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amiga-news.de Forum > Get a Life > Neues Gerichtsurteil zum Urheberrecht | [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ] |
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14.10.2004, 13:58 Uhr scythe Posts: 53 Nutzer |
Gerichtsurteil verunsichert Webdesigner Ich glaub datt da ja wohl nicht!!! Da blasen die film- und musikkonzerne sturm auf die, die sich musik und filme aus dem netz laden, da ändert die deutsche regierung extra das urheberrechtsgesetz und dann kommt da so eine kleiner richter an und urteilt das am rechner erstellte grafiken nicht unter das urheberrecht fallen, weil diese ohne eigenes selbständiges zutun des grafikers entstanden sind... [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.10.2004, 15:36 Uhr thomas Posts: 7718 Nutzer |
Ich finde das auch erstaunlich. Vermutlich hatten die Richter tatsächlich keine Ahnung von Computergrafik. Das würde ja bedeuten, daß ein Künstler, der ein Malprogramm anstatt einer Staffelei benutzt, keinerlei Rechte an seinen Werken hat. Allerdings müßte man schon die Bilder sehen, um zu beurteilen, wieviel "Kunst" da eingeflossen ist. Um 15000 Euro zu verbraten, muß man schon ziemlich lange am Computer gesessen haben. Es sei denn, es handelt sich dabei um Software-Kosten und die Software hat am Ende ein paar Fraktale oder so berechnet. Dann könnte ich das Urteil nachvollziehen. Gruß Thomas -- Email: thomas-rapp@web.de Home: home.t-online.de/home/thomas-rapp/ [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.10.2004, 16:35 Uhr t-zero53 Posts: 427 Nutzer |
Hallo, Hier die links: http://www.ipandmore.de - die Klägerin http://web.archive.org/web/20030721134133/http://www.ntek.de/ - der Beklagte http://web.archive.org/web/20030713161722/www.ntek.de/ntek.css http://www.ipandmore.de/stylesheets/default.css (die Style-Sheets der jeweiligen Parteien) da soll sich mal ein Richter hinsetzen, und vor dem Rechner warten, ob sich ohne sei zutun was tut..... -- Gruß Bild: http://wizardofdos.bei.t-online.de/röhrich1.png T-zero53 Wizardofdos@T-Online.de http://wizardofdos.bei.t-online.de [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.10.2004, 16:38 Uhr _PAB_ Posts: 3016 Nutzer |
Das Gerichtsurteil ist eher so zu verstehen: "das am rechner erstellte grafiken nicht unter das urheberrecht fallen, _*WENN*_ diese ohne eigenes selbständiges zutun des grafikers entstanden sind" [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.10.2004, 18:30 Uhr jochen22 Posts: 1139 [Benutzer gesperrt] |
Zitat: Und wie sollte das funktionieren ??? [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.10.2004, 18:59 Uhr MaikG Posts: 5172 Nutzer |
Ich kann z.B. mit Photoimpact Web Hintergründe erstellen. Da sucht man sich ein Muster aus und macht ein paar Einstellungen. Daran ist nichts künstlerisches, es kann gut sein das ein anderer das selbe Bild erhält. Währe aber nicht schlecht Original Moorhuhn Grafiken auf dem Amiga zum haben. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.10.2004, 20:47 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat: So sehe ich das auch. Es geht u.a. um digital bearbeitete Bilder. Das Gericht veweist darauf hin, dass hier die erforderliche "Schöpfungshöhe" fehle, um einen Verstoß gegen das Urheberrecht geltend machen zu können und begründet dies damit, dass die betreffenden Bilder nur zum Erreichen gewisser hell-dunkel-Effekt am Computer verfremdet wurden. Berufen wird sich dabei auf §2 (2) Urheberrechtsgesetz nebst Kommentierung. IMHO ist das sogar eine gute Entscheidung. Wer gegen Trivialpatente ist wird das nachvollziehen können. Ich kann nur empfhehlen, das gesamte Urteil zu lesen. Allein anhand des Heise-Artikel ist eine Bewertung der Bedeutung nicht möglich, da dieser nicht auf wichtige Details eingeht. Zu dem ist die gewählte Überschrift meiner Ansicht nach sehr subtil. Ob nun bewußt oder unbewußt wird hier die Meinung des Lesers bereits vorweggenommen. Mir kam beim Lesen der "Schlagzeile" jedenfalls zunächst mal rein instinktiv eine bekannte, bebilderte Tageszeitung in den Sinn. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
14.10.2004, 22:47 Uhr alias_known Posts: 12 Nutzer |
Man sollte grundsätzlich "journalistische Wahrheiten mit Vorsicht betrachten. Heise tut sich in letzter Zeit nicht gerade mit sauber recherchierten Artikeln - oder verständlichen Texten (siehe Croquet) - hervor. Die Kläger haben ausdrücklich alle "urheberrechtsrelevanten"(!) Komponenten ausgeschlossen, aus Frustration über die vorangegangene Ablehnung der Unterlassungsklage. Das Gericht hätte eindeutig für die Kläger entschieden (das heißt: Die offenkundig dreiste Übernahme der Programmierung als unzulässiges Plagiat abgemahnt), wenn die Kläger nicht ausdrücklich in ihrer Klage die Programmierung der Seite als irrelevant bezeichnet hätten. So blieb nur die tatsächlich sichtbare "kreative Leistung" übrig, die, das sieht auch der Laie an den bekannten Screenshots, jede Kreativität vermissen lässt (es wurden Standard-Layouts übernommen, die in Layout-Pools zu tausenden zu finden sind). Das Gericht hat völlig zu Recht die nicht vorhandene Schöpfungshöhe bemängelt, was keine Rolle gespielt hätte, wenn die Kläger die Programmierung (browserunabhängige Darstellung, konkrete Realisation durch Stylesheets etc) als Bestandteil ihrer schützenswerten Arbeit einbezogen hätten. Kurz: Das Urteil stärkt tatsächlich sogar Designer in ihrer Tätigkeit (wenn diese nämlich "schöpferisch tätig" werden) und vor allem Web-Entwickler (deren Leistung die Kläger nicht berücksichtigt wissen wollten). [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
15.10.2004, 10:53 Uhr MrMarco Posts: 445 Nutzer |
Tjo... ärgerlich ohne Ende. Was lustig ist... versucht mal in Deutschland was unter Public Domain freizugeben. Seht mal in der wikipedia nach, was dazu steht. In Deutschland ist das angeblich gar nicht möglich. Und an dieser Stelle frage ich mich... wenn ich es nicht freigeben kann und trotzdem das Recht daran behalte, wieso habe ich dann das Recht nicht, wenn ich es nicht freigebe und andere es einfach verwenden? Kommt mir irgendwie ein wenig Wiedersprüchlich vor das ganze. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
15.10.2004, 11:47 Uhr Schaumstofflumpi Posts: 1292 Nutzer |
Das habe ich jetzt nicht verstanden. Bin ich jetzt dumm? -- <<<~~~| Schaumstofflumpi |~~~>>> [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
15.10.2004, 13:00 Uhr thomas Posts: 7718 Nutzer |
Zitat: Solche Fragen solltest *du* nicht stellen, das kann böse nach hinten losgehen. Gruß Thomas -- Email: thomas-rapp@web.de Home: home.t-online.de/home/thomas-rapp/ [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
15.10.2004, 20:15 Uhr jochen22 Posts: 1139 [Benutzer gesperrt] |
Zitat: Publc Domain Software ist doch wohl Software, an der niemand sonst Rechte hat, und an der ich alle Rechte an die Allgemeinheit weitergebe. Wieso soll das nicht möglich sein ??? [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
15.10.2004, 20:47 Uhr jochen22 Posts: 1139 [Benutzer gesperrt] |
Ok ich hab den Wikipedia-Artikel gelesen. Was für ein Schwachfug. Selbst wenn ich rechtmäßiger Urheber bin, darf ich nicht meine Rechte an die Allgemeinheit abgeben. Kennt jemand den Hintergrung für diesen Umstand ??? [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
15.10.2004, 21:08 Uhr Neologic Posts: 297 [Ex-Mitglied] |
Hallo T-Zero53, http://web.archive.org/web/20030721134133/http://www.ntek.de/ Boah...das ist ja GRAUENVOLL...erst wartest Du 3 ewigkeiten, und dann werden die Bilder der Page weder bei Firefox noch bei MSIE angezeigt. Die Alte sollte man wegen schlampigkeit verklagen. Nenene.....Du! [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
15.10.2004, 21:13 Uhr alias_known Posts: 12 Nutzer |
> Was für ein Schwachfug. Selbst wenn ich rechtmäßiger Urheber bin, darf ich nicht meine Rechte an die Allgemeinheit abgeben. > Kennt jemand den Hintergrung für diesen Umstand ??? Ja. Es ist der uralte Übersetzungsfehler: Copyright != Urheberrecht. Selbstverständlich kann ein Urheber sein Urheberrecht an einer Sache nicht aufgeben (das wäre völliger Unsinn). Das hat aber für das, was im Amerikanischen "Copyright" genannt wird, nur wenig Auswirkung: Dort ist das "alleinige Nutzungsrecht" (dies ist nicht der korrekte juristische Ausdruck) gemeint, nicht das (deutsche) URHEBERRECHT an einer Sache. "Public Domain" (im Sinn, den ein Computer-Veteran diesem Begriff gibt) gibt es nur rein begrifflich nicht auf Deutsch, selbstverständlich gibt es aber die Möglichkeit, die Nutzungsrechte an einem Programm freizugeben, womit das gleiche Ergebnis erreicht wird. Kurz: Das Problem ist keines, es fehlt nur ein passender deutscher Begriff. [ Dieser Beitrag wurde von alias_known am 15.10.2004 editiert. ] [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
15.10.2004, 21:42 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat: Der Beitrag von alias_known trifft IMO ins Schwarze. Was die Klägerin als "Diebesgut" beklagte, war nicht ihr geistiges Eigentum, da nicht von Grund auf durch sie erschaffen. Die Klägerin war nicht der Urheber des Gegenstandes der Klage. Und um das Eigentor perfekt zu machen, ließ sie in der Klagebegründung alles außen vor, was unter das Urheberrecht hätte fallen können. Und nur darum geht es in dem Urteil. Kein Grund zur Sorge für echte Urheber. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
15.10.2004, 21:44 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat: Schon die Fragestellung deutet auf ein gerüttelt Maß an Intelligenz hin. Denn ein Dummer würde seine Intelligenz nie in Frage stellen. Na, und Mut beweist die Frage auch noch. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
15.10.2004, 22:23 Uhr MrMarco Posts: 445 Nutzer |
Ah, ok... Hatte mich schon gewundert, weil mir das so gegenläufig in der Aussage vorkam. Schade nur, das man jetzt Auftragsarbeiten nicht mehr absichern kann. Schließlich macht man es nicht selbst, sondern läßt es durch Dritte machen. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
16.10.2004, 00:19 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat: Es hat sich nichts geändert durch das Urteil. Man kann sich nach wie vor die Exklusivrechte für Vervielfältigung und Verkauf sichern. Also das Copyright und nicht das Urheberrecht. Was bei Auftragsarbeiten IMO i.d.R. auch so gehalten wird. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
16.10.2004, 00:25 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat: In dem man, wie in diesem Fall offensichtlich geschenen, eine programmierte Grafik in ein Bildbarbeitungsprogramm lädt und ein paar Filter drüber laufen lässt. Oder, wie offenbar auch in diesem Fall geschehen, eine Webseite mithilfe eines Webeditors erstellt und hier und da ein paar Zeilen von Hand einfügt. [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
18.10.2004, 11:09 Uhr dandy Posts: 2553 Nutzer |
Hmmmm - ist vielleicht ein wenig O.T. - aber trotzdem: Ich habe hier zwei "Landkarten", die die Erdoberfläche und den Meeresboden in 3D darstellen. Auf diesen Karten sind mir nun einige Details aufgefallen, die ich gerne mit Leuten aus den entsprechenden Disziplinen diskutieren möchte. Habe mir nun die fünf relevanten Stellen aus diesen Karten eingescannt und möchte diese Scans dann zusammen mit den von mir dazu verfassten Texten/Erläuterungen auf meine HP stellen. Muss ich mir für das Veröffentlichen von Ausschnitten dieser Karten erst eine Erlaubniss des Verlages einholen oder kann ich die Scans einfach auf meine HP stellen, ohne Angst haben zu müssen, in irgendeiner Form gegen das Copyright verstoßen zu haben? -- Wenn es jemandem Spaß macht, zu Marschmusik in Reih' und Glied zu marschieren, so verachte ich ihn schon. Er hat sein Großhirn nur aus Versehen bekommen - bei ihm hätte auch schon das Rückenmark gereicht! (Albert Einstein) [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
18.10.2004, 12:46 Uhr Han_Omag Posts: 1458 Nutzer |
da halte ich äusserste Vorsicht für angebracht. Ein Kollege von mir erhielt von einer Anwaltskanzlei eine kostenpflichtige Abmahnung, weil auf seiner Homepage eine Anfahrtskizze zu seinem Haus angeblich aus einer Landkarte eines Mandanten dieser Kanzlei "ausschnittweise herauskopiert" worden sei. -- Wir haben Augen, doch wir schauen nicht hin. Wir haben Ohren, doch wir hören nicht zu. Wir haben einen Mund. Damit reden wir ohne Unterlass und doch sagen wir nichts. Der Zeitreisende [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
19.10.2004, 00:18 Uhr Maja Posts: 15429 Nutzer |
Zitat: Ein klares Ja. Kopieren in Teilen für dich selbst: Kein Problem. Für eine Veröffentlichung brauchst du eine Genehmigung. Wer das Urheberrecht an den Karten besitzt, kann dir der Verlag mitteilen, sofern dies nicht in der Quelle vermerkt ist. Wichtig ist auch: Trage Sorge dafür, dass dir diese Genehmigung schriftlich zugesandt wird, damit du über einen bleibenden Nachweis verfügst und, sofern dir die Genehmigung erteilt wird, weise bei der Veröffentlichung darauf hin, dass du im Besitz dieser bist. "Mit freundlicher Genehmigung von ...." [ - Antworten - Zitieren - Direktlink - ] |
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