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08.12.2009, 20:50 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
Nutzer
@Maja:
> Wird irgendwann vorher vom Käufer das Einverständins zu
> dieser Vorgehensweise eingeholt?

Weiß ich nicht mehr. Mir war das zu jeder Zeit bekannt. Ob ich das von Apple oder dritter Stelle erfahren habe? Keine Ahnung.

> Ich denke, da muss man nicht darauf kommen,

Bitte Maja, ich habe einfach nur Deine Frage beantwortet, ob diese Daten "in der Info-Ansicht der Dateien angezeigt" werden, da Du genau das bezweifelt hast. Die Antwort lautet "Ja".

> Mit Deinen persönlichen Daten in der Datei kann es dann
> irgendwann geschehen, dass Du nichts Böses ahnend Post
> von einem Anwalt bekommst.

Das wäre mir ehrlichgesagt vollkommen egal. Meine Musikdateien gebe ich ausschließlich in dem gesetzlich erlaubten Rahmen weiter. Wenn mir dann irgendein Anwalt meint dazu schreiben zu müssen, dann kann er das ja gerne machen. Dennoch muss er mir erstmal beweisen, etwas falsches getan zu haben. Da er das nicht kann, kann er sich das Anschreiben auch gleich sparen.

> Wie bitte??! Lesen!

Warum, habe ich dadurch einen Nutzenzuwachs? Zwischen "keine technischen Sicherheitsvorkehrungen, die die Verwendung dieser Produkte beschränken" und "kein Kopierschutz" liegt meiner Ansicht nach noch ein Unterschied.

> Ergo kein Kopierschutz.

Wie kommst Du zu dieser Schlussfolgerung?

> Doch Apple muss seine Kunden darüber und über das Ziel
> dieser Aktion informieren und deren Einverständnis dazu
> einholen.

Tja, besser wäre das schon und kundenfreundlicher auch. Aber weißt Du was, das ist mir letztlich vollkommen egal.

Ciao,
Andreas.

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08.12.2009, 22:58 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Andreas_B:
Weiß ich nicht mehr. Mir war das zu jeder Zeit bekannt. Ob ich das von Apple oder dritter Stelle erfahren habe? Keine Ahnung.

Das hätt ich von Dir nicht gedacht. Liest Du denn nicht, was Du zustimmst?

Zitat:
> Ich denke, da muss man nicht darauf kommen,

Bitte Maja, ich habe einfach nur Deine Frage beantwortet, ob diese Daten "in der Info-Ansicht der Dateien angezeigt" werden, da Du genau das bezweifelt hast. Die Antwort lautet "Ja".


Ich darf als Reaktion darauf der Ansicht sein, das man nicht auf persönliche Daten von Käufern im Wasserzeichen einer Datei kommen muss, wenn es einem vorher keiner mitgeteilt hat. Ich habe nur meine Meinung geäußert.

Zitat:
Das wäre mir ehrlichgesagt vollkommen egal. Meine Musikdateien gebe ich ausschließlich in dem gesetzlich erlaubten Rahmen weiter.
Sind schon andere unschuldig verurteilt worden.

Zitat:
Warum, habe ich dadurch einen Nutzenzuwachs?
Keine technische Sicherheitsvorkehrung, die die Verwendung von Produkten beschränkt. In dem Fall, kopieren so oft man will. Brennen so oft man will. Sprich, kein Kopierschutz.
Zitat:
Zwischen "keine technischen Sicherheitsvorkehrungen, die die Verwendung dieser Produkte beschränken" und "kein Kopierschutz" liegt meiner Ansicht nach noch ein Unterschied.
Dann erkläre doch bitte auch, wie Deiner Ansicht nach ein Wasserzeichen Dateien davor schützen sollte, kopiert zu werden.

Zitat:
> Ergo kein Kopierschutz.

Wie kommst Du zu dieser Schlussfolgerung?

Nun, es ist im Grunde ganz einfach. Ein Wasserzeichen kann Urheberschutz, Integritätsschutz und Authentizitätsschutz sein. Aber kein Kopierschutz, denn ein Wasserzeichen kann das Kopierverhalten des Nutzers einer Datei nicht aktiv beeinflussen, es kann keine Kopie verhindern.

Zitat:
> Doch Apple muss seine Kunden darüber und über das Ziel
> dieser Aktion informieren und deren Einverständnis dazu
> einholen.

Tja, besser wäre das schon und kundenfreundlicher auch. Aber weißt Du was, das ist mir letztlich vollkommen egal.


Yoh, hehe. Was soll auch das ganz Gelabere über Datenchutz und Verbraucherrechte? Sollen sie mit unseren Daten machen was sie wollen. Wir haben schließlich nichts zu verbergen und es kann uns gar nix passieren..... ;)
--
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09.12.2009, 16:47 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
Nutzer
@Maja:
> Das hätt ich von Dir nicht gedacht. Liest Du denn nicht, was
> Du zustimmst?

Doch, aber ich erinnere mich jetzt nicht mehr daran, was da genau stand. Für mich ist ausreichend, dass ich das 1x als "akzeptabel" bewertet habe. Ich lese mir ganz sicher nicht den ganzen Kram bei jedem Kauf durch und auswendig lerne ich das auch nicht.

> Sollen sie mit unseren Daten machen was sie wollen. Wir
> haben schließlich nichts zu verbergen und es kann uns gar
> nix passieren.....

In dem Fall ist es ja schon noch etwas anderes, da es in meiner Hand liegt, wo meine Daten landen.

> Sind schon andere unschuldig verurteilt worden.

Tja, das kann mir aber täglich auch bei allen anderen Lebenssituationen passieren. Das mir das ausgerechnet in dem Zusammenhang mit Apple und iTunes passiert dürfte sehr unwahrscheinlich sein.

> Aber kein Kopierschutz, denn ein Wasserzeichen kann
> das Kopierverhalten des Nutzers einer Datei nicht aktiv
> beeinflussen, es kann keine Kopie verhindern.

Warum sollte das das Kopierverhalten des Nutzers nicht aktiv beeinflussen können? Warum sollte das keine Kopie verhindern? Ich würde mir das dreimal überlegen, ob ich z.B. im Internet ein Musikstück illegal zum Download anbiete in dem meine persönlichen Daten stehen. Aber das ist letztlich eine Frage der Definition von "aktiv" und wie weit man den Begriff "Kopierschutz" fassen möchte.

Wir werden da wohl zu keinem Konsens mehr kommen. :-)

Ciao,
Andreas.

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09.12.2009, 20:49 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Andreas_B:
Doch, aber ich erinnere mich jetzt nicht mehr daran, was da genau stand. Für mich ist ausreichend, dass ich das 1x als "akzeptabel" bewertet habe. Ich lese mir ganz sicher nicht den ganzen Kram bei jedem Kauf durch und auswendig lerne ich das auch nicht.

Na ja, bleibt der - sorry - IMHO etwas schale Nachgeschmack, dass Du jetzt nicht mehr weißt, was Du da 1x als akzeptabel bewertet hattest. Demnach wäre es Dir nun nicht möglich, festzustellen, wenn sie jetzt etwas tun sollten, dass Dir damals evtl. nicht als akzeptabel erschienen wäre. :look:

Zitat:
In dem Fall ist es ja schon noch etwas anderes, da es in meiner Hand liegt, wo meine Daten landen.
Das tut es eben nicht mehr, sobald Du sie aus der Hand geben hast.

Abgesehen davon; Ich erdreiste mich weiterhin, davon auszugehen, dass eine Mehrheit nichts von ihren persönlichen Daten in diesen Dateien weiß. Denn Apple erwähnt das in den öffentlich zugänglichen Dokumenten auf ihrer Webseite mit keinem Wort. Zumindest habe ich nichts Dergleichen dort gefunden. Was mich wiederum zu der Vermtung veranlasst, dass auch bei der Account-Einrichtung nicht darauf hingewiesen wird. Insofern bitte ich um Mitteilung, falls jemand das Gegenteil belegen kann. Ich lasse mich immer gern von einem Irrtum überzeugen, denn ich lerne immer gern auch noch dazu. Einfacher Widerspruch reicht mir dazu aber nun mal nicht in jedem Fall.

Zitat:
> Sind schon andere unschuldig verurteilt worden.

Tja, das kann mir aber täglich auch bei allen anderen Lebenssituationen passieren. Das mir das ausgerechnet in dem Zusammenhang mit Apple und iTunes passiert dürfte sehr unwahrscheinlich sein.

Dein Vertrauen in die Menschheit möchte ich haben. Aber leider habe ich schon erlebt, wie einem Leute, die man als Freunde betrachtet, in den Rücken fallen können. Na ja, ich wünsch Dir natürlich alles Gute.

Zitat:
Warum sollte das das Kopierverhalten des Nutzers nicht aktiv beeinflussen können? Warum sollte das keine Kopie verhindern? Ich würde mir das dreimal überlegen, ob ich z.B. im Internet ein Musikstück illegal zum Download anbiete in dem meine persönlichen Daten stehen. Aber das ist letztlich eine Frage der Definition von "aktiv" und wie weit man den Begriff "Kopierschutz" fassen möchte.

Was Du würdest, würde noch lange nicht jeder. Wegen persönlicher Daten in Dateien auf eine weit verbreitete freiwillige Selbstkontrolle von Konsumenten zu hoffen, kann wohl kaum die Erreichung des Schutzes von Urheberrechten sicherstellen. Die Definition davon, was ein Kopierschutz ist, ist recht eng gefasst: 95a UrhG Schutz technischer Maßnahmen.

Viel mehr berühren Wasserzeichen in Dateien exklusiv folgende Rechtsnorm:
§ 95 UrhG Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen. Geschaffen u.a., um per Metadaten bzw. Wasserzeichen die Verfolgung von Verstößen gegen das UrhG zu erleichtern. Nur entbindet dieser Pararaph auch den Inhaber von Verbreitungsrechten (hier Apple) nicht von seinen Pflichten gemäß Bundesdatenschutzgesetzt. Und das ist der Punkt, um den es mir geht.

Zitat:
Wir werden da wohl zu keinem Konsens mehr kommen. :-)

Damit kann ich leben.
--
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 09.12.2009 um 20:50 Uhr geändert. ]

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09.12.2009, 21:09 Uhr

Kai9
Posts: 377
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
@Kai9

Danke für die Bestätigung, dass in über iTunes Plus gekauften Titeln persönliche Daten der Kunden gespeichert werden.


Als wenn das nicht auch so schon längst hinreichend bestätigt wäre. :O
Aber davon mal abgesehen, es ist schon lustig... Wenn ich dir etwas bestätige, dass dir in den Kram passt, nimmst du es sofort an, ohne großartig zu zögern, oder es näher hinterfragen zu wollen. Bestätige ich aber etwas, das nicht so ganz in deine Argumentation passt, willst du dich plötzlich nicht mehr so bereitwillig wie in anderen Fällen auf meine Aussage verlassen. Sehr witzig! 8)

Zitat:
Andreas_B bestätigte bereits, dass die erforderliche Zustimmung dazu vom Kunden nicht eingeholt wird.

Wohl kaum.

Zitat:
Um Sachkenntnis aufzufrischen, empfehle ich zunächst die Lektüre des Bundesdatenschutzgesetzes, dort insbesondere §§ 4, 4a, 14 und 28.

Was sollen denn die von dir aufgeführten Paragraphen jetzt genau bestätigen?

Zitat:
Dann noch Folgendes lesen:
http://www.apple.com/legal/itunes/de/terms.html#SALE
http://www.apple.com/de/legal/privacy/


Ach, hast du u.a. die Nutzungsbedingungen, auf die ich dich bereits vor drei Wochen verwiesen hatte, nun auch endlich mal gefunden? ;)

Zitat:
Wenn Du dort irgendwo einen deutlichen Hinweis darauf findest, dass Appel zum Zweck der Käuferrückverfolgung persönliche Daten ihrer iTunes Plus Kunden in dort gekauften Dateien speichert, bitte entsprechende Passage hier posten.

Diesbezüglich wirst du dich schon selbst bemühen müssen, wenn du ernsthaft meinst, Apple einen Verstoß gegen einfachste Datenschutz-Richtlinien nachweisen zu können. Ich weiß nur, dass dazu etwas vermerkt war, als ich die Bedingungen zuletzt gelesen hatte.

Zitat:
Was iTunes Preispolitik betrifft, habe ich nun etwas gefunden, das mich davon überzeugt hat, dass nun offenbar tatsächlich mit und ohne DRM den gleichen Preis hat: http://www.ifun.de/content/view/5023/2/
Siehste, wäre ganz einfach gewesen.


Tja, siehst'e mal! Es geht doch, wenn du nur willst. :rolleyes: Warum du hier aber erst einmal großartig falsche Behauptungen als "Tatsachen" in den Raum stellst und zudem versuchst, auf dieser haltlosen und unsinnigen Basis auch noch eine Diskussion zu bestreiten, obwohl es - deinen eigenen Angaben zufolge - doch **ganz einfach** gewesen wäre, an entsprechend richtig Informationen zu kommen, das weißt du wahrscheinlich selbst nicht so genau.

Zitat:
Ich lasse mich gern überzeugen.

Indem du absichtlich erst einmal massenweise falsche Behauptungen in die Welt setzt? 8)

Zitat:
Mit Deinem ständigen "du-hast-ja-keine-Ahnung" Geschwafel wird Dir das jedoch nicht gelingen.

Du glaubst doch hoffentlich nicht ernsthaft, andere hätten dafür zu sorgen, dir deine Wissenslücken auszubessern, nachdem du hier erst mal pauschal übelsten Unsinn verbreitet hast, ohne dich vorher richtig zu informieren?

Kai

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09.12.2009, 21:17 Uhr

Kai9
Posts: 377
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:

Nun, dann präzisiere Du bitte. Wird irgendwann vorher vom Käufer das Einverständins zu dieser Vorgehensweise eingeholt?


Diese Frage müsstest du eigentlich selbst beantworten können, wenn du die Nutzungsbedingungen richtig gelesen und verstanden hast, die man vor der allgemeinen Nutzung des iTunes-Store bestätigen muss.

Zitat:
Original von Maja:
Zitat:
Original von Andreas_B:
Es ist also schon ein wenig eigenartig, warum da großartig mit einem Texteditor rumgepfriemelt werden soll, wie es in dem Link steht.


Dann lies doch mal den Text unter diesem Link. Dort steht auch, dass der Name des Kunden und dessen E-Mail-Adresse die einzigen Daten sind, die als lesbarer Text enthalten sind und nicht bekannt ist, was dort noch an Daten enthalten ist.


Oh ja, jetzt fangen die Verschwörungstheorien wieder an. :D

Zitat:
Original von Maja:
Zitat:
Original von Andreas_B:
Wo siehst Du bei den Wasserzeichen eigentlich ein größeres Problem?


Um es deutlich verständlich auf den Punkt zu bringen. Mit den persönlichen Daten der Kaufer in den Dateien, wird jeder Käufer unter Generalverdacht gestellt.


Du hast nicht zufällig ein Auto oder Motorrad und mal einen Blick in den dazugehörigen Fahrzeugbrief geworfen, in dem auch die Daten des Fahrzeugbesitzers (einschließlich aller Vorbesitzer!) fein säuberlich aufgeführt sind, um die Herkunft das Fahrzeug bzw. den jeweiligen Käufer/Besitzer im Fall der Fälle direkt zuordnen zu können? :)

Zitat:
Mal angenommen, Du gibst eine solche Datein an einen Deiner Bekannten weiter. Und weiter angenommen, der gibt sie wiederum an einen seiner Bekannten weiter, etc., etc.. Mit Deinen persönlichen Daten in der Datei kann es dann irgendwann geschehen, dass Du nichts Böses ahnend Post von einem Anwalt bekommst.

Nun... Mal angenommen, du gibst dein Auto an einen deiner Bekannten weiter. Und weiter angenommen, der gibt es wiederum an einen seiner Bekannten weiter, etc., etc.. Mit deinen persönlichen Daten im Fahrzeugbrief des Autos kann es dann irgendwann geschehen, dass du nichts Böses ahnend Besuch von der Polizei bekommst. 8)

Zitat:
Und nun? Muss man intuitiv davon ausgehen, dass Dateien, die nicht kopiergeschützt sind, eigene persönlichen Daten enthalten, damit man bei Verdacht auf Verstoß gegen das Urheberrecht den ursprünglichen Käufer ermitteln kann?

Ja, sobald man die Nutzungsbedingungen anerkannt hat.

Zitat:
Muss man nicht

Mit welcher Begründung?

Zitat:
Ich behaupte nicht, Apple dürfe die Dateien nicht personifizieren.

Steht das nicht im Wiederspruch zu folgender Aussage von dir? Zitat: "Um es deutlich verständlich auf den Punkt zu bringen. Mit den persönlichen Daten der Kaufer in den Dateien, wird jeder Käufer unter Generalverdacht gestellt."

Zitat:
Doch Apple muss seine Kunden darüber und über das Ziel dieser Aktion informieren und deren Einverständnis dazu einholen.

:lach: Glaubst du ernsthaft, Apples Juristen wüssten das nicht und würden sich diesbezüglich tatsächlich leichtsinnig aufs Glatteis begeben und dies nicht in den Nutzungsbedingungen mit absichern?

Kai

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09.12.2009, 23:14 Uhr

Otis
Posts: 1377
Nutzer
:lach: :lach: :lach: ganz großes Kino hier. :lach: :lach:

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10.12.2009, 09:43 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
Nutzer
@Maja:
> Demnach wäre es Dir nun nicht möglich, festzustellen, wenn
> sie jetzt etwas tun sollten, dass Dir damals evtl. nicht
> als akzeptabel erschienen wäre.

Wie kommst Du darauf? Wenn sich die Nutzungsbedingungen ändern kommuniziert Apple das auch und dann kann ich mich erneut entscheiden. Da muss ich nicht mehr alles haarklein wissen, was ich vor langer Zeit bestätigt habe.

> Abgesehen davon; Ich erdreiste mich weiterhin, davon auszugehen,
> dass eine Mehrheit nichts von ihren persönlichen Daten
> in diesen Dateien weiß.

Kannst Du mal begründen, warum Du pauschal die Mehrheit der Apple-Nutzer für naive Deppen hälst, die keine Ahnung haben, was Apple macht und was nicht?

> Dein Vertrauen in die Menschheit möchte ich haben. Aber
> leider habe ich schon erlebt, wie einem Leute, die man
> als Freunde betrachtet, in den Rücken fallen können.

Selbst wenn - nach wie vor muss _mir_ etwas bewiesen werden, was ich falsch gemacht habe. Da ich mich geltendes Gesetz halte, dürfte das wohl nicht möglich sein. Aber sicherlich wirst Du mir gleich noch erzählen, dass es ja auch schon genug Fälle gegeben hat, wo jemand zu Unrecht verurteilt worden ist,...
Davon mal abgesehen - hälst Du Apple für dermaßen dämlich, dass sie Ihr hervorragend funktionierendes System gefährden, indem Sie Ihre eigenen Kunden vor gericht zerren, vor allem auch noch die, gegen die Apple nichts in der Hand hat? Das ist ja lächerlich.

> Die Definition davon, was ein Kopierschutz ist, ist recht
> eng gefasst: 95a UrhG Schutz technischer Maßnahmen.

Was hat das mit der Definition von Kopierschutz zu tun? In dem Gesetzt geht es um "Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes". Im_Sinne_dieses_Gesetzes_ und nicht Dieses_Gesetz_stellt_eine_allgemein_gültige_Definition_dar.


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10.12.2009, 15:04 Uhr

Andreas_Wolf
Posts: 2980
Nutzer
> sicherlich wirst Du mir gleich noch erzählen, dass es ja auch schon genug
> Fälle gegeben hat, wo jemand zu Unrecht verurteilt worden ist

Hat sie doch schon:

"Sind schon andere unschuldig verurteilt worden."
http://www.amiga-news.de/forum/thread.php?id=32115&BoardID=4&start=121#330051

Und du hattest auch schon drauf geantwortet ;-)

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10.12.2009, 17:16 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Das Potential einer Vorgehensweise, andere unter Generalverdacht zu stellen, schließt nicht aus, dass dies unter bestimmten Umständen erlaubt sein kann.

Der oft so gern strapazierte Vergleich mit Autos greift nur selten. In der StVO gibt es bei Bußgeldverfahren die Halterhaftung, wenn der eigentliche "Täter" nicht ermitelt werden kann; wobei der im Fahrzeugschein eingetragene Besitzer eines KFZ nicht automatisch mit dem Halter identisch ist.

Urheberrechtsverstöße fallen in den Bereich Strafrecht. Ja, egal welcher Art die Vorwürfe sind, die Anklage muss Beweise für eine Schuld des Angeklagten vorlegen, doch dazu reichen u.U. bereits Indizien, sei es nur für den Nachweis einer Mitschuld. Und wer sich als Angeklagter pasiv verhält, keine Beweise für seine Unschuld vorweisen kann, wer ggf. offensichtliche Falschaussagen von Dritten nicht glaubhaft widerlegen kann, der kommt dann mit Unschuldsbeteuerungen nicht weit. Rechtsprechung ist nicht immer gerecht und Verwandte oder vermeintliche Freunde sind nicht immer aufrichtig. Mag sein, dass sich das nicht vorstellen kann, wer das noch nicht erlebt hat. Sehr unwahrscheinlich, dass es ausgerechnet einen selbst trifft? Unverhofft kommt immer unerwartet. Um im Kontext absolut sicher zu gehen, dürfte man keine dieser Dateien an andere weitergeben. Auch nicht rechtlich völlig legal an Verwandte und Freunde, denn das bedeutet Kontrollverlust über die eigenen persönlichen Daten darin.

Unwissenenheit != naiver Depp, ABER man sollte schon noch wenigstens im Groben wissen, welchen Vertragsbedingungen man vor langer Zeit oder später bei Änderungen dieser zugestimmt hat. Denn andernfalls ist man wohl kaum in der Lage einzuschätzen, ob der Vertragspartner sich korrekt verhält. Weiß man das nicht und dann davon auszugehen, die würden sich schon korrekt verhalten, würde ich dann tatsächlich als naiv bezeichnen.

Anzunehmen, Apple würde juristisch gegen die illgeale Verbreitung von Musikdateien aus dem iTunes Store vorgehen, wäre in der tat lächerlich. Ganz einfach weil bei Verstößen gegen das Urheberrecht nicht Apples Rechte verletzt werden und Apple dabei somit auch nicht zu Abmahnung / Klage berechtigt ist.

Ein Gesetz ist als allgemeingültige Definition allemal besser geeignet, als die subjektive Meinung von Einzelpersonen. Eine schwammige Argumentation bezüglich Kopierschutzverfahren, die auf einer frewilligen Selbstkontrolle von Konsumenten gründet, erklärt, konsequent weiter verfolgt, jede weit offen stehende Haustür zum wirksamen Diebstahlschutz. Wie sinnig das ist, möge jeder für sich beurteilen.

Über Dritte von einem Verhalten oder Verfahren eines Anbieters zu erfahren, dessen Leistungen man nutzt, kommt keiner Akzeptanz und keinem Einverständis zu diesem Verhalten oder Verfahren gleich.

Und jetzt noch mal die Frage:
WO STEHT IN APPLES NUTZUNGSBEDINGUNGEN ETWAS ÜBER PERSÖNLICHE NUTZERDATEN bzw. ACCOUNT-DATEN IN iTunes Plus DATEIEN??
->> http://www.apple.com/legal/itunes/de/terms.html#SERVICE
->> http://www.apple.com/de/legal/privacy/
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11.12.2009, 18:38 Uhr

Kai9
Posts: 377
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Zitat:
Original von Maja:
Und jetzt noch mal die Frage:
WO STEHT IN APPLES NUTZUNGSBEDINGUNGEN ETWAS ÜBER PERSÖNLICHE NUTZERDATEN bzw. ACCOUNT-DATEN IN iTunes Plus DATEIEN??
->> http://www.apple.com/legal/itunes/de/terms.html#SERVICE
->> http://www.apple.com/de/legal/privacy/


Wo bitte steht, dass in Apples Nutzungsbedingungen speziell etwas über persönliche Daten in iTunes Plus-Dateien stehen muss?

Kai

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11.12.2009, 20:36 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Kai9:
Zitat:
Original von Maja:
Und jetzt noch mal die Frage:
WO STEHT IN APPLES NUTZUNGSBEDINGUNGEN ETWAS ÜBER PERSÖNLICHE NUTZERDATEN bzw. ACCOUNT-DATEN IN iTunes Plus DATEIEN??
->> http://www.apple.com/legal/itunes/de/terms.html#SERVICE
->> http://www.apple.com/de/legal/privacy/


Wo bitte steht, dass in Apples Nutzungsbedingungen speziell etwas über persönliche Daten in iTunes Plus-Dateien stehen muss?

Kai


Du erinnerst mich massiv an diese Drei:
Bild: http://static.twoday.net/solveig1983/images/drei_affen.gif
Bildquelle
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12.12.2009, 00:52 Uhr

Kai9
Posts: 377
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
Zitat:
Original von Kai9:
Zitat:
Original von Maja:
Und jetzt noch mal die Frage:
WO STEHT IN APPLES NUTZUNGSBEDINGUNGEN ETWAS ÜBER PERSÖNLICHE NUTZERDATEN bzw. ACCOUNT-DATEN IN iTunes Plus DATEIEN??
->> http://www.apple.com/legal/itunes/de/terms.html#SERVICE
->> http://www.apple.com/de/legal/privacy/


Wo bitte steht, dass in Apples Nutzungsbedingungen speziell etwas über persönliche Daten in iTunes Plus-Dateien stehen muss?

Kai


Du erinnerst mich massiv an diese Drei:
Bild: http://static.twoday.net/solveig1983/images/drei_affen.gif
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:lach: Maja, ist das eine Art Selbstporträt? :rolleyes:

Kleiner Tipp:

Du solltest dir die von dir verlinkten Gesetzestexte vielleicht mal in ihrer Gesamtheit durchlesen, anstatt nur Ausschnittweise. 8)

Kai

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12.12.2009, 12:07 Uhr

Bjoern
Posts: 1730
Nutzer
Zitat:
Original von Otis:
:lach: :lach: :lach: ganz großes Kino hier. :lach: :lach:


Jap... Maja vs. Kai9 lese ich mit Genuss :lach:

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12.12.2009, 22:25 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Kai9:
Kleiner Tipp:

Du solltest dir die von dir verlinkten Gesetzestexte vielleicht mal in ihrer Gesamtheit durchlesen, anstatt nur Ausschnittweise. 8)


Und was soll dieser triviale Spruch nun beweisen, außer vielleicht, dass Du Dich überlegen fühlst, aber nicht erklären willst oder kannst, was ich da Deiner Ansicht nach übersehen haben soll?

Du möchtest mich davon überzeugen, im Irrtum zu sein? Dazu braucht es mehr. Lege auführlich dar, weshalb das Gesetz aus dem Zusammenhang heraus nicht öffentlichen Stellen erlauben könnte, persönliche Daten von Kunden zum Zweck der Strafverfolgung bei Verstößen gegen das Urheberrecht in Datein zu speichern, ohne dass der Kunde darüber vorab wenigstens ausdrücklich informiert wird. Vielleicht kann ich ja von Dir sogar noch was lernen.

@Bjoern

Gern geschehen. Gegen ein bisschen Spaß und Kurzweil zur Adventszeit ist nichts einzuwenden. ;)
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12.12.2009, 23:41 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Noch ein bisschen Lesestoff zum Thema.
http://www.stern.de/digital/online/apple-itunes-plus-musik-mit-wasserzeichen-590261.html

Ja, auch aus 2007. Natürlich, denn damals hat das angefangen und stand somit als etwas Neues im Mittelpunkt des Interesses und oft genug wurde damals in den Medien auch drauf hingewiesen, dass Apple seine Kunden darüber zu informieren hat. Doch leider ist es dann wieder im Sand verlaufen. Denn leider scheinen die in der Mehrheit zu sein, die sich konsumgeblendet klaglos in das vermeintlich Unvermeidliche fügen und am liebsten denen den Mund verbieten wollen, denen es nicht egal ist, wenn Privatunternehmen ihre kommerziellen Interessen über das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung stellen.

Anstatt sich Gesetze auf Apple zurecht biegen zu wollen, warum fragt sich keiner, weshalb Apple nicht einfach ausdrücklich darauf hinweist, dass persönliche Daten von Kunden in den Dateien gespeichert werden, um bei Verstößen gegen Urheberrechte den potentielle Rechteverletzer, nämlich den ursprünglichen Käufer ermitteln zu können? Wo ist denn das Problem, das einfach klar und deutlich offen zu sagen? Ganz einfach. Weil Apple befürchtet, dass könnte dem Geschäft schaden und gleichzeitig darauf zählen, dass die Meisten sowieso nicht so genau hinschauen. Vielleicht sind einige aufgeklärte iTunes Kunden sogar stolz, dass Apple ihnen so sehr vertraut, dass ihr Steckbrief gleich mit in die Datei gepackt wird. Der Rest ahnt nichts davon oder hat es wieder verdrängt. Andere wissen nicht mehr, welche Vertragsbedingungen sie mal zugestimmt haben. Es lebe der mündige Bürger. Gut, dass es in D keine Volksabstimmungen gibt...

http://www.netzwelt.de/news/71295_4-kopierschutz-drm-wasserzeichen-co.html

Warten wir es ab. Irgendwann wird im Zusammenhang ein Prozess gegen einen iTunes Kunden an die Öffentlichkeit dringen. Das ist nur eine Fage der Zeit. Ich würde mich nicht wundern, wenn einige dann vor der Urteilsverkündung rufen würden, der wäre ja selbst schuld, auch wenn er die Datei/en nachweislich nicht selbst ins Netz gestellt haben sollte und der Richter trotzdem eine Mitschuld feststellt. Aber Hauptsache, man wehrt sich gegen alle, die was gegen Apple sagen, neh....
--
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13.12.2009, 22:21 Uhr

Kai9
Posts: 377
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
Zitat:
Original von Kai9:
Kleiner Tipp:

Du solltest dir die von dir verlinkten Gesetzestexte vielleicht mal in ihrer Gesamtheit durchlesen, anstatt nur Ausschnittweise. 8)


Und was soll dieser triviale Spruch nun beweisen, [...]?


Z.B., dass du die komplexen Zusammenhänge der jeweiligen Gesetzes- und Regelinhalte und darüber hinaus deren Zusammenspiel untereinander wohl kaum richtig berücksichtigst bzw. überblickst, so wie es eigentlich erforderlich wäre, um Apple tatsächlich gewisse Regelverstöße in Sachen Verbraucherschutz nachsagen/nachweisen zu können. Du verweist z.B. nur auf bestimmte Paragraphen aus dem Bundesdatenschutzgesetz (§§ 4, 4a, 14 und 28), lässt aber ergänzende Ausnahmen, sowie die mögliche Einflussnahme anderer Gesetzgebungen und Regelungen, die dort im Verlauf mehrfach eingeräumt werden, offenbar völlig unberücksichtigt. Zudem besagt § 1 des BDSG: "Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird."
Nur frage ich mich, welche Persönlichkeitsrechte du durch die Kennzeichnung der bei iTunes erworbener Produkte mit der Account-Bezeichnung und dem Name des Besitzers eingeschränkt siehst?

Ebenso suchst du in den iTunes-Nutzerbedingungen offenkundig direkt nach Hinweisen zur Datenverwendung speziell für iTunes Plus-Dateien, offensichtlich auch hier ohne u.a. zu wissen bzw. zu berücksichtigen, dass diesbezüglich ja vielleicht eher eine allgemein gültige Regelung Gültigkeit haben könnte, da schließlich nicht nur iTunes Plus-Dateien von der Kennzeichnung mittels Wasserzeichen betroffen sind.

Derartige Fehler passieren dir allerdings nur, weil du ständig versuchst über Dinge zu urteilen, über die du nicht mal Ansatzweise ausreichende Kenntnisse besitzt. Im Laufe der Diskussion hier hat sich mehrfach gezeigt, dass du so gut wie nie über passende Grundlagenkenntnisse für deine jeweilige Kritik verfügt hast. Immer wieder mussten deine Behauptungen erst einmal von anderen Leuten grundlegend berichtigt werden. Mittlerweile sind wir nun an einem Punkt angekommen, an dem für eine korrekt Argumentation bezüglich "Datenschutz" juristisch tiefgreifende Sachkenntnisse erforderlich werden, über die wir beide aber wohl kaum verfügen. Darum beziehe ich mich vorwiegend auf das, was für iTunes-Nutzer aktuell tatsächlich relevant ist, nämlich die iTunes-Nutzerbedingungen und die damit verbundenen Regelungen. Und die weisen darauf hin, dass man sich bei der Bestätigung der Nutzerbedingungen u.a. damit einverstanden erklärt,...

- die Produkte nur für *persönliche* Zwecke zu verwenden, was Weitervertrieb, Weitergabe, Übertragung oder Unterlizenzierung vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regeln nicht gestattet
- dass iTunes sich das Recht vorbehält, Maßnahmen zu ergreifen, die aus der Sicht von iTunes notwendig oder angemessen sind, um die Einhaltung sämtlicher Teile dieser Vereinbarung sicherzustellen und/oder zu überprüfen und
- dass iTunes unter Ausschluss jeder eigenen Haftung berechtigt ist, Registrierungsdaten und/oder Kontodaten an Vollzugsbehörden, Regierungsbeamten und/oder Dritte zu übermitteln, soweit iTunes dies für erforderlich und angemessen hält, um die Einhaltung dieser Vereinbarung sicherzustellen und/oder zu überwachen

Zitat:
Du möchtest mich davon überzeugen, im Irrtum zu sein?

Nö, du solltest dich viel mehr selbst davon überzeugen. Ich gebe dir diesbezüglich lediglich entsprechende Hinweise. :)

Zitat:
Noch ein bisschen Lesestoff zum Thema.
http://www.stern.de/digital/online/apple-itunes-plus-musik-mit-wasserzeichen-590261.html


Was kommt als Nächstes? Reißerische und unsachlich verfasste Beiträge aus der Bildzeitung? :smokin:

Zitat:
warum fragt sich keiner, weshalb Apple nicht einfach ausdrücklich darauf hinweist, dass persönliche Daten von Kunden in den Dateien gespeichert werden, um bei Verstößen gegen Urheberrechte den potentielle Rechteverletzer, nämlich den ursprünglichen Käufer ermitteln zu können?

Warum sollten sie das? Es reicht völlig, dass sie darauf hinweisen, dass man sich das Recht vorbehält, Maßnahmen zu ergreifen, die aus der Sicht von iTunes notwendig oder angemessen sind, um die Einhaltung sämtlicher Teile der Vereinbarung sicherzustellen und/oder zu überprüfen und, dass iTunes berechtigt ist, Registrierungs- oder Kontodaten u.a. an Dritte zu übermitteln, soweit iTunes dies für erforderlich und angemessen hält, um die Einhaltung dieser Vereinbarung sicherzustellen und/oder zu überwachen. Damit ist doch eigentlich alles Wesentliche klargestellt und bei eventuellen Änderungen der Maßnahmen, wird nicht jedes Mal eine Änderung der Nutzungsbestimmungen notwendig.

Zitat:
Wo ist denn das Problem, das einfach klar und deutlich offen zu sagen? Ganz einfach. Weil Apple befürchtet, dass könnte dem Geschäft schaden und gleichzeitig darauf zählen, dass die Meisten sowieso nicht so genau hinschauen.

Wieder so eine Behauptung von dir, die lediglich deinen Vermutungen entspringt, aber deinerseits wohl kaum annähernd sachlich zu belegt ist. Welche Geschäftsschädigung sollte sich denn aus der direkten Erwähnung der Integration der entsprechenden Daten in erworbenen iTunes-Produkten ergeben? Tatsächlich war und ist es doch so, dass nicht einmal 24 Stunden nach Veröffentlichung des iTunes Plus-Angebots die Wasserzeichen von Benutzern gesichtet wurden (keine große Wunder, wenn sich die Daten doch ganz normal über die Info zu einem Produkt anzeigen lassen) und sich diesbezüglich keine wirkliche Schädigung des Geschäfts ergab.
Und zudem zu behaupten, Apple habe darauf gezählt, dass "die Meisten" sowieso nicht so genau hinschauen würden, entbehrt nicht nur jeder Logik, sondern widerspricht auch deiner Erwartung, das Apple in den Nutzungsbedingungen hätte deutlicher darauf hinweisen sollen, dass an iTunes Plus Dateien pers. Daten hängen. Denn was für einen Sinn hätte eine solche explizite Erwähnung, wenn doch die Meisten angeblich sowieso nicht so genau hinschauen, wie du hier behauptest? 8)

Zitat:
http://www.netzwelt.de/news/71295_4-kopierschutz-drm-wasserzeichen-co.html

Was soll mir der Link oben sagen? Immerhin widerspricht er deiner hier gemachten Behauptung... Zitat: "Mit den persönlichen Daten der Kaufer in den Dateien, wird jeder Käufer unter Generalverdacht gestellt." http://www.amiga-news.de/forum/thread.php?id=32115&start=91&BoardID=4#330027
Dem entgegen steht im Link oben: "Statt wie bei DRM-Systemen alle User einer Musik-Datei unter einen Generalverdacht zu stellen, setzen die Anbieter von Songs mit Wasserzeichen-Technologie also auf das Vertrauen zu ihren Kunden."

Zitat:
Warten wir es ab.

Zu dieser löblichen Einsicht hättest du ruhig schon etwas früher kommen können. :)

Zitat:
Ich würde mich nicht wundern, wenn einige dann vor der Urteilsverkündung rufen würden, der wäre ja selbst schuld, auch wenn er die Datei/en nachweislich nicht selbst ins Netz gestellt haben sollte und der Richter trotzdem eine Mitschuld feststellt.

Nun, glücklicherweise sind nicht alle Leute so wie du, und versuchen tatsächlich schon lange *vor der Urteilsverkündung* oder sogar vor einer tatsächlichen Klage sich zum "Urteil" selbst zu äußern. ;) Und was die Frage der Schuld/Mitschuld betrifft, darf ich dich hier vielleicht noch einmal auf die Nutzungsbedingungen von iTunes verweisen:

"sobald Sie Inhalte kaufen und erhalten, tragen Sie die Gefahr des Verlusts"

"iTunes Plus Produkte [...] Sie dürfen die Produkte [...] nur nach Maßgabe bestimmter Nutzungsbedingungen benutzen, die von iTunes und deren Lizenzgebern bestimmt wurden („Nutzungsbedingungen“). Sie sind ausdrücklich damit einverstanden, dass Ihre Nutzung nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen erfolgt."

"Die Ihnen hierunter eingeräumte Lizenz berechtigt Sie lediglich dazu, die Produkte für Ihre persönlichen, nicht-gewerblichen Zwecke zu verwenden. Der Weitervertrieb, die Weitergabe, Übertragung oder Unterlizenzierung ist vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regeln nicht gestattet."
http://www.apple.com/legal/itunes/de/terms.html#SERVICE

Und zum Schluss noch ein Hinweis für dich (falls du es in den Informationen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte übersehen hast):

"Wenn Sie Fragen oder Bedenken zur Apple Strategie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte oder zur Datenverarbeitung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Senden Sie uns dazu an die für Ihr Land bzw. Ihre Region geltende E-Mail-Adresse (siehe Liste unten) eine Nachricht. Der für Sie zuständige Datenschutzbeauftragte von Apple wird Ihre Anfrage innerhalb von 30 Tagen beantworten.

[...]
Europa privacyeurope@apple.com
[...]

Kai

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14.12.2009, 18:51 Uhr

Maja
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Nutzer
@Kai9:

Du kannst ja Apple mal fragen, weshalb sie nirgendwo erwähnen, dass sie zum Zecke der Strafverfolgung persönliche Daten von Kunden in Dateien speichern. Da Du Kunde von Apple bist, sollten Sie doch ein Interesse daran haben, wenigstens Dir eine ehrliche Antwort zu geben? Immerhin verletzten Sie Deine Rechte. I-)

Im Übrigen wurde hier berteits erwähnt, welche Rechte durch die unterlassene Information über die zum Zweck der Strafverfolgung getägtige Speicherung von Nutzerdaten in bei iTunes erworbenen Produkten eingeschränkt werden. Dass Du das nun wieder fragst, beweist nur, wie wenig Dich das Thema im Grunde interessiert und wie wenig Du über die Rechtslage weißt. Du widersprichst, um zu widersprechen. Dass aber leider ohne Hand und Fuß; ja, es fehlt sogar der rote Faden in Deiner Argumentation, was keine Kette ist, sondern ein willfähriges Aneinandereihen von unbelegten Behauptungen.

Abschließend noch eine Anmkerung, auf eine Deiner üblichen Spitzfindigkeiten, die nur beweisen, dass Du nicht fähig bist, das Wesentliche zu erkennen. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob nur iTunes Plus Titel oder noch andere Dateien persönliche Daten von Kunden enthalten, Apple muss lückenlos darüber informieren, wo und zu welchem Zweck sie perösönliche Daten ihrer Kunden speichern. Fakt ist, dass Apple hinsichlicht persönlicher Daten in Dateien dieser gesetzlichen Informationspflicht Kunden gegenüber nicht ausreichend nachkommt. Das zu widerlegen ist Dir bis heute nicht gelungen. Bleibt nur, noch mal zu erwähnen, User-Name und E-Mail-Adresse sind nur die Daten, die als lesbarer Text in den Dateien auftauchen. Das bedeutet noch nicht, dass das alles wäre, die die enthaltenen Daten sind teilweise verschlüsselt.

Es bleibt jedem selbst überlassen, ob er sich vor diesem Hintergrund entscheidet, iTunes Kunde zu sein oder nicht. Zum Schluss eine letzte Anmerkung: Niemand kann wirksam auf ges. zugesicherte Rechte verzichten.

EoD
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18.12.2009, 21:56 Uhr

Kai9
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Zitat:
Original von Maja:
@Kai9:

Du kannst ja Apple mal fragen, [...]


LOL - Selbst traust du dich wohl nicht, Apple mit deiner Behauptung bezüglich "Datenschutzverletzung" zu konfrontieren? :lach:

Zitat:
Da Du Kunde von Apple bist, sollten Sie doch ein Interesse daran haben, wenigstens Dir eine ehrliche Antwort zu geben?

Sorry, aber eine blödere Ausrede, um sich vor etwas zu drücken, habe ich schon lange nicht mehr gelesen. :D

Zitat:
Immerhin verletzten Sie Deine Rechte. I-)

Das wäre deinerseits bisher immer noch zu beweisen, dass Apple diesbezüglich tatsächlich einen Rechtsverstoß begeht.
Du vermittelst mir jedenfalls nicht den Eindruck, dass du - im Gegensatz zu den Juristen, die die Nutzungsbedingungen ausgearbeitet haben - die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen tatsächlich ausreichend überblickst und entsprechend korrekt beurteilen kannst, um deine Behauptung bezüglich eines Rechtsverstoßes seitens Apple tatsächlich belegen zu können.

Du hattest u.a. zum Thema "Verteuerung durch DRM" hier ja auch angeblich schon "eindeutige Belege" vorgelegt, bei denen sich letztendlich aber herausstellte, dass sie trotz deiner festen Überzeugung keineswegs deine Behauptung bestätigen konnten, da die Wirklichkeit dann nämlich doch ganz anders aussah.
Wenn die Sachlage einer Rechtsverletzung durch Apple/iTunes - bezügliche der Informationsform über Nutzung persönlicher Daten in gekauften iTunes-Produkten - tatsächlich so eindeutig wäre, wie du es hier darzustellen versuchst, wäre Apple wohl schon längst von Datenschützern und/oder anderen Gegenparteien angeklagt worden. Aber komischerweise sprechen nicht einmal deine hier bisher verlinkten Berichte von einer nachweislichen Rechtsverletzung seitens Apple.

Zitat:
Im Übrigen wurde hier berteits erwähnt, welche Rechte durch die unterlassene Information über die zum Zweck der Strafverfolgung getägtige Speicherung von Nutzerdaten in bei iTunes erworbenen Produkten eingeschränkt werden.

Du hast hier schon so einiges von dir gegeben und behauptet, was weit entfernt von den wirklichen Tatsachen war. ;)

Klar ist, dass in den Nutzungsbedingungen darüber informiert wird, dass Registrierungsdaten und/oder Kontodaten übermittelt werden können, um die Einhaltung der Vereinbarung sicherzustellen und/oder zu überwachen. Ebenso wird der Nutzer auch informiert, dass Maßnahmen ergriffen werden können, die aus der Sicht von iTunes notwendig oder angemessen sind, ebenfalls um die Einhaltung sämtlicher Teile dieser Vereinbarung sicherzustellen und/oder zu überprüfen.

Das reicht völlig, um damit rechnen zu können, dass Produkte auch mit Account-Daten verbunden sein können, um die Einhaltung der Vereinbarung sicherstellen und/oder überprüfen zu können.

In den Nutzungsbedingungen wird zudem geregelt, dass man die Datei (das Produkt) u.a. nicht weitergeben darf! Somit ist es auch kaum möglich, dass du unter Einhaltung der Regeln selbst unwissentlich Daten weitergibst, wie von dir weiter oben angeführt wurde. Dein Beispiel, in dem du die Datei (mit den enthaltenen pers. Daten) einem Bekannten weitergibst, der diese wiederum seinem Freund gibt, wodurch die Datei mit den pers. Daten dann in einer Tauschbörse landet, stellt eine recht sinnlose Argumentation dar, denn es entspräche eindeutig einer Verletzung der Nutzerbedingungen deinerseits.

Zitat:
Es spielt überhaupt keine Rolle, ob nur iTunes Plus Titel oder noch andere Dateien persönliche Daten von Kunden enthalten,

Doch, selbstverständlich spielt es eine Rolle, wenn man nämlich - so wie du - auf der Suche nach passenden Informationen in den Nutzungsbedingungen ist. 8)
Hättest du tatsächlich Ahnung von dem, worüber du hier zu reden versuchst, wäre es dir z.B. sicher nicht passiert, dass du mehrfach den Versuch unternimmst, in den Nutzungsbedingungen von iTunes krampfhaft Angaben über "persönliche Nutzerdaten" speziell "in iTunes Plus Dateien" zu finden. Eine diesbezüglich explizite Erwähnung seitens Apple ergäbe nämlich unter dem Umstand, dass andere Dateien ebenfalls mit dem Wasserzeichen versehen sind, überhaupt keinen Sinn.

Zitat:
Apple muss lückenlos darüber informieren, wo und zu welchem Zweck sie perösönliche Daten ihrer Kunden speichern.

Die Formulierung "lückenlos" findet an keiner Stelle im Bundesdatenschutzgesetz Anwendung. [Nachtrag: Das "wo", also der genaue Speicherort, ist ebenso wenig festgelegt!] Es wird gefordert, dass der Betroffene über die Identität der verantwortlichen Stelle, sowie über den Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner persönlichen Daten zu unterrichten ist, sofern er nicht bereits auf andere Weise Kenntnis davon erlangt, oder bezüglich der Datenübermittlung entsprechende Ausnahmen in Kraft treten.
Soweit ich das sehe, werden diese Vorgaben in den Verkaufs- und Nutzungsbedingungen von iTunes ausreichend erfüllt. Wenn dem nicht so sein sollte, frage ich mich, wieso dann bisher noch keiner die Gelegenheit ergriffen hat, Apple diesbezüglich dazu zu bewegen, diesen angeblichen "Rechtsverstoß" schnellstmöglich auszuräumen? Du willst mir doch nicht etwa erzählen, dass die Datenschützer allesamt Tiefschläfer wären und auch Apples Gegenspieler nicht sofort aktiv würden, wenn die Sachlage eines Rechtsverstoßes tatsächlich so klar und eindeutig wäre, wie du hier behauptest. Immerhin nutzt Apple die Wasserzeichen nicht erst seit gestern.

Zitat:
Fakt ist, dass Apple hinsichlicht persönlicher Daten in Dateien dieser gesetzlichen Informationspflicht Kunden gegenüber nicht ausreichend nachkommt. Das zu widerlegen ist Dir bis heute nicht gelungen.

Ich würde eher sagen, dass es dir bisher nicht gelungen ist, deine Behauptung, die du oben als Fakt bezeichnest, tatsächlich zu beweisen. :)

Zitat:
Bleibt nur, noch mal zu erwähnen, User-Name und E-Mail-Adresse sind nur die Daten, die als lesbarer Text in den Dateien auftauchen. Das bedeutet noch nicht, dass das alles wäre, die die enthaltenen Daten sind teilweise verschlüsselt.

Oh Mann, Maja...! Ich befürchte, deine Glaskugel hat mal wieder mächtige Empfangsstörungen. :lach:

Zitat:
Niemand kann wirksam auf ges. zugesicherte Rechte verzichten.

Wetten doch? :smokin:

Kai


[ Dieser Beitrag wurde von Kai9 am 19.12.2009 um 11:38 Uhr geändert. ]

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19.12.2009, 16:12 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von Kai9:
LOL - Selbst traust du dich wohl nicht, Apple mit deiner Behauptung bezüglich "Datenschutzverletzung" zu konfrontieren? :lach:


Du erwartest tatsächlich allen Ernstes, ein gobal operierendes Unternehmen wie Apple, mit Millionen Kunden weltweit, würde auf eine private Anfrage hin mal eben zugeben, gegen geltendes Recht zu verstoßen und sich damit der Gefahr aussetzen, dass dieses Statement an die große Glocke gehängt wird? Nun, das würde zumindest zu der hier zur Schau getragenen unbedingten Loyalität zu diesem Unternehmen passen, die mich doch sehr an jugendliche Schwämerei erinnert.

Zitat:
Die Formulierung "lückenlos" findet an keiner Stelle im Bundesdatenschutzgesetz Anwendung.
Das muss nicht wortwörtlich da drin stehen. Im Grundgesetz steht auch nicht wörtlich, dass man nicht morden darf. Trotzdem würdest Du Dir wohl kaum die Blöße geben, abstreiten zu wollen, dass genau das aus dem GG hervor geht.

Zitat:
Es wird gefordert, dass der Betroffene über die Identität der verantwortlichen Stelle,
Wer speichert die Daten.
Zitat:
sowie über den Zweck der Erhebung,
Wo steht in den maßgeblichen Dokumenten bei Apple etwas von Datenerhebung mit dem Zweck, die Strafverfolgung bei Urheberechtsverstößen zu erleichtern?
Zitat:
Verarbeitung und Nutzung seiner persönlichen Daten zu unterrichten ist,
Persönliche Daten in Dateien zu speichern, die gekauft wurden, ist eine Form der Datenverarbeitung und -nutzung. Wo wird darauf in den maßgeblichen Dokumenten bei Apple hingewiesen, dass sie das tun?
Zitat:
sofern er nicht bereits auf andere Weise Kenntnis davon erlangt,
Mit dieser "anderen Weise" sind nicht Pressemeldungen. Blogs oder Internet-Foren gemeint.
Zitat:
oder bezüglich der Datenübermittlung entsprechende Ausnahmen in Kraft treten.
Welche entsprechende Ausnahme sollte denn dabei für Apple in Kraft treten? Zitiere bitte unter Angabe der Quelle.

Zitat:
Soweit ich das sehe, werden diese Vorgaben in den Verkaufs- und Nutzungsbedingungen von iTunes ausreichend erfüllt.
Blablabla... Dann zitiere doch bitte auch mal die Stellen aus Apples Nutzungsbedingugnen, die Deiner Ansicht nach dem Gesetz dort genüge tun, wo persönliche Daten mit dem Zweck in Dateien gespeichert werden, die Strafverfolgung von iTunes Kunden durch Dritte zu erleichtern. Oder benenne die Passagen im BDSG oder einem anderen Gesetz, die Apple dazu berechtigen sollten, diese Informationen vorzuenthalten.
Zitat:
Wenn dem nicht so sein sollte, frage ich mich, wieso dann bisher noch keiner die Gelegenheit ergriffen hat, Apple diesbezüglich dazu zu bewegen, diesen angeblichen "Rechtsverstoß" schnellstmöglich auszuräumen?
Weil es Apples Kunden offenbar shit egal ist und der Rest sich von Apple fern hält. Man sieht doch, wie seit 2007 alle Versuche der Medien, die Leute wachzurütteln, im Sand verlaufen ist. Den Rechtsweg gehen kann bei sowas nur, wer selbst davon betroffen ist. Aber frag Dich lieber mal, warum Apple nicht juristisch gegen die Anbieter von Software vorgeht, die es ermöglichen soll, die persönlichen Daten von Nutzern aus den Dateien (das Wasserzeichen) zu entfernen, was per UrhG eigentlich nicht erlaubt ist, sofern es sich um Daten handelt, die dort berechtigterweise enthalten sind, sprich, Daten des Rechteinhabers = Urheber.

Zitat:
Zitat:
Original von Kai9:
Ich würde eher sagen, dass es dir bisher nicht gelungen ist, deine Behauptung, die du oben als Fakt bezeichnest, tatsächlich zu beweisen.

Zitat:
Original von Maja:
Bleibt nur, noch mal zu erwähnen, User-Name und E-Mail-Adresse sind nur die Daten, die als lesbarer Text in den Dateien auftauchen. Das bedeutet noch nicht, dass das alles wäre, die die enthaltenen Daten sind teilweise verschlüsselt.
Zitat:
Original von Kai9:
Oh Mann, Maja...! Ich befürchte, deine Glaskugel hat mal wieder mächtige Empfangsstörungen. :lach:


Zitat:
Original von Maja:
Niemand kann wirksam auf ges. zugesicherte Rechte verzichten.
Zitat:
Original von Kai9:
Wetten doch? :smokin:




Manchmal komme ich mir hier vor, wie in einem Kindergarten. Diese kindischen Retourkutschen bringen Dich keinen Zentimeter weiter. Doch je häufiger Du so nichtssagend reagierst, desto mehr machst Du den Eindruck, keine tragenden Argumente zu haben.


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21.12.2009, 12:12 Uhr

Otis
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Nutzer
Moin Maja müssen soviel User sich irren nur weil Du es besser wissen willst ?
Vorschlag von mir für das Jahr 2010, geh zum Arzt und lasse Dich untersuchen den Besserwisserei kann krankhaft sein.

Gemeinsam mit vier deutschen Universitäten hatte Apple im Januar auch in Deutschland das Programm iTunes U ins Leben gerufen. Hierbei können Nutzer wie schon in den USA oder UK aus einem großen Angebot an Podcasts, Video- und Audio-Dateien, Vorlesungen, Skripten und anderen Lehrmaterialien auswählen. Die Inhalte können kostenlos auf jeden PC oder Mac geladen werden und bieten eine umfangreiche Auswahl an unterschiedlichen Themen aus dem universitären Lehrangebot sowie aktuellen Forschungsergebnissen. Wie beliebt der Dienst ist, zeigen die Downloadzahlen.
Inzwischen wurden mehr als 100 Millionen Downloads über iTunes U verzeichnet. Das beliebteste Angebot ist laut Apple übrigens das der Open University in Großbritannien, dort werden unter anderem Downloads in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Psychologie angeboten. Momentan nehmen insgesamt 175 Hochschulen an diesem Programm teil und steuern Inhalte verschiedener Art bei. Über den iTunes Store und der "iTunes U"-Sektion kann jeder Besucher auf die Downloads zugreifen; ob immatrikuliert oder nicht.

http://news.cnet.com/8301-13579_3-10418611-37.html

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21.12.2009, 14:49 Uhr

schluckebier
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Zitat:
Original von Otis:
Über den iTunes Store und der "iTunes U"-Sektion kann jeder Besucher auf die Downloads zugreifen; ob immatrikuliert oder nicht.

http://news.cnet.com/8301-13579_3-10418611-37.html


Abgesehen davon, dass das nichts mit dem zu tun hat, worüber sich der gute Kai9 und die allwissende Mü..., äh, Maja kloppen, finde ich es nicht einmal besonders toll. Akademisches Wissen über proprietäre Software zu verteilen klingt irgendwie nicht nach einer sonderlich guten Idee in meinen Ohren, das hat frei zu sein (nicht nur im Sinne von "gratis").

PS, aus einem Kommentar der von dir verlinkten Seite: "They installed this in my university. It is a pain to use, both from the faculty side and the student side."

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21.12.2009, 15:36 Uhr

Maja
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Nutzer
Zitat:
Original von Otis:
Moin Maja müssen soviel User sich irren nur weil Du es besser wissen willst ?
Vorschlag von mir für das Jahr 2010, geh zum Arzt und lasse Dich untersuchen den Besserwisserei kann krankhaft sein.

Was besagt, dass Du es besser wissen willst als ich, bzw. etwas totgeschwiegen haben möchtest, von dem Du lieber gar nichts wissen willst. So oder so scheint es Dir an Konfliktfähigkeit zu mangeln.

Zitat:
Gemeinsam mit vier deutschen Universitäten hatte Apple im Januar auch in Deutschland das Programm iTunes U ins Leben gerufen. Hierbei können Nutzer wie schon in den USA oder UK aus einem großen Angebot an Podcasts, Video- und Audio-Dateien, Vorlesungen, Skripten und anderen Lehrmaterialien auswählen. Die Inhalte können kostenlos auf jeden PC oder Mac geladen werden und bieten eine umfangreiche Auswahl an unterschiedlichen Themen aus dem universitären Lehrangebot sowie aktuellen Forschungsergebnissen. Wie beliebt der Dienst ist, zeigen die Downloadzahlen.
Inzwischen wurden mehr als 100 Millionen Downloads über iTunes U verzeichnet. Das beliebteste Angebot ist laut Apple übrigens das der Open University in Großbritannien, dort werden unter anderem Downloads in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Psychologie angeboten. Momentan nehmen insgesamt 175 Hochschulen an diesem Programm teil und steuern Inhalte verschiedener Art bei. Über den iTunes Store und der "iTunes U"-Sektion kann jeder Besucher auf die Downloads zugreifen; ob immatrikuliert oder nicht.

http://news.cnet.com/8301-13579_3-10418611-37.html


"Apple sei mit dir. Und mit deinem Geiste. Amen." ;)

Das ist dann wohl der Versuch, die Kritik an offensichtlichen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften, die hier bisher niemand zweifelsfrei entkräften konnte, mit anderen Aktivitäten des Unternehmens zu relativieren. Nur leider reichen gute Taten allein auch nicht, einen begründeten Verdacht auf einen Rechtsverstoß zu entkräften.

Ich warte weiterhin auf konkrete Belege, wo und mit welchem Wortlaut Apple deutlich über die Verarbeitung und Verwendung von Kundendaten zum Zweck der Strafverfolgung bei Verstößen gegen das UrhG in verkauften Dateien aufklärt, oder dass Apple auf Basis eines Gesetzes berechtigt ist, seinen Kunden diese Informationen vorzuenthalten.

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24.12.2009, 00:58 Uhr

Kai9
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Zitat:
Original von Maja:

Das ist dann wohl der Versuch, die Kritik an offensichtlichen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften, [...] zu relativieren.


Aha! :lach: Jetzt sind es mittlerweile schon mehrerer Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen. Wird ja immer lustiger mit dir.

Kai

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24.12.2009, 01:00 Uhr

Kai9
Posts: 377
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:

Du erwartest tatsächlich allen Ernstes, ein gobal operierendes Unternehmen wie Apple, mit Millionen Kunden weltweit, würde auf eine private Anfrage hin mal eben zugeben, gegen geltendes Recht zu verstoßen und sich damit der Gefahr aussetzen, dass dieses Statement an die große Glocke gehängt wird?


Du erwartest tatsächlich allen Ernstes, ein Unternehmen wie Apple, mit Millionen Kunden, könnte wirklich lange Zeit unbehelligt einen angeblich eindeutigen Rechtsverstoß in den iTunes-Nutzerbedingungen halten, ohne von irgendeiner Stelle rechtlich belangt bzw. zur Beseitigung eines solchen Rechtsverstoßes bewegt zu werden? ;)

Und zum Thema "Erwartungen in Sachen ehrliche Beantwortung privater Anfragen seitens Apple": Warst du es nicht selbst, die hier eben noch mit der Erwartung argumentierte, Apple könnte Interesse daran haben, eine private Anfrage meinerseits ehrlich zu beantworten? :smokin: Zitat: "Da Du Kunde von Apple bist, sollten Sie doch ein Interesse daran haben, wenigstens Dir eine ehrliche Antwort zu geben?" http://www.amiga-news.de/forum/thread.php?id=32115&start=121&BoardID=4#330298

Zitat:
Original von Maja:
Zitat:
Original von Kai9:

Die Formulierung "lückenlos" findet an keiner Stelle im Bundesdatenschutzgesetz Anwendung.


Das muss nicht wortwörtlich da drin stehen.


Falls du es nicht mitbekommen hast: Es steht auch keine vergleichbare Formulierung im Bundesdatenschutzgesetz! Deswegen ist es auch recht unsinnig, jetzt diese Formulierung hier anbringen zu wollen.

Zitat:
Wo steht in den maßgeblichen Dokumenten bei Apple etwas von Datenerhebung mit dem Zweck, die Strafverfolgung bei Urheberechtsverstößen zu erleichtern?

Woher nimmst du die Gewissheit, dass die Daten mit dem Ziel der Strafverfolgung erhoben wurden, anstatt um einen User-Account zu generieren? :) Das, was hierbei an Information bezüglich der Datennutzung in den Nutzungsbedingungen enthalten sein muss, wird bereits mit den Maßnahmen zur Sicherstellung und Überprüfung bezüglich der Einhaltung sämtlicher Vereinbarung abgedeckt. Das hat aber nichts mit der eigentlichen Erhebung entsprechender Daten zu tun.

Zitat:
Persönliche Daten in Dateien zu speichern, die gekauft wurden, ist eine Form der Datenverarbeitung und -nutzung.

Falsch! Das Speichern fällt (laut BDSG) nicht unter Nutzung, sondern unter Verarbeitung von Daten. Eine Nutzung der Daten tritt erst ein, wenn z.B. versucht wird, anhand der enthaltenen Daten den jeweiligen Besitzer zu identifizieren. Nicht umsonst unterscheidet das BDSG zwischen Nutzung und Verarbeitung. Zitat: "Nutzen ist jede Verwendung personenbezogener Daten, soweit es sich nicht um Verarbeitung handelt." http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bdsg_1990/gesamt.pdf

Solange keine Verletzung der Nutzerbedingungen vorliegt, wird auch keine Strafverfolgung betrieben. Daraus ergibt sich, dass vor einer Strafverfolgung immer erst einmal die Einhaltung der Vereinbarungen geprüft werden muss. Und genau dafür werden die Wasserzeichen auch verwendet. Für die eigentliche Strafverfolgung erfolgt ein gesonderter Hinweis, dass iTunes berechtigt ist, in rechtlichen Verfahren mitzuwirken, die Ihre Nutzung des Dienstes und/oder Ihre Nutzung von Produkten betreffen und/oder sich auf Ansprüche Dritter beziehen, die geltend machen, dass Ihre Nutzung des Dienstes und/oder von Produkten rechtswidrig ist und/oder Rechte Dritter verletzt.

Zitat:
Wo wird darauf in den maßgeblichen Dokumenten bei Apple hingewiesen, dass sie das tun?

Siehe oben. Entsprechend relevante Inhalte bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, habe ich hier jetzt bereits mehrfach wiedergegeben. Stichwort: "Maßnahmen zu Einhaltung der Regeln und Übermittlung der Registrierungs- und Kontodaten".

Zitat:
Original von Maja:
Zitat:
Original von Kai9:

sofern er nicht bereits auf andere Weise Kenntnis davon erlangt,


Mit dieser "anderen Weise" sind nicht Pressemeldungen. Blogs oder Internet-Foren gemeint.


Wo steht das? Bitte zitiere unter Angabe der Quelle. 8)

Zitat:
Original von Maja:
Zitat:
Original von Kai9:

oder bezüglich der Datenübermittlung entsprechende Ausnahmen in Kraft treten.


Welche entsprechende Ausnahme sollte denn dabei für Apple in Kraft treten? Zitiere bitte unter Angabe der Quelle.


Kommt ganz darauf an, unter welcher Voraussetzung Daten übermittelt werden und an welche Stelle.
Mögliche Ausnahmen bezüglich der Datenübermittlung personenbezogener Daten werden jedenfalls im BDSG unter "§ 4c Ausnahmen" aufgeführt. Z.B.:

Zitat: "Im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Gemeinschaften fallen, ist eine Übermittlung personenbezogener Daten an andere als die in § 4b Abs. 1 genannten Stellen, auch wenn bei ihnen ein angemessenes Datenschutzniveau nicht gewährleistet ist, zulässig, sofern

1. der Betroffene seine Einwilligung gegeben hat,

2. die Übermittlung für die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und der verantwortlichen Stelle oder zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen, die auf Veranlassung des Betroffenen getroffen worden sind, erforderlich ist,

3. die Übermittlung zum Abschluss oder zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist, der im Interesse des Betroffenen von der verantwortlichen Stelle mit einem Dritten geschlossen wurde oder geschlossen werden soll,
[...] http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bdsg_1990/gesamt.pdf

Zitat:
Original von Maja:
Zitat:
Original von Kai9:

Soweit ich das sehe, werden diese Vorgaben in den Verkaufs- und Nutzungsbedingungen von iTunes ausreichend erfüllt.


Blablabla... Dann zitiere doch bitte auch mal die Stellen aus Apples Nutzungsbedingugnen, die Deiner Ansicht nach dem Gesetz dort genüge tun, wo persönliche Daten mit dem Zweck in Dateien gespeichert werden, die Strafverfolgung von iTunes Kunden durch Dritte zu erleichtern. Oder benenne die Passagen im BDSG oder einem anderen Gesetz, die Apple dazu berechtigen sollten, diese Informationen vorzuenthalten.


Wie wäre es, wenn du erst einmal zeigst, welches Gesetz bzw. welche Bestimmung Apple tatsächlich dazu verpflichtet, ohne Anfrage des Betroffenen genauestens über den Speicherort zu informieren, an dem pers. Daten abgelegt werden? Damit sollte sich die Frage bezüglich der angeblichen "Vorenthaltung von Informationen" nämlich erübrigen.

Zitat:
Original von Maja:
Zitat:
Original von Kai9:

Wenn dem nicht so sein sollte, frage ich mich, wieso dann bisher noch keiner die Gelegenheit ergriffen hat, Apple diesbezüglich dazu zu bewegen, diesen angeblichen "Rechtsverstoß" schnellstmöglich auszuräumen?


Weil es Apples Kunden offenbar shit egal ist [...]


Ach ja? ;) Nun, mit Einführung des iTunes-Mini-Stores kam es seitens Apple tatsächlich zu einer vorübergehenden Verletzung der Datenschutzbestimmungen, weil der Nutzer damals nicht darüber informiert wurde, dass Daten bezüglich des neuen Mini-Stores an Apple gesendet wurden. Ganz entgegen deiner Darstellung, reagierte die Apple-Userschaft allerdings bereits am Einführungstag mit entsprechender Kritik, woraufhin Apple alsbald sowohl die Aktivierung des Mini-Stores, als auch die Nutzerbedingungen diesbezüglich nachbesserte. Deine Begründung oben offenbart sich somit als weitere ziemlich zweifelhafte Behauptung.

Zitat:
Weil [...] der Rest sich von Apple fern hält.

Deine Argumentation wird von Mal zu Mal "besser". :D

Zitat:
Man sieht doch, wie seit 2007 alle Versuche der Medien, die Leute wachzurütteln, im Sand verlaufen ist.

Also, mir ist kein Fall bekannt, in dem die Medien tatsächlich seit 2007 versucht hätten, die Leute wegen einer von dir hier behaupteten Datenschutzverletzung wachzurütteln. :)

Was man allerdings wirklich sehen kann, ist Folgendes: Bisher hangelst du von einem Strohhalm zum Nächsten und bemühst dich seit mittlerweile mehreren Wochen, Apple einen negativen Stempel zu verpassen, ohne jedoch tatsächlich die jeweils passenden Grundlagen dafür zu haben.

- Zuerst kommst du mit der Behauptung, Apple würde sich wie Palm parasitär verhalten und versuchst dies unsinnigerweise mit deren DRM zu begründen.
- Dann hast du versucht hier weiszumachen, der iTunes-Store sei teurer als vergleichbare Stores und führtest als Beispiel Medion und Amazon an, was sich jedoch ebenso als Unfug deinerseits herausstellte.
- Als Nächstes sollte Apple dann angeblich der einzige Anbieter sein, der Gutscheine zu Weihnachten (auf Kosten der Kunden) über die Shop-Preise finanziert.
- Dann wiederum hast du infrage gestellt, dass Apple die Käufer von iPods/iPhones vor dem Kauf ausreichend darüber informiert, dass zur Nutzung der Geräte u.a. iTunes benötigt wird.
- Danach versuchtest du Apple mangelnde Kunden-Information nachzusagen, weil sie nicht explizit darauf hinweisen, dass ihre Multimedia-Player oder Smart-Phones nicht als USB-Massenspeicher angesprochen werden können.
- Und nun verstößt Apple (deiner Behauptung nach) angeblich gegen Datanschutzbestimmungen (...mittlerweile ja sogar schon in mehrfacher Hinsicht). Aber anstelle wirklicher Beweise, bringst du immer nur neue wirre Behauptungen ins Spiel. Insgesamt ergibt das einen ziemlich misslungenen Versuch, dich hier auf glaubhafter Ebene als besorgte Verbraucherschützerin verkaufen zu wollen!

Zitat:
Aber frag Dich lieber mal, warum Apple nicht juristisch gegen die Anbieter von Software vorgeht, die es ermöglichen soll, die persönlichen Daten von Nutzern aus den Dateien (das Wasserzeichen) zu entfernen, was per UrhG eigentlich nicht erlaubt ist, sofern es sich um Daten handelt, die dort berechtigterweise enthalten sind, sprich, Daten des Rechteinhabers = Urheber.

Du wirst es mir sicher gleich sagen, nachdem du erneut einen Blick in deine Glaskugel geworfen hast. :rolleyes:

Zitat:
Manchmal komme ich mir hier vor, wie in einem Kindergarten.

Das könnte daher kommen, dass du dich selbst dementsprechend verhältst.

Kai


[ Dieser Beitrag wurde von Kai9 am 24.12.2009 um 01:12 Uhr geändert. ]

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24.12.2009, 20:39 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Kai9

Du brauchst noch ein Gesetz, das einem Händler sagt, was er in Sachen persönlicher Daten seiner Kunden zu tun und zu lassen hat? Bitte:
Telemediengesetz

Zitat:
Woher nimmst du die Gewissheit, dass die Daten mit dem Ziel der Strafverfolgung erhoben wurden, anstatt um einen User-Account zu generieren? :)
Es geht nicht um die Erhebung von Daten, sondern die Verarbeitung (Speichern in verkauften Dateien) und der sich daraus ergebenden Nutzung von (Identifizierung des Nutzers) und dem damit verfolgten Ziel (Ermittlungen bei Verstößen gegen des UrhG).

Zitat:
Das, was hierbei an Information bezüglich der Datennutzung in den Nutzungsbedingungen enthalten sein muss, wird bereits mit den Maßnahmen zur Sicherstellung und Überprüfung bezüglich der Einhaltung sämtlicher Vereinbarung abgedeckt.
Da Apple nirgendwo in allgemein verständlicher Form und für den Nutzer jederzeit abrufbar über die Verarbeitung von persönlichen Daten in über iTunes Store verkauften Dateien unterrichtet, gibt es diesbezüglich keine solche Vereinbarung zwischen Apple und den Nutzern dieses Dienstes.

Zitat:
Das hat aber nichts mit der eigentlichen Erhebung entsprechender Daten zu tun.
Ich habe nie von Datenerhebung gesprochen, sondern vom Speichern in Dateien. Das ein Online-Shop-Betreiber Daten von Nutzern erheben muss, steht außer Frage. Es geht um die Arten der Verarbeitung der Daten, deren Nutzung und den Zweck, der damit jeweils verfolgt wird. Es muss über alles informiert werden, was mit den Daten geschieht.

Zitat:
Das Speichern fällt (laut BDSG) nicht unter Nutzung, sondern unter Verarbeitung von Daten. Eine Nutzung der Daten tritt erst ein, wenn z.B. versucht wird, anhand der enthaltenen Daten den jeweiligen Besitzer zu identifizieren. Nicht umsonst unterscheidet das BDSG zwischen Nutzung und Verarbeitung. Zitat: "Nutzen ist jede Verwendung personenbezogener Daten, soweit es sich nicht um Verarbeitung handelt
Genau, und über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung (Nutzung) personenbezogener Daten muss informiert werden, in allgemein verständlicher Form und für den Nutzer jederzeit abrufbar. Nun, und da Namen und E-Mail-Adressen (Bestandsdaten) in verkauften Dateien nicht zur Begründung und der inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind, ist der Diensteanbieter (hier Apple) gemäß § 14 TMG nicht dazu berechtig, diese Daten in den Dateien zu speichern. Zumindest aber nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Dateninhabers.

Ferner, auch zum wiederholten Male. Ein Vertrieb ist nicht Urheber der Titel, die er verkauft. Ein Verbrieb hat kein Recht, zu kontrollieren, was seine Kunden mit den Dateien machen, die verkauft wurden. Ein Vertrieb hat nicht mal das Recht, gegen jemanden juristisch vorzugehen, der bei ihm gekaufte Musik fleißig per P2P verteilt. Insofern kann Apple so jemanden höchstens vom iTunes Store aussschließen, wenn sie zufällig Wind davon bekommen. Auf keinen Fall aber darf ein Vertrieb gegen seine Kunden wg. Verstoß gegen das UrhG "ermitteln"!!

Und Nr. 25 dieser EULA ist nichts weiter als die Information darüber, dass Apple auf juristische Anordung hin Bestandsdaten herausgeben muss. Und in Nr. 25 steht wiederum nichts davon, dass diese Bestandsdaten oder Teile davon sich in einem Wasserzeichen in verkauften Dateien befinden - wo sie nichts zu suchen haben - und somit schon herausgegeben wurden! Im Übrigen sei wiederholt, dass gemäß UrhG in urheberrechtlich geschützten Dateien nur Daten des Rechteinhabers, sprich des Urhebers, schutzwürdig sind. Das Speichern von Kundendaten in Dateien ist von keinem Gesetz vorgesehen, was eine "andere Weise" wäre, über die man davon Kenntnis erlangen könnte.

Womit wir wieder am Anfang sind.
Über die Verwertung seiner Daten muss der Nutzer informiert worden sein, dazu gehört auch die Informaton darüber, wo diese Daten, außer beim Dienstanbieter, landen, und er muss dem zugestimmt haben. In diesen Nutzungsbedingungen (EULA), die Nutzer des iTunes Stores zustimmen, steht aber nun mal nichts von der Verwertung seiner persönlichen Daten als in Dateien gespeicherten Informationen über ihn, womit auch die juristische Verwertbarkeit dieser Daten in den Dateien bezweifelt werden darf. Selbstredend ist das keine Verletzung der Nutzungsbedinungen seitens Apple, wohl aber eine Verletzung gesetzlicher Auflagen durch Apple. Das ändert sich auch nicht dadurch, dass dagegegen noch keiner geklagt hat, sooft Du das auch gern so gesehen haben möchtest und egal aus welchen Gründen niemand dagegen vorgeht. "Wo kein Kläger da kein Richter" ist noch kein Beweis für Rechtmäßgikeit eines kritisierten Vorgehens.

Zu mit "auf anderen Weise Kenntnis erlangen" sind nicht Presse, Internet-Foren oder Blogs gemeint:
Quelle? Ganz einfach, das BDSG.
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__33.html
Besonders zu beachten ist dort der letzte Satz!

Zitat:
Kommt ganz darauf an, unter welcher Voraussetzung Daten übermittelt werden und an welche Stelle.
Mögliche Ausnahmen bezüglich der Datenübermittlung personenbezogener Daten werden jedenfalls im BDSG unter "§ 4c Ausnahmen" aufgeführt. Z.B.:

Zitat: "Im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Gemeinschaften fallen, ist eine Übermittlung personenbezogener Daten an andere als die in § 4b Abs. 1 genannten Stellen, auch wenn bei ihnen ein angemessenes Datenschutzniveau nicht gewährleistet ist, zulässig, sofern

1. der Betroffene seine Einwilligung gegeben hat,

2. die Übermittlung für die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und der verantwortlichen Stelle oder zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen, die auf Veranlassung des Betroffenen getroffen worden sind, erforderlich ist,

3. die Übermittlung zum Abschluss oder zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist, der im Interesse des Betroffenen von der verantwortlichen Stelle mit einem Dritten geschlossen wurde oder geschlossen werden soll


A) Der "Betroffene" kann dem Speichern seiner persönlichen Daten in verauften Dateien nicht zugestimmt haben, weil ihm dazu mangels entsprechender Informationen keine Gelegenheit gegeben wird.

B) Um im Sinne von 2. und 3. persönliche Daten von Nutzern an andere Vertragspartner zu übermitteln, ist es nicht erforderlich, diese Daten in verkaufte Dateien speichern.

C) Diese Bestimmung besagt, dass, mit Zustimmung und auf Veranlnassung des Betoffenen, Daten an andere als die in § 4b Abs. 1 genannten Stellen übermittelt werden dürfen, um auf Veranlassung des Betroffenen mit diesen einen Vertrag im Interesse des Betroffenen zu schließen. Alle drei Vorausetzungen müssen zutreffen. Mit einem nicht angemessenen Datenschutzniveau ist hier nicht Datenübermittlung ohne Zustimmung des Betoffenen gemeint. Falls Du das darunter verstanden haben solltest.

Zitat:
Was man allerdings wirklich sehen kann, ist Folgendes: Bisher hangelst du von einem Strohhalm zum Nächsten
Dieses Kompliment kann ich getrost ungenutzt an Dich zurück geben. Da hilft es Dir auch nichts, Dinge, die im Diskussionsverlauf angesprochen wurden und nichts miteinander zu tun haben, miteinander in Verbindung bringen zu wollen.

Zitat:
und bemühst dich seit mittlerweile mehreren Wochen, Apple einen negativen Stempel zu verpassen, ohne jedoch tatsächlich die jeweils passenden Grundlagen dafür zu haben.
Was solls? Du bemühst Dich ebenso lange, Apple - womit Du vermutlich nicht liiert bist - zu verteidigen, wie eine Löwin ihre Jungen und Dein Plädoyes halten keinem Windhauch stand. Arme Socke.... Ich kann aber nichts dafür, dass Apple - das ehem. Idealbild für Intel-Outside-Jüngern, auch nicht über alle Zweifel erhaben ist. ;)

Scherz beiseite. Es geht mir nicht um Apple. Apple ist mir einerlei. Es geht mir um zweifelhafte Verhaltensweisen im Umgang mit Kundendaten und anfangs um bestimmte Geschäftsgebahren, die ich allesamt bei keinem Unternemen für akzeptabel halte, nur in dem Fall halt bei Apple auftreten.

Und jetzt? Noch ne Runde Ringelrein? Scheint Dir ja Spaß zu machen. :O
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