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amiga-news.de Forum > Get a Life > Was ist GG Art 142a [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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27.03.2005, 21:39 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
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Wisst Ihr noch was in dem "Grundgesetz Artikel 142a" stand ??



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27.03.2005, 21:44 Uhr

Otis
Posts: 1377
Nutzer
Moin,
Artikel 142
[Grundrechte in Landesverfassungen]
Ungeachtet der Vorschrift des Artikels 31 bleiben Bestimmungen der Landesverfassungen auch insoweit in Kraft, als sie in Übereinstimmung mit den Artikeln 1 bis 18 dieses Grundgesetzes Grundrechte gewährleisten.



Artikel 142a [aufgehoben]


Artikel 143
[Einigungsbedingte Abweichungen vom Grundgesetz]


Was soll mich eine Artikel interessieren der aufgehoben wurde. Weil nicht mehr gültig !!

MfG Otis

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27.03.2005, 22:03 Uhr

CarstenS
Posts: 5566
Nutzer
"Die Bestimmungen dieses Grundgesetzes stehen dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der am 26. und 27. Mai 1952 in Bonn und Paris unterzeichneten Verträge (Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten und Vertrag über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft) mit ihren Zusatz- und Nebenabkommen, insbesondere dem Protokoll vom 26. Juli 1952, nicht entgegen."

Durch Gesetz vom 24. Juni 1968 wurde der Artikel 142a aufgehoben.

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28.03.2005, 10:11 Uhr

ThorstenS
Posts: 306
[Benutzer gesperrt]
Zitat:
Original von CarstenS:
"Die Bestimmungen dieses Grundgesetzes stehen dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der am 26. und 27. Mai 1952 in Bonn und Paris unterzeichneten Verträge (Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten und Vertrag über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft) mit ihren Zusatz- und Nebenabkommen, insbesondere dem Protokoll vom 26. Juli 1952, nicht entgegen."

Durch Gesetz vom 24. Juni 1968 wurde der Artikel 142a aufgehoben.


Danke Carsten !

Meiner Meinung nach könnte man dann aber im Grundgesetz den
kompletten Absatz "GG Art 142a" streichen.


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[ Dieser Beitrag wurde von ThorstenS am 28.03.2005 editiert. ]

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