aber ist unmöglich. So wirst du immer zu falschen Ergebnissen kommen. Fang einfach mal an, selbst zu denken. Ich hatte es schon mal gesagt, nicht alles, was auf den ersten Blick logisch erscheint, entspricht auch der Wahrheit. Denn spätestens, wenn man im Geschichtsbuch die nächste Seite aufschlägt und weiter liest, ergibt sich schon wieder ein ganz anderes Bild. Das Trifft übrigens auch auf das Bundesgestztblatt 1990 zu. Da sollte man weiter lesen und sich nicht nur das rauspicken, was einem gerade in den Kram passt. Leider glaubst du offenbar tatsächliche jedem, nur nicht denen, die dir die Wahrheit sagen. Die BRD wurde nicht aufgehoben. Und nein. Das Grundgesetzt wurde nicht außer Kraft gesetzt. Zu keiner Zeit. Ich spare mir jede Erläuterung dazu. Das haben andere schon zu Genüge getan. Wenn du die Tatsachen nicht verstehen willst, die man dir vor Augen führt, dann ist das dein Problem. Beantworte mir bitte eine Frage. Was willst du hier erreichen? Diese Frage kannst du mit einem einzigen Satz beantworte, wenn du es denn willst. Darum spar dir bitte jede lange Abhandlung aus irgendwelchen, an den Haaren herbei gezogenen Behauptungen, die nicht mal auf deinem eigenen Mist gewachsen sind. Ich hab die böse Befürchtung, dass du von dem braunen Sumpf schon so zerfressen bist, dass du nicht mehr klar denken kannst. Es würde mich freuen, wenn sich das als Irrtum herausstellen würde. Wäre wirklich schade, wenn die Gehirnwäsche schon so weit fortgeschritten wäre, dass Hopfen und Malz an dir verloren sind.... [ - Direktlink - ] |
02.04.2005, 00:16 Uhr Jinx Posts: 2077 Nutzer |
Langsam ist es aber mit dem Blödsinn genug... Thorty: Die Bundesrepublik Deutschland ist Realität, egal wie sehr du auf irgendwelchen Hirngespinsten anderer Leute herumkaust. Dieser Staat existiert und in ihm ist das Grundgesetz Verfassung. Find dich damit ab. Warst du jemals wählen? Ja? Dann hast u diesen Staat und seine Regeln akzeptiert. Und wenn du mal in den letzten Jahren deine Nase in eine andere Zeitung als die Bild gehalten hättest, wüsstest du, dass dieser unser Staat auch im Ausland anerkannt ist. Zu deiner "Feindstaatenliste"... Mit welchem dieser Länder leben wir nicht seit fast 60 Jahren in Frieden? Wie lange braucht es deiner Meinung nach, bis aus einem Waffenstillstand auch ohne Vertrag (wobei ja durchaus schon Einwände kamen, dass ein solcher mittlerweile existiert) ein Frieden wird? -- eMail: TheJinx@web.de Homepage: http://www.TheJinx.de Tales of Tamar-Seite: http://www.eonwes-halle.de [ - Direktlink - ] |
02.04.2005, 08:15 Uhr DrZarkov Posts: 702 Nutzer |
Es stimmt, dass wir bis heute noch keinen Friedensvertrag haben. Es mag meinetwegen so sein, dass Weimar juristisch fortbesteht. Nur: Dies wird sowohl von den Deutschen, als auch von allen anderen übersehen! Wieviele Kriege endeten in der Vergangenheit, ohne dass jemals Friedensverträge geschlossen wurden, und es ist seit Jahrhunderten Frieden? Zum Beispiel die Römer, welche Deutschland vor rund 1600 Jahren noch besetzt hatten, haben wir beim Abzug einen Friedenvertrag geschlossen? Wohl kaum werden nach dem 8. Mai wieder die Wafffen sprechen, wozu auch? Noch übler wäre es, das DR mit der Weimarer Verfasung öffentlich wieder auszurufen: Nicht nur dass die Weimarer Verfassung schlecht war, damit wären auch alle Schulden aus dem Versailler Vertrag mit Zins und Zinseszins wieder aktuell. Wer will die denn heute noch bezahlen? Das gleiche Thema käme wohl auch bei einem formellen Friedensvertrag wieder auf den Tisch, also lieber die Finger von dem heißen Eisen lassen, bis Gras über die Sache gewachsen ist. Und eine Volksabstimmung über eine Verfassung? Das Volk wurde nicht zum GG gefragt, aber von den Leuten, die zu Weimar gefragt wurden, lebt auch keiner mehr. Heute würde die WV bei einer Volksabstimmung kaum über die 1 % Marke kommen. Die Weimarer Verfassung hatte sich zudem nicht bewährt, wie wir alle wissen. Wer will den Mist denn heute noch haben? Nehmen wir mal den obskuren Fall, dass der internationale Gerichtshof, die UNO, oder wer auch immer, feststellt, dass die Weimarer Verfassung noch gültig ist, wie schnell hätten wir dann wohl eine Volksabstimmung, welche das Grundgesetz offiziell zur Verfassung erhebt? Interessant ist das Thema übrigens auch zur neuen EU-Verfassung: Wir werden nicht gefragt, weil das Volk ja möglicherweise "nein" sagen könnte. Dazu gibt es auch gute Gründe, den Euro haben viele Menschen der Regierung noch nicht verziehen, und die Leute, die ihren Arbeitsplatz für einen Tschechen, der die Arbeit für 3 Euro pro Stunde macht, räumen mussten, könnten ja auch mit "nein" stimmen. Wer sich die Mühe macht und den Verfassungsentwurf mal durchliest, wird feststellen, die EU-Verfassung nützt eigentlich nur der Großindustrie und den armen Ländern in der EU, ein "Nein" wäre bei einer Volksabstimmung also gar nicht mal so unwahrscheinlich. Wenn man uns also über die EU-Verfassung abstimmen lässt, kommt die Frage hoch, warum wir nie zum GG gefragt wurden, und damit würde o.g. Rattenschwanz erst losgetreten. -- Dr. Zarkov [ - Direktlink - ] |
02.04.2005, 10:15 Uhr ThorstenS Posts: 306 [Benutzer gesperrt] |
Schon interessant was man alles aus so einem GG Artikel ruasholen kann. -- http://www.schölzel.info :: Die Seiten über Thorsten Schölzel ::. AMIGA User sind doch irgendwie ein Stück individueller! [ - Direktlink - ] |
02.04.2005, 10:21 Uhr Robin Posts: 1056 Nutzer |
Zitat: Das Problem ist dabei nur, dass du nichts rausholst sondern etwas hinein interpretierst (das dort nicht steht). -- my.morphosi.net [ - Direktlink - ] |
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